Außentemperaturheizung bei vermieteten Wohnungen erlaubt
Ich wohne zurzeit zu Zwischenmiete in einem ein Zimmerapartment. Ich bin auch recht froh darüber, dass ich nur einen Winter hier wohne. Die Heizung hier funktioniert erst ab einer bestimmten Außentemperatur und dann auch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Nun liegt mein ein Zimmer Apartment etwas ungünstig. von 6 Seiten gehen 4 nach außen. Unter mir ist die Zufahrt zum Hof und drei der Seitenwände sind Außenwände. Dadurch sind die Wände natürlich ziemlich kalt wodurch es auch im Zimmer schneller kalt wir wie bei Zimmer die nur zwei Außenwände haben. Nun war ich letztens Krank und es war unter 20 Grad in meinem Zimmer. Heizen konnte ich allerdings nicht, da es draußen noch zu warm war.
Nun frage ich mich ob die eigentlich erlaubt ist. Immerhin gibt es doch eigentlich eine Heizperiode in welcher der Vermieter die Heizung an haben muss und dem Mieter die Möglichkeit zum Heizen geben muss, diese ist meiner Meinung nach Oktober bis April. Daher frage ich mich ob eine solche Außentemperaturheizung für Mietwohnung dann überhaupt erlaubt ist. Beschweren werde ich mich sicher nicht, da ich nur einen Winter hier wohne, aber interessieren würde es mich und im Internet habe ich auch nicht viel Brauchbares dazu gefunden.
Auch frage ich mich, welchen Sinn dies hat. Immerhin kann es dem Vermieter doch egal sein, ob ich früher, später oder eben nicht heize. Immerhin werden die Kosten schließlich auf eine Nebenkosten geschrieben und die allgemeinen Kosten welche die Heizung verursacht aus alle Mieter umgelegt, daher kann es dem Vermieter doch eigentlich egal sein ob ich 15 Grad Außentemperatur heize, oder eben erst bei 5 Grad Celsius. Macht es daher bei Mietwohnungen wirklich Sinn oder habe ich einen Fehler in meinem Gedankengang, dass es dem Vermieter egal sein müsste. Wie seht ihr dass?
Prinzipiell ist eine von der Außentemperatur geführte Heizung sinnvoll und sehr komfortabel. Gerade in Mehrfamilienhäusern, wo meist einfach nur Thermostate an den Heizkörpern vorhanden sind, vereinfacht dieses System das Heizen deutlich. Denn unveränderter Mittelstellung des Thermostats wird die Heizleistung und damit die Raumtemperatur angepasst geregelt. Je nach Außentemperatur stellt sich die Heizung auf die passende Vorlauftemperatur ein, der Heizkörper wird bei milden Werten weniger warm als bei starkem Frost.
Das ist ziemlich angenehm im Vergleich zu früher, wo eine Heizung nur siedend heiß und "aus" konnte. Dieses System ist auch nicht ungewöhnlich oder für Miethäuser verboten, es ist mittlerweile Standard.
Das Problem bei dir im Haus ist die voreingestellte Heizkurve. Damit die Heizung die gewünschte und für dieses Haus angemessene Vorlauftemperatur wählen kann, muss die sogenannte Heizkurve richtig eingestellt sein. Die Kurve deiner Heizung liegt zu niedrig. Der Vermieter möchte offensichtlich sparen. Aber spätestens ab Oktober sind 20 Grad in den Innenräumen am Tag dein Recht. Dein Problem liegt nicht in der Art der Heizung, der Vermieter ist das Problem. Da bleibt nur ihn anzuschreiben, eine Frist zur Beseitigung dieses Mangels zu setzen und notfalls die Miete angemessen kürzen.
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