Muster und Vordrucke für Bürgschaftserklärung

vom 15.10.2014, 22:11 Uhr

Man kann ja sicherlich schnell mal in eine Situation geraten, wo man einen Bürgen benötigt oder wo man auch selbst eine Bürgschaft übernehmen soll oder auch will. Der Bürgschaften gibt es ja sicherlich verschiedene, wie Miet- oder auch Kreditbürgschaft.

Mich würde nur mal interessieren ob es für jede Bürgschaftsform schon vorgefertigte Vordrucke oder Formulare gibt. Unterliegt eine Bürgschaftserklärung überhaupt irgendwelchen Formvorschriften oder kann man diese auf einem einfachen Stück Papier auch handschriftlich formulieren?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Formvorschriften bestehen für Bürgschaften in so weit, dass in jedem Fall die Schriftform erforderlich ist. Bürgschaften per Mail oder mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Es gibt zwar Vordrucke, doch müssen diese in der Regel noch individuell angepasst werden. Schließlich gibt es unzählige Vereinbarungen, die getroffen werden können. Ob das ganze nun ausgedruckt vorliegt und unterschrieben wird oder handschriftlich festgehalten wird, das ist für die Gültigkeit egal.

Es gibt nur eine Ausnahme: Kaufleute können bei Handelsgeschäften die Übernahme einer Bürgschaft auch rechtswirksam mündlich erklären. Hier darf auf die Schriftform verzichtet werden.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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