Gebühr bei Bank für zerrissenen Geldschein normal?
A hat aus versehen einen 10 Euro Schein zerrissen. Sie ist dann zu einer Bank gegangen, die auf dem Weg lag und wollte den Schein umtauschen. Da sie nicht Kunde bei der Bank ist, musste sie 10% des Scheinwertes als Gebühr zahlen. Der Bankangestellte meinte, dass sie Glück hat und keinen 100 Euro Schein zerrissen hat, dann würden 10 Euro Gebühr verlangt werden.
Ich habe noch nie gehört, dass man für einen zerrissenen Schein eine Gebühr zahlen muss, wenn man diesen eintauscht. Ist das gesetzlich festgesetzt oder ist es Willkür des Bankangestellten gewesen? Wie rechtfertigt sich so eine Gebühr? Habt ihr das auch schon erlebt?
Ich kenne das nicht, dass eine Gebühr entrichtet werden muss. Aber vorstellen kann ich mir schon, dass eine dir fremde Bank für die Arbeit eine Gebühr nimmt. Das wird wohl genau so sein, als wenn du bei einer Bank, bei der du nicht Kunde bist, Geld abhebst. Dann musst du auch Gebühren zahlen.
Mit solchen Sachen würde ich A raten, den Geldschein bei der kontoführenden Bank einzutauschen. Denn die Banken tauschen das Geld ja wiederum bei der Landeszentralbank ein, was A auch selbst kostenlos machen kann. Für die nicht kontoführende Bank ist das also eine Extra-Arbeit für einen Nichtkunden, deshalb wohl die Gebühr. Das hat also nichts mit einer Willkür des Bankmitarbeiters zu tun.
Ich glaube auch, dass die Gebühr nicht auf Grund des zerrissenen Geldscheins angefallen ist, sondern deswegen, weil Frau A bei der Bank nicht Kundin ist. Meiner Erfahrung nach sind Banken recht schnell mit Gebühren bei der Hand, wenn Nicht-Kunden Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Egal, ob man Geld abheben, Kleingeld wechseln oder in andere Währungen umtauschen will: Wenn es sich nicht um die eigene Filiale handelt, zahlt man in der Regel drauf.
Dieses Vorgehen hat mich auch schon öfter geärgert, weil meine Heimatbank etwas schwer zu erreichen ist. Aber da Banken mit Laufkundschaft ja nur Arbeit, aber keinen Profit haben, kann ich durchaus verstehen, dass sie für diese Dienstleistungen von Außenstehenden eine Zusatzgebühr verlangen.
Also wegen dem zerrissenen Schein hätte der Bankbeamte eigentlich keine Gebühr berechnen müssen, jedenfalls ist ein Schein solange über die Hälfte des Scheins übrig ist noch seinen Wert wert. Das ist halt das Problem wenn man Geld herstellt das seinen Gegenwert nicht im Materialwert widerspiegelt.
Ich glaube ebenfalls eher das Sie die 10% entweder aus Willkür bzw. aus dem Trinkgeld des Angestellten bezahlen mussten ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen das eine seriöse Bank so etwas machen würde.
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