Unverantwortliches Bauunternehmen?

vom 07.10.2014, 17:46 Uhr

Ich habe gestern etwas im Radio gehört was mich sehr erschreckt hat. Ein Zehnjähriger und ein Elfjähriger Junge haben einen Bagger gesehen. Sie habe sich den Bagger angeschaut und haben gesehen das der Schlüssel noch steckt. Daraufhin sind die beiden in den Bagger gestiegen und sind mit ihm auf der Baustelle herumgefahren. Dabei haben sie natürlich einen riesigen Schaden angerichtet. Dann kamen beide auch noch auf die Idee, mit dem Bagger nicht nur zu fahren, sondern auch noch ein Loch zu graben. Erst nachdem ein aufmerksamer Passant, die Polizei rief hatte der Spuk ein Ende.

Jetzt stelle ich mir die Frage: Wer hat Schuld und muss den Schaden bezahlen? Sehr merkwürdig fand ich, das anscheinend niemand auf der Baustelle war, oder zumindest in der Nähe. Normalerweise würde man ja sofort hören, wenn der Bagger anfängt zu laufen. Komisch ist auch, das die Arbeiter so lange weg waren, das die Kinder so einen Schaden anrichten konnten. Wer weiß was den beiden noch eingefallen wäre, wenn sie nicht frühzeitig gestoppt worden wären.

Allerdings können auch die Eltern die Schuld tragen. Ich würde meinem Kind so früh wie möglich erklären, dass es auf fremden Grundstücken nichts verloren hat. Auch hätte ich nach meinen Kindern gesucht, wenn diese nicht pünktlich nach Hause kommen. Meine abschließende Frage ist nun:

Was haltet ihr davon und wer ist Schuld, Eltern oder das Bauunternehmen/Bauarbeiter?

» Sonnenblume56 » Beiträge: 96 » Talkpoints: 26,17 »



Für Jungens in dem Alter ist es ein Abenteuer mal in einen Bagger klettern zu dürfen. Es wäre weiter nichts passiert, wenn der Schlüssel nicht gesteckt hätte. Welches Kind wird da nicht magisch animiert, den Schlüssel umzudrehen? Da können die Eltern noch so viel reden und warnen. Diese Warnungen sind im Moment, wenn die Gelegenheit sich bietet, wie weggeblasen. Die Lust etwas Verbotenes auszuprobieren, ist jedem angeboren.

Wenn ein Baggerfahrer Arbeitsschluss hat, Pause macht oder etwas Anderes ist, ist es bestimmt Vorschrift, den Schlüssel für den Bagger abzuziehen, dass niemand ungebeten den Bagger benutzen kann. Da das vergessen wurde und dann noch auf einem ungesicherten Grundstück, dürfte der Hauptschuldige der Baggerführer sein, für den wahrscheinlich die Baufirma die Kosten übernehmen muss.

Inwieweit die Haftpflichtversicherung, die die Eltern hoffentlich abgeschlossen haben, dafür zuständig ist, wird man sehen. Vielleicht müssen beide je einen Teil zahlen. Ich kann das nicht sagen, wie das zu regeln ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ist denn bekannt, ob die Baustelle ungesichert war? Denn solange ein Zaun vorhanden ist, der keine Lücken aufweist, dann wäre wohl die Schuld nicht beim Baggerfahrer oder sonst wem vom Bauunternehmen zu suchen. Dann sind die beiden Buben nämlich schlichtweg über den Zaun geklettert, was ja verboten ist. Das sollte sie in dem Alter auch wissen. Und dann wird die Haftpflichtversicherung den Schaden zwar erst mal regulieren, aber die Eltern der Kinder dann in die Pflicht nehmen.

Ansonsten ist eben die Schuldfrage woanders zu suchen. Wobei man auch hier wieder sagen muss, dass die Kinder in einem Alter sind, wo sie wissen sollten dass die Verbotenes getan haben. Da war es zwar grob fahrlässig, wenn der Schlüssel gesteckt hat und man wird ihm eine Teilschuld gaben. Aber ganz allein wird er die Sache nicht ausbaden müssen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



So richtig kann ich diese Geschichte nicht glauben, so leicht setzt man eine Baumaschine nicht in Bewegung. Aber wenn das stimmt, dann haben die Kinder so etwas nicht zum ersten Mal gemacht, da bin ich mir ziemlich sicher. Ich könnte mir durchaus auch eine Aufsichtspflichtsverletzung der Eltern vorstellen, gerade wenn die Kinder in diesem Alter sind. Aber so wie du schreibst würde die Schuldfrage wohl auf mehrere Schultern verteilt werden.

Auch ist es heutzutage auf fast jeder Baustelle üblich die wertvollen Maschinen so zu sichern dass sie nicht schnell weggefahren oder einfach verladen werden können. Es stehen also meistens ein paar andere Fahrzeuge davor oder man legt dort die nicht benötigten schweren Werkzeuge hin die nicht einfach weggeschoben werden können. Gerade diese Baumaschinen sind begehrte Klauobjekte bei den einschlägig bekannten osteuropäischen Banden und eigentlich jeder Bauunternehmer ist davon schon betroffen gewesen so dass er diese Maßnahmen ergreifen muss um sich zu schützen und auch um am nächsten Tag arbeitsfähig zu sein. Gegen die Tankdiebstähle ist er dann aber leider immer noch machtlos, denn die normalen Baustellen werden üblicherweise nachts nicht bewacht, aber besonders einfach will man es den Dieben auch nicht machen.

Leider ist es aber so dass man tatsächlich immer wieder beobachten kann dass der Fahrzeugschlüssel bei solchen Baumaschinen immer wieder stecken gelassen wird. Wer mit offenen Augen durch den Baumarkt geht wird das auch bei den Flurförderfahrzeugen immer wieder beobachten können, besser bekannt sind sie auch als Gabelstapler. Da ist die Verführung natürlich groß wenn ein Unbefugter kommt und ihm einfällt das er schon immer mal so ein Fahrzeug fahren wollte und dann noch zu allem Überfluss kein Beobachter weit und breit zu sehen ist. Auch im alltäglichen Betrieb kann es vorkommen dass ein Gabelstapler meinetwegen irgendwo mit steckendem Fahrzeugschlüssel abgestellt wurde und er plötzlich im Weg steht und ihn jemand schnell wegfahren möchte der davon keine Ahnung hat.

Grundsätzlich ist es so dass der Führer solcher Fahrzeuge von seinem Chef dazu schriftlich (das ist wichtig!) beauftragt sein muss. Es kann also nicht jeder Fahrer sein der eine entsprechende Fahrerlaubnis hat sondern er muss dazu auch noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beim Flurförderfahrzeug wäre das zum Beispiel auch der volkstümlich so genannte Staplerschein. Hier lernt man dann auch dass der Fahrzeugschlüssel immer abzuziehen ist wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird. Für die ganz Vergesslichen gibt es noch eine Betriebsanweisung wo das auch noch einmal steht und es wird auch garantiert Thema der jährlichen Arbeitsschutzbelehrungen sein. Alles Punkte für sich die die Verantwortlichkeiten klar definiert. Wenn der Unternehmer davon etwas unterlassen hat ist er mit im Boot falls es zu einem Schadenfall kommt, ansonsten muss der Arbeitnehmer unter Umständen dafür aufkommen.

Das Abziehen des Fahrzeugschlüssels beruht auf die Betriebssicherheitsverordnung wo es sinngemäß heißt das Gefahr bringende Arbeitsmittel gegen eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme zu sichern sind.

Warum nun die Baustelle so verlassen war weiß ich nicht, darüber kann man nur spekulieren. Möglich wären die Mittagspause, das abberufen auf eine andere Baustelle oder auch die Untersagung der Bauarbeiten wegen möglicher lebensbedrohlicher Gefahren. Da kann man in der Eile auch mal etwas vergessen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das ist natürlich gar nicht schön was da passiert ist. Dass man so etwas wie den Schlüssel vergisst, kann im Zweifelsfall schonmal passieren und Kinder handeln nunmal gerne aus dem Moment heruas, sodass man diesen meiner Meinung nach erst recht keinen Vorwurf machen kann. Allerdings bleibt nunmal die Tatsache, dass es einfach gefährlich ist.

Da gilt es natürlich zu ergründen, zu welcher Tageszeit und warum die Arbeiter weg gewesen waren. Wenn große Warnschilder angebracht sind, sind die Eltern mindestens mit zur Verantwortung zu ziehen, denn ein Kind kann, wenn es unbeaufsichtigt ist, nicht nur einen Bagger zum fahren bringen, sondern z.B. auch vor ein Auto laufen. Außerdem bleibt natürlich die frage, wie gut die Baustelle gesichert war. Natürlich kann es auch sein, dass die Arbeiter sehr schusselig waren, aber das gilt es eben zu prüfen.

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also grundsätzlich ist es natürlich absolut unschlau von den Bauarbeitern gewesen den Zündschlüssel stecken zu lassen, möglicherweise auch die Baustelle so zugänglich zu machen das man als kleinerer Junge einfach so auf diesen Bagger "Zugriff" hat und dann auch noch die Baustelle zu verlassen bzw. außerhalb der Sichtweite zu gehen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich eine ganz großer Erziehungsmangel der Eltern der beiden Jungen. Ich denke jedenfalls das man als 11 bzw. 10 Jähriger durchaus in der Lage sein müsste sich zu denken das ein großer Bagger mehr Schaden anrichten kann als einen Monat Taschengeld.

Insgesamt denke ich kommt es darauf an wie gut gesichert die Baustelle war aber es wird zweifellos auf eine Teilung des entstandenen Schadens hinauslaufen solange das Gericht das Eindringen der Jungen als mutwillig einschätzt.

» Fanatickerhoch3 » Beiträge: 53 » Talkpoints: 19,87 »


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