Zahlt Rechtsschutzversicherung Übergabe eine Schreibens?

vom 23.07.2014, 14:17 Uhr

In dem Thread Wie am besten Wohnungskündigungsschreiben zustellen? wurde von Bienenkönigin geschrieben, dass man das Schreiben durch einen Rechtsanwalt übergeben lassen kann und eine Rechtsschutzversicherung gut wäre.

A hat eine Rechtsschutzversicherung bei "Anwalts Liebling" der Advocard. A hat diese Versicherung seit rund einem Jahr und hat diese noch nie in Anspruch genommen. Kann A sich einfach einen Anwalt nehmen und diesen darum bitten ein Schreiben, wie in dem Fall die Kündigung einer Wohnung, fristgerecht zu übergeben? Zahlt das wirklich die Rechtsschutzversicherung? Was ist, wenn auch dieser den Vermieter nicht persönlich antrifft? Gilt dann die Übergabe als fristgerecht übergeben, wenn ein Dritter das Schreiben annimmt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante, bei dir geht es doch gar nicht um einen Rechtsfall. Es ist doch nur die Zustellung einer normalen Wohnungskündigung, um die es bei dir geht. Das hat mit einer Rechtschutzversicherung nichts zu tun. Wenn du nun einen Rechtsanwalt beauftragst, einen Brief für dich zuzustellen, liegt dieser Handlung kein Rechtsfall zugrunde. Nur alleine die Tatsache, dass der Briefzusteller in diesem Fall ein Rechtsanwalt ist, bedeutet noch lange nicht, dass die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt.

Sollten sich aus der Kündigung der Wohnung Streitigkeiten ergeben, dann könntest du dich an die Rechtsschutzversicherung wenden. Aber so musst du den Botendienst des Rechtsanwalts selbst bezahlen. Warum nimmst du nicht jemanden mit und gibst den Kündigungsbrief selbst dort ab. Dann hättest du Zeugen, falls er dir die Wohnungskündigung nicht bestätigt. Die Kosten eines Rechtsanwalts für einen solchen Dienst dürften hoch sein.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


@ Cid: das habe ich mir schon gedacht. Aber Bienenkönigin schrieb in dem verlinkten Thread, dass ich, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe den Brief mit Anwalt hinschicken soll, weil es sonst teuer wird. Deswegen hier noch mal die Nachfrage.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:@ Cid: das habe ich mir schon gedacht. Aber Bienenkönigin schrieb in dem verlinkten Thread, dass ich, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe den Brief mit Anwalt hinschicken soll, weil es sonst teuer wird. Deswegen hier noch mal die Nachfrage.

Die Idee, den Kündigungsbrief durch einen Anwalt übergeben zu lassen, war aber deine. Bei mir schrillten da nur die Alarmglocken, dass dies die mit Abstand teuerste Variante ist. Deshalb kam mir die Idee mit der Rechtsschutzversicherung. Tut mir leid, dass ich falsch lag. Aber das ist doch sowieso total übertrieben, weil ein einfaches Einwurfeinschreiben ausreicht.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es ist in diesem Fall nicht nachzuvollziehen, welchen Nutzen die Rechtsschutzversicherung haben soll. Um einen rechtskräftigen Nachweis zu haben, kann die Kündigung per Ein-und Rückschreiben bestätigt werden. Vorher kann auch ein Fax getätigt sein, was auch als Nachweis zu gelassen ist. Erst wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann eine Versicherung hier weiterhelfen.

Doch gerade Advocard ist nicht Anwalts Liebling. Denn die Deckungssummen sind in diesem Fall viel zu gering angesetzt. Laut unterschiedlichen Medienberichten, werden immer mehr Schadensfälle von diesem Anbieter kategorisch abgelehnt. Der Verbraucher muss dann die Kosten für Anwalt und Gericht alleine tragen.

» Martina888 » Beiträge: 13 » Talkpoints: 1,57 »


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