Prüfung eines Behindertenbegleithundes oder Rollidog

vom 21.09.2014, 11:55 Uhr

Rollidogs oder Behindertenbegleithunde müssen auch eine Prüfung ablegen. Die Ausbildung hat in der Serie Hund Katze Maus eine Frau in einem Rollstuhl gemacht und es hieß immer, dass in einer Woche die Prüfung wäre. Aber wer nimmt denn da die Prüfung ab und wer bestimmt, ob der Hund auch alles richtig gemacht hat? Wart ihr schon mal bei so einer Prüfung dabei und was wurde von den Hunden verlangt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Eine einheitliche Prüfung für Behinderten-Begleithunde gibt es nicht. Es gibt mehrere Vereine und Verbände, die berechtigt sind Prüfungen abzunehmen. Die speziell geschulten Richter dieser Vereine dürfen dann tatsächlich bestimmen, ob ein Hund beispielsweise gut genug ausgebildet ist, um von der Krankenkasse bezahlt zu werden.

Die Prüfung selbst steht am Ende einer langen Lernphase und ist sehr umfangreich. In einem ersten Teil wird das Verhalten des Hundes zusammen mit seinem zukünftigen Menschen in typischen Alltagssituationen geprüft. Der Hund muss ordentlich an der Leine Laufen, er muss auf andere Menschen und Hunde und auf "merkwürdge Gestalten" völlig neutral reagieren. Er muss sich in einem Geschäft ablegen lassen und mit Sichtkontakt warten, er muss ohne Sichtkontakt frei vor einem einem Geschäft warten. Im Geschäft das er nicht an Waren schnupper oder welche nehmen, wenn er nicht dazu aufgefordert wird. Er muss im Aufzug fahren können, auch wenn es voll ist und an Straßen die geeigneten Stellen zur Überquerung und auch den Bordtstein sicher anzeigen.

Danach muss der Hund zeigen, dass er sich im Auto oder in Bus und Bahn angemessen gut benimmt und immer einfach zu kontrollieren ist. Geprüft wird mit den Transportmitteln, die der Betroffene in der Regel nutzt. Ein Blindenhund muss sich nicht vom Blinden im Auto handeln lassen, während er selbst fährt, Taxi, Bus und Bahn müssen klappen. Bei einem Rollstuhlfahrer mit eigenem Auto sehen die Anforderungen wieder ganz anders aus.

Dann wird das Verhalten ohne Leine geprüft. dazu zählen auch der Rückruf, wenn der Hund "frei" hat, das Verhalten anderen Hunden, Tieren und Menschen gegenüber, die Kontrolle auf Distanz und das "bei Fuß gehen" in den verschiedensten Situationen.

In der Wohnung wird geprüft, ob der Hund fremde Menschen hinein lässt und ob diese sich frei bewegen dürfen. Wenn der Pflegedienst oder die Haushaltshilfe an die Wand gestellt würden, dann wäre das ziemlich übel. Auch muss das Gespann sicher aus der Wohnung kommen. Also dieses Drängen, Wuseln und Quengeln, was viele unerzogene Familienhunde zeigen, darf nicht sein.

Und dann werden noch die Hilfeleistungen überprüft. Dabei kommt es viel auf das Aufheben von Gegenständen an und dann eben auf das, was genau dieser Behinderte benötigt. Ein Rollstuhlhund tut andere Dinge als ein Blindenhund und ein Diabetikerwarnhund hat wieder ganz andere Sachen gelernt. In der ganzen Zeit wird immer das Verhalten des Hundes und das Zusammenspiel mit seinem Menschen bewertet. Was nützt der beste Hund, wenn der Mensch nicht ihm ihm warm wird oder ihn nicht führen kann?

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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