Sanktionen bei Probearbeiten und Zollkontrolle
A hat sich bei einem Unternehmen beworben, der Kleintransporte übernimmt. Er sollte zwei Tage Probearbeiten und mit einem Kollegen mit fahren und dann noch drei Tage alleine fahren, damit man sehen kann, ob er sich für diesen Job eignet.
Am letzten Tag kam A in die Zollkontrolle. Er sollte nachweisen, dass er für die Firma arbeitet, was er ja nicht konnte. Er hat dann ehrlich dem Zollbeamten gesagt, dass er nur zur Probe arbeitet, kein Geld bekommt und dies auch der letzte Probearbeitstag ist. Die Beamten haben auch direkt telefoniert und festgestellt, dass A nicht beim Finanzamt von der Firma gemeldet wurde. Für die Zollbeamten gilt A nun als Schwarzarbeiter und die Beamten meinten, dass es nun geprüft wird und er Post erhält.
A ist völlig am Ende. Er hat zur Probe gearbeitet und nun steht er da und wird wohl dafür bestraft, dass er so gutgläubig war. Aber wie kann ein Probearbeiter sich davor schützen, wenn er in eine Zollkontrolle kommt? Mit welchen Sanktionen seitens der Behörden muss A rechnen? Was kommt auf A noch zu?
A hätte sich wohl vorher besser informieren müssen. Erst einmal ist arbeiten ohne Entlohnung sittenwidrig. Über so genanntes Probearbeiten wurde und wird oft Missbrauch seitens der Arbeitgeber betrieben, weshalb es sehr enge Grenzen hierfür gibt.
Ein kurzes Probearbeiten (1-2) Tage in Form einer Trainingsmaßnahme ist möglich, auch ohne Entlohnung, muss aber seitens des Arbeitgebers angemeldet werden, damit der Arbeiter zumindest versichert ist. Sollte er während des Probearbeitens verunfallen, würde er nämlich keinen Versicherungsschutz genießen. Solche Zollkontrollen dienen letztlich also auch der Sicherheit der Arbeitnehmer.
Welche Konsequenzen jetzt auf Person A zukommen weiß ich nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber die größeren Probleme sollte wohl der Arbeitgeber bekommen.
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