Trennung: Nacktfotos von Partner müssen vernichtet werden
Neulich kam eine Meldung in die Nachrichten, die bei mir mehr Fragen verursacht als geklärt hat. Und zwar ging es darum, dass das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden habe, dass man nach dem Ende einer Beziehung alle Nacktfotos vom Partner löschen müsse. Ansonsten mache man sich strafbar und könne von dem Partner verklagt werden.
An sich klingt das ja schon logisch und fair. Aber ich stelle mir die große Frage, wie man das bitteschön nachprüfen soll? In der Theorie mag es ja nett klingen, aber wie soll das in der Praxis aussehen? Wenn nun jemand behauptet, sein Partner habe noch Nacktfotos von ihm, dann gibt es bei dem Partner eine Hausdurchsuchung, alle seine Festplatten und Kameras, Chips, Computer, USB-Datenträger, E-Mail-Accounts mit hochgeladenen Datenanhängen, und so weiter, werden beschlagnahmt und kontrolliert? Oder wie soll das bitteschön funktionieren?
Ich kann mir allerdings einfach nicht vorstellen, dass man so einfach das Hab und Gut eines Menschen durchsuchen kann. Von daher frage ich mich einfach, wie sich das durchsetzen lassen soll, einen Ex-Partner zu zwingen, alle Fotos oder Filme zu löschen. Es ist doch einfach nicht nachkontrollierbar. Letztendlich kann man sich, wenn eine Kontrolle nicht möglich ist, dann auch nur wieder darauf verlassen, dass der Partner hoffentlich die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, er habe die Bilder alle gelöscht. Aber eine Ungewissheit bliebe ja.
Oder wie läuft das alles genau ab? Irgendwie erschließt sich das mir einfach nicht, wie das in der Praxis aussehen soll.
Es bleibt wohl, wie es ist: Am besten sollte man überhaupt keine Fotos von sich machen lassen, von denen man nicht will, dass sie weiterhin irgendwo kursieren könnten.
Ich vermute mal, dass man sich einfach auf die Aussage vom Ex erst mal verlassen muss. Die Behörden, hier dann Polizei und Staatsanwaltschaft, werden wohl erst handeln, wenn ein konkreter Fall vorliegt, wo die Fotos dann doch noch vorhanden waren und verwendet wurden. Aber solange es nur bei der Behauptung bleibt, dass eben die Bilder vorhanden sind, wird wohl niemand etwas wirklich unternehmen können.
Denn insgesamt darf ich ja auch alle möglichen Leute einfach fotografieren, aber die Bilder halt nicht einfach so veröffentlichen. Aber ganz sicher sein will, sollte eben nie solche Fotos machen beziehungsweise von sich machen lassen.
Ich denke, Sinn der Sache ist die Abschreckung. Wenn man die Nacktfotos nicht löscht und sie sogar veröffentlicht, ist man doppelt dran. Nicht nur für´s Veröffentlichen, sondern alleine schon für den Besitz. Das erhöht die Strafe.
Wawa666 hat geschrieben:Ansonsten mache man sich strafbar und könne von dem Partner verklagt werden.
Das liegt daran, dass das Oberlandesgericht der nachvollziehbaren Ansicht war, dass die Zustimmung zur "Nutzung" der Bilder aufgehoben wird, wenn die Beziehung zerbricht. Wobei das eben "nur" Nacktbilder betrifft, die eben einen Partner zeigen. In dem Fall eben Bilder der Nackten Exfreundin (oder Exfrau). Offen bleibt wohl die Frage, wie mit Bildern vorzugehen ist, welche beide Partner in sehr intimen Szenen zu sehen sind. Oder gar mit entsprechenden Filmaufnahmen. Hier betrifft das Ganze ja beide Partner. Ob hier die Trennung schon ausreicht, Bilder löschen zu müssen, die auch einen selbst zeigen, bleibt abzuwarten.
Dass das natürlich nicht nachprüfbar ist, ist sicher richtig. Aber vermutlich ging es in der Klage auch gar nicht darum, dass der Expartner die Bilder nach der Trennung weiter alleine "nutzt", sondern darum, dass der die Bilder nach der Trennung verbreitet hat! Und da liegt dann schlicht der Verstoß (Recht am eigenen Bild). Der Ansatz des Besitzverbots hier geht wohl schlicht weiter und soll dann später tatsächlich nach einer Verbreitung sich auf das Strafmaß und evtl. auf Schadensersatzansprüche auswirken. Wobei ich das nicht genau weiß. Letztlich bleibt es dabei, dass man sich hier in erster Linie auf das verlassen muss, was der Partner behauptet. Hat er dann doch noch "heimlich" die Bilder irgendwo gespeichert - verbreitet sie aber nicht weiter, entsteht auch kein Schaden. Und wo kein Kläger - da kein Richter.
Wawa666 hat geschrieben:Am besten sollte man überhaupt keine Fotos von sich machen lassen, von denen man nicht will, dass sie weiterhin irgendwo kursieren könnten.
Das leuchtet ein und ist eigentlich die logische Konsequenz aus der Überlegung, dass jede Beziehung in die Brüche gehen kann. Auch ist dieser Ansatz sicher für alle Nachvollziehbar, die schon mal einen Film zum entwickeln gebracht haben. Wenn aber eine ganze Generation jetzt im Bewusstsein aufgewachsen ist, dass das Bild nur was flüchtiges ist (Selfies) und praktisch zum Leben (Facebook) dazu gehört, wird man mit so was auf "Unverständnis" stoßen. Was wirklich erschreckend ist, ist die Tatsache, dass sogar sehr junge Menschen (Jungen wie Mädchen) Bilder und Videos von sich machen, die man inhaltlich nur in der Ü18-Videothek finden würde.
Ich denke, dass dies eher heißen soll, dass man nun eine Grundlage hat, das man ein Urteil hat und das nutzen kann um eigene Rechte durchzusetzen. Beispielsweise wenn der Ex Partner solche Bilder nicht herausgibt oder sonst irgendwie verwendet. Ich finde es normal, dass man solche Bilder nach einer Trennung nicht behält und sie vernichtet oder an den Ex Partner herausgibt. Es macht ja auch einen Unterschied, ob man die Bilder einfach nur behält oder sie beispielsweise im Internet verbreitet.
Ich glaube nicht daran, dass nach einer Trennung alle Nackfotos vernichtet werden. Selbst bei einer einvernehmlichen Trennung werden Nacktfotos zurückbehalten. Einer der Partner will nicht unbedingt eine Trennung und dieser wird auch Nacktfotos nicht vernichten, auch wenn er es sagt. Solange er die Fotos gut verpackt für sich aufbewahrt, ist ja auch nicht unbedingt etwas Strafbares darin zu sehen. Aber er darf sie niemandem zeigen oder ins Internet stellen. Das ist dann schon frech. Genau das haben aber wohl einige aus Rachsucht gemacht und das geht wirklich nicht. Da finde ich es richtig, wenn in solchen Fällen der Gesetzgeber zugreift.
Ich denke auch, dass das eher der Abschreckung dienen soll. Heutzutage ist es doch wirklich unmöglich so etwas zu kontrollieren. Auch wenn man ein Bild von der Kamera löscht, kann es doch längst auch im Handy, im PC oder auf anderen Geräten sein. Manch einer will die Fotos vielleicht auch als Erinnerung behalten und versteckt sie daher absichtlich.
Es geht bei der Anordnung wohl hauptsächlich darum, dass nichts veröffentlicht wird. Ich persönlich würde auch gar keine solchen intimen Fotos behalten wollen, wenn eine Beziehung in die Brüche geht. Möglicherweise werden die dann noch vom nächsten Partner entdeckt und der fände es bestimmt äußerst fragwürdig, wenn man nackte Bilder vom Ex behält.
Cid hat geschrieben:Ich glaube nicht daran, dass nach einer Trennung alle Nackfotos vernichtet werden.
Ich auch nicht. Und in der Praxis sieht man ja auch immer wieder Fälle, wo solche Bilder leider nicht nur behalten, sondern dann auch noch veröffentlicht worden sind. Meiner Meinung nach definitiv unterstes Niveau.
Was ich mich nun aber doch frage, ist, ob es eigentlich sinnvoll ist, den Besitz alleine schon strafbar zu machen. Die Verbreitung an sich ist ja schon verboten und wird streng bestraft. Ich frage mich einfach, wie die rechtliche Grundlage aussieht, also wie es logisch möglich ist, den Besitz solcher Bilder nach Beziehungsende zu verbieten. Hier schrieb jemand von "Nutzungsrechten". Aber wer hat überhaupt die Rechte an den Bildern? Was, wenn der eine Partner den anderen Partner nackt fotografiert hat? Hat der Fotograf dann nicht irgendwie auch Rechte am Bild? Die Sache wird durch solche Dinge schon etwas verzwickt.
Und analog dazu frage ich mich, ob es denn auch möglich wäre, dass mal generell verboten wird, Bilder vom Ex-Partner zu behalten. Also solche, die keine sexuellen Inhalte haben. Es gibt doch sicher genug Leute, die den Gedanken, dass der oder die Ex noch Fotos von ihnen hat, generell nicht leiden können. Aber wie wäre ein solches Verbot zu begründen?
derpunkt hat geschrieben:Wenn aber eine ganze Generation jetzt im Bewusstsein aufgewachsen ist, dass das Bild nur was flüchtiges ist (Selfies) und praktisch zum Leben (Facebook) dazu gehört, wird man mit so was auf "Unverständnis" stoßen.
Da hast Du Recht. Aber ein wenig paradox ist es schon. Die "Facebook-Selfie-Generation" hat schließlich auch wie keine andere immer wieder eingeschärft bekommen, wie wichtig Datenschutz ist, und dass man niemals Fotos von sich online stellen soll, von denen man nicht will, dass sie potentiell für jeden und für immer sichtbar bleiben. Diese Warnungen bekommen die heutigen Teenager schon seit Jahren. Und dennoch denken sie weniger über die Problematik nach, als ältere Leute aus "Analog-Zeiten", die sich mit der ganzen Sache eigentlich noch viel weniger auskennen sollten, als Jugendliche, die täglich damit zutun haben. Aber das mag an der Jugendlichkeit an sich liegen. Man will halt nicht auf die "Alten" hören. Das war bei den letzten Generationen auch nicht anders.
derpunkt hat geschrieben:Was wirklich erschreckend ist, ist die Tatsache, dass sogar sehr junge Menschen (Jungen wie Mädchen) Bilder und Videos von sich machen, die man inhaltlich nur in der Ü18-Videothek finden würde.
Ich kann mir vorstellen, dass das mit daran liegt, dass Pornografie heutzutage als viel normaler gilt und auch viel einfacher erreichbar ist, als früher. Es soll sogar schon genügend 13-Jährige geben, die sich regelmäßig im Internet pornografische Medien ansehen und die diese Bilder dann eben aus Gewohnheit als alltäglich und gewöhnlich ansehen. Von daher wahrscheinlich auch die geringe Hemmschwelle, sich selbst so zu fotografieren.
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