Kann man Konten bereits vor der Scheidung einsehen?

vom 15.09.2014, 15:10 Uhr

Frau A. möchte sich gerne von ihrem Ehemann trennen, da die Beziehung gar nicht mehr funktioniert und ihr Noch-Ehemann auch gerne aggressiv wird und sie auch oft anlügt. Eine Paarberatung hat bereits stattgefunden, hat aber nichts wirklich verändert und ihr Göttergatte empfindet das als Humbug.

Das Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder und das jüngste Kind ist gerade mal ein Jahr alt. Frau A. ist noch in Elternzeit, die sie auf drei Jahre beantragt hat. Frau A. will mit den Kindern ausziehen, wird aber auf Unterhalt ihres Noch-Ehemanns angewiesen sein. Ihr Noch-Ehemann wird die Kinder nicht haben wollen.

Nun weiß Frau A. aber, dass ihr Ehemann recht gut verdient und auch diverse Konten hat. Sie weiß auch, dass er auch Konten hat, von denen sie nichts wissen soll. Zumindest hat er da mal was erwähnt.

Der Noch-Ehemann ist selbstständig und sein Einkommen schwankt. Bisher reichte es immer gut zum Leben. Frau A. befürchtet aber, dass er bei einer Scheidung plötzlich nur noch wenig Geld verdienen wird und sein momentanes Vermögen eben auf geheime Konten verschwinden lässt oder eben große Anschaffungen macht, um sein Vermögen zu verringern.

Gibt es für Frau A. vor der Trennung und der Scheidung Einsicht auf die Konten zu bekommen, damit ihr Ehemann das Geld nicht weg schafft und sie ohne was da steht? Wie kann Frau A. am besten Einsicht auf bestehende Konten ihres Mannes bekommen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn man keine Vollmachten hat, hat man kein Recht auf Kontoeinsicht. In diesem Fall sollte man bei der Scheidung darauf achten, diesen Umstand zu erwähnen. Ein Richter kann die Einsicht in Konten verlangen und ihm muss diese Einsicht auch gewährleistet werden. Ansonsten würde ich vielleicht nach Kontoauszügen suchen, wenn diese in der Wohnung irgendwo umher liegen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Nur weil der Richter die Auskunft verlangt, heißt das nicht, dass der Ehemann sie unbedingt wahrheitsgemäß leisten wird. Mein Vater hat meine Mutter auch verarscht und auf Forderung des Richters irgendwelche Konten, auf denen nichts mehr zu holen war, angegeben. Meine Mutter wusste, dass da wesentlich mehr war, konnte es aber nicht beweisen. Aus meiner Berufspraxis kenne ich da ähnliche Beispiele, verhindern wird man das aber nicht können.

Frau A. sollte einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt machen, um zu erfragen, wie man vorgehen könnte. Die Kosten sind, wenn sie bedürftig ist, von Beratungshilfe gedeckt, wenn sie sie beantragt.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne es von einem flüchtigen Bekannten, wo man die Steuerdaten vom letzten Jahr für die Unterhaltsberechnung hergenommen hat. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit für Frau A. da hier die Daten direkt vom Finanzamt angefordert werden können, wenn das Gericht da Einsicht haben will. Aber ansonsten kann sie eben selbst nicht zu den Banken gehen und abfragen, was an Guthaben vorhanden ist, sofern die Konten eben nur auf den Mann stehen.

Hier gilt es einfach nur alle Daten irgendwie zu sichern, die sie in der Wohnung finden kann, um das Vermögen nachzuweisen. Wobei sich das nur bei der Scheidung für sie von Vorteil erweisen wird. Der Kindesunterhalt wird ja über das laufende Einkommen berechnet und auch da kann das Gericht bei den Banken Daten anfordern. Was aber nicht über Konten läuft, kann man dann auch nicht nachweisen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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