Ehepartner verbietet ohne echte Argumente eine Weiterbildung

vom 14.09.2014, 21:59 Uhr

Nachdem ich gerade Cloudy 24 gelesen habe, muss ich doch noch mal was zu der Garantie sagen. Selbst wenn der derzeitige Arbeitgeber mittlerweile pleite geht, dann würde er das wohl in der gleichen Zeit auch, wenn man nicht in der Fortbildung ist. Man ist in so einem Fall dann so oder so den Job los.

Und wenn einen der ehemalige Arbeitgeber wider Erwarten doch nicht wieder einstellen will, dann kann man mit der frisch absolvierten Fortbildung mit neuem Know How sicherlich auch anderswo bei der Konkurrenz einen guten Job finden. Sofern man nicht einen total exotischen Ausbildungs- und Karriereweg hingelegt hat. Und auch der neue Job bei der neuen Firma würde vermutlich eher selten zu einer beruflichen Verschlechterung führen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



@Weasel_: Hast du entsprechende schriftliche Vereinbarungen schon mal real gesehen? Da ist immer die Hintertür offen gehalten, dass es so und so gemacht wird, wenn es die betrieblichen Belange zulassen. Am Ende ist eine solche schriftliche Zusage nicht das Papier wert auf das sie geschrieben wurde. Denn als Arbeitnehmer hast du kaum eine Chance zu beweisen, dass es aus betrieblicher Sicht möglich ist, damit diese Vereinbarung eingehalten wird. Da kann man ein ganzen Buch mit Wenn und Aber als Vereinbarung verfassen und sie bringt den jungen Mann nach einem Jahr nicht weiter.

Aber selbst wenn einer der Partner verunglücken würde, wäre das nicht so ein finanzieller Verlust, als wenn ein Gehalt für ein Jahr komplett weg fällt. Denn der hinterbliebene Partner, wie auch die Kinder sind durch den Staat abgesichert, so dass deren Versorgung mit kleinen Einschränkungen bei den Ausgaben durchaus normal weitergehen kann.

@trüffelsucher: Gehen wir mal vom schlimmsten Fall aus und der junge Mann kann nach dem Jahr nicht in die Firma zurück kehren. Das hatte ich nämlich schon erklärt, dass er dann wohl kein Arbeitslosengeld I bekommen wird. Denn dazu muss man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Je nachdem wie die Zeiträume liegen, kann das schon eventuell nicht machbar sein.

Sollte dem jungen Mann dann doch Arbeitslosengeld I zustehen, dann wird er noch mit einer Sperre rechnen müssen, weil er 1. seinen Job selbst aufgegeben hat und 2. seine Meldung viel zu spät gemacht wurde. Denn diese muss erfolgen, sobald man davon Kenntnis hat, dass ein Arbeitsvertrag endet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich weiß nicht, ob in dem genannten Fall, der Verlust von Bezugsberechtigungen auf Arbeitslosengeld das alles entscheidende ist. Es gibt sicher viele Paare, bei denen so ein Wegfall den finanziellen Ruin bedeutet. Aber oben stand ja, dass das Gehalt der Frau den Bedarf der Familie alleine deckt, auch wenn der Mann durch die Fortbildung ausfallen würde. Nur muss man dann eben auf Urlaub und dergleichen Komfort verzichten. Und dann könnte der Mann sich ja immer noch in aller Ruhe engagiert einen neuen Job suchen, weil das zwar unschön wäre ohne Unterstützungszahlung da zu stehen, aber in dem Fall machbar wäre.

Und für den bescheuerten Fall, dass die Frau dann auch noch ihren Job verlieren könnte: Die wäre dann nach der Fortbildung in jedem Falle mindestens 12 Monate am Stück in normaler Arbeit gewesen, so dass sie in jedem Fall Arbeitslosengelder bekäme. Hoffentlich ist sie nicht selbstständig tätig. Aber davon wurde noch nichts erwähnt. So sehe ich eben nicht, wo da ein tatsächliches Problem wäre, das dazu führen könnte, ein "Verbot" zu begründen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Es steht aber auch in dem Beitrag dass man mit einem einem Gehalt wesentlich sparsamer leben müsste. Was wäre denn, wenn dies durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit wegfallen würde? Dann würde die ganze Rechnung, dass es eben reicht, gar nicht mehr aufgehen. Wenn man nur von 1.500 Euro als Nettogehalt ausgehen würde, wären das bei Krankheit schon 300 Euro, die monatlich weniger da wären. Im Fall der Arbeitslosigkeit sind es schon knappe 500 Euro die im Monat fehlen.

Kann man das dann noch immer alles realisieren? Wie schnell würde der Mann im Fall der Fälle einen neuen Job bekommen? Und wie viele Immobilien kommen jährlich unter den Hammer, weil man zu knapp kalkuliert hat? Das kann hier nämlich ganz schnell kommen, wenn man wirklich den letzten Cent für die monatlichen Ausgaben her nimmt.

Sicherlich kann man einem erwachsenen Menschen, der Herr seiner Sinne ist, nichts verbieten. Aber man sollte eben auch die Kehrseite dabei sehen. Es klingt zwar alles toll, dass es nur ein Jahr ist und man danach ja wesentlich mehr verdienen wird. Doch das Jahr kann einem verdammt lang vorkommen und die Pläne müssen dann nicht unbedingt Realität werden. Das sollte man eben alles mit bedenken und nicht so leichtfertig seinen Job aufgeben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Natürlich ist der finanzielle Aspekt ein Argument. Aber eben nur eines. Natürlich sind schon Träume von Eigenheimen geplatzt. Aber wie viele Beziehungen sind schon krachen gegangen, weil sich ein Partner nicht mehr in der Beziehung wohl fühlte? Weil er oder sie das Gefühl hatte, keine Luft zum Atmen mehr zu haben und sich wie im (goldenen) Käfig zu fühlen. Dann haben zwar, wenn man so denkt, beide noch ihren Job, aber im schlimmsten Fall muss der ganze Hausstand dann getrennt werden und die Kinder unter einer eigentlich vermeidbaren Trennung leiden. Ich plädiere hier schon dafür, auch, aber nicht nur diesen Aspekt zu berücksichtigen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


@Weasel_: Hast du entsprechende schriftliche Vereinbarungen schon mal real gesehen? Da ist immer die Hintertür offen gehalten, dass es so und so gemacht wird, wenn es die betrieblichen Belange zulassen. Am Ende ist eine solche schriftliche Zusage nicht das Papier wert auf das sie geschrieben wurde. Denn als Arbeitnehmer hast du kaum eine Chance zu beweisen, dass es aus betrieblicher Sicht möglich ist, damit diese Vereinbarung eingehalten wird. Da kann man ein ganzen Buch mit Wenn und Aber als Vereinbarung verfassen und sie bringt den jungen Mann nach einem Jahr nicht weiter.

Ja, ich habe solche Regelungen schon real gesehen. Und ja, die funktionieren genauso wie von mir beschrieben. Dort war geregelt, dass der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf eine gleichwertige Stelle hat.

Natürlich muss man die vertraglichen Bedingungen prüfen lassen. Es kann durchaus sein, dass sich der Arbeitgeber eine Hintertür offen halten will. Das weiß man aber im Voraus und muss es dann ja nicht machen. Wer blind unterschreibt und hinterher auf die Schnauze fällt, braucht sich auch nicht wundern.

Das Arbeitsrecht ist übrigens sehr arbeitnehmerfreundlich. Der Betrieb muss dann erst einmal wirklich beweisen, dass er denjenigen aus betrieblichen Belangen nicht einstellen kann. Und das kann sehr schwierig werden, wenn es der Firma nicht wirklich schlecht geht. Da findet man zur Not immer eine Lösung, bei der man als Arbeitnehmer zumindest eine sehr gute finanzielle Entschädigung bekommt. Das Problem ist eher, dass sich viele Menschen nicht trauen, Rechtsmittel in Betracht zu ziehen und der Arbeitgeber einfach damit durchkommt, dass er die Arbeitnehmer einschüchtert. Das macht er aber auch nur mit solchen, die er möglichst einfach los werden will.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@trüffelsucher: Deswegen habe ich ja auch den Gedanken geäußert, dass man sich in dem Fall eine Alternative suchen kann. Also Fortbildung ohne den Job aufgeben zu müssen. Damit würde man beiden Seiten gerecht werden. Der junge Mann kann seine beruflichen Wünsche realisieren ohne das Risiko, dass die schöne Planung durch diverse Ereignisse eben kippt. Eine Beziehung bedeutet eben auch Kompromisse, was dann hier heißt, dass er seinen Job nicht für ein Jahr aufgibt, aber die Frau auch die Weiterbildung nicht komplett ablehnt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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