Worauf lässt vom Jobcenter bezahlte Umschulung schließen?

vom 13.09.2014, 22:14 Uhr

Einer der beiden Herren, die ich bei Parship kennengelernt habe, hat mir geschrieben, dass er gerade eine Umschulung macht, die vom Jobcenter bezahlt wird. Er fügte noch hinzu, dass er dafür habe viel machen und beantragen müssen, da das normalerweise ab einem bestimmten Alter nicht mehr bezahlt werde.

Nun überlege ich, ob das bedeutet, dass er arbeitslos ist. Denn das Jobcenter ist doch meines Wissens nach für ALG II zuständig, das würde bedeuten, dass er ALG II bekäme. Das normale Arbeitslosengeld verwaltet doch die Arbeitsagentur oder? Und jemandem, der nur mal kurz arbeitslos ist, würde doch die Arbeitsagentur keine Umschulung bezahlen. Würde er die Umschulung erhalten, weil er aus gesundheitlichen Gründen im ersten Beruf nicht mehr arbeiten kann, dann würde das ebenfalls eine andere Institution bezahlen, nämlich die Rentenversicherung.

Wenn ich also von jemandem weiß, dass er eine Umschulung macht, die das Jobcenter bezahlt, heißt das dann, dass derjenige ALG II erhält? Oder kann das z.B. auch jemand sein, der sein Gehalt mit ALG II aufstocken lässt?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nicht immer ist die Rentenversicherung für Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen zuständig. Denn ich habe deswegen vor mehr als zehn Jahren eine Umschulung gemacht, aber war eben nicht krank genug, dass ich hätte eine Erwerbunfähigkeitsrente beantragen können. Allerdings wurde eben von mehreren Ärzten festgestellt, dass ich den erlernten und auch zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr machen konnte.

Da es aber für meine Ausbildung keine freien Stellen für Frauen gab, wurde mir dann die Umschulung bewilligt. Aber bis dahin ist es eben auch ein langer Weg, der eben auch dazu führen kann, dass man zwischenzeitlich zum Arbeitslosengeld II kommt. Bei mir war es damals halt noch die Arbeitslosenhilfe, die ja auch deutlich unter dem Arbeitslosengeld lag.

Wenn hier allerdings schon das Alter eine Rolle gespielt hat, dass man lange darum kämpfen musste, dann wird das auch bei der Jobsuche danach schwer werden. Denn mehr oder weniger frisch von der Schulbank ohne wirkliche Erfahrung, wird man kaum eine Chance bekommen. Es sei denn, dass man dann mit einem Beruf kommt, der Hände ringend gesucht wird.

Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass dieser Mann in seiner Region einfach keine Arbeit für seinen Beruf finden kann. Wenn dann noch private Dinge einen Umzug verhindern oder erschweren, dann ist es auch besser, wenn man sich noch mal auf die Schulbank setzt und einen neuen Beruf lernt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich kenne es von einer Freundin nur so, dass sie in der Arbeitswelt keinen vernünftigen Beruf gefunden hat, der für sie zufriedenstellend gewesen wäre. Die meisten waren eben unterbezahlt. Sie ist dann auch zur Arbeitsagentur. Ihr wurde aber eine Umschulung versagt, weil es in Deutschland einige Stellen gibt. Der Arbeitsagentur ist es ja egal, ob man damit unter den Satz des Arbeitslosengeldes II ist. Sie hat sich dann allein für eine andere Ausbildung entschieden, die sie dann halt aus eigener Tasche bezahlen muss. Aber die Aussichten sind damit rosiger.

So kann ich es mir auch in diesem Fall denken. Vielleicht hat er zu kämpfen gehabt, weil die Arbeitsagentur es nicht einsehen wollte. Vielleicht spielt sein Alter in so fern eine Rolle, als dass man ihn vorwerfen könnte, dass er die Umschulung nicht schaffen könnte. Und wenn dies von vornhinein sehr gewiss eingeschätzt wird, bezahlt natürlich das Jobcenter sehr ungern diese Kosten. Sie müssen ja auch einen Nutzen davon haben.

Er muss nicht grundsätzlich Arbeitslosengeld II beziehen. Es gibt auch Menschen, die dort gemeldet sind und auch eine Eingliederungsvereinbarung haben, aber nur unterstützt werden, was eine Umschulung angeht. Somit erhalten sie gar kein Geld. Du denkst somit in Klischees. Auch Punktedieb hat dir erklärt, dass nicht immer die Rentenversicherung gleich eintritt. Manchmal muss man erst ALG II beantragen und erhält nachträglich von der Rentenversicherung das Geld, sodass man es rückwirkend mit dem Jobcenter ausgleichen muss.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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