Haben Kinder auch einen Beihilfeanspruch?

vom 18.08.2014, 12:58 Uhr

Ich habe ein Streitgespräch mit meinem Vater gehabt. Er meint, dass, wenn man Beihilfe bekommt und Kinder hat nicht die Kinder die Beihilfe bekommen, sondern nur die Eltern. Wenn Kinder vorhanden sind, wird es dann so sein, dass die Eltern mehr bekommen. Er meint, dass das Kind schließlich bei den Eltern lebt und da "durchgefüttert" wird. Wenn ein Kind also älter wird und noch zu hause lebt und noch nicht volljährig ist, hat dieses Kind nicht den Anspruch, sondern die Eltern, weil die Eltern ja für das Kind sorgen.

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Ich wohne nicht mehr zu hause. Aber ich denke doch, dass es eigentlich so ist, dass ein Kind den Anspruch hat. Aber die Eltern dem Kind das Geld nicht geben müssen, sondern dafür das kaufen müssen, was das Kind braucht. Oder bekommt ein Kind kein Beihilfeanspruch? Das Thema kam auf, weil im Bekanntenkreis Beihilfe beansprucht wird.

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» kleine Schwester » Beiträge: 105 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Solange es für die Kinder einen Familienzuschlag gibt, sind diese auch Beihilfeberechtigt. Ich glaube sogar, dass die Sätze für Kinder teilweise noch höher liegen und unter Umständen bis zu 70 Prozent Beihilfe gewährt wird.

Aber auch sonst verstehe ich die Argumentation deines Vaters nicht. Die Beihilfe wird ja nicht gewährt um die Lebenshaltungskosten zu sichern, sondern eine Unterstützungsleistung für Pflege und Krankenstand. Das sind ja Kosten, die sonst die Krankenkasse übernimmt und nicht durch die Eltern bestritten werden. Mit Durchfüttern hat das also ganz einfach gar nichts zu tun. Du bekommst du Beihilfe ja auch nicht einfach so monatlich ausgezahlt, sondern musst die Rechnungen ja einreichen, nachdem du bereits alles bezahlt hast. So gibt es ja zum Beispiel gar keine Beihilfe, wenn man keine Krankenkosten verursacht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Beihilfeberechtigt ist immer nur der Beamte der auf Grund seiner Tätigkeit Anspruch auf Beihilfe hat. Leben im Haushalt noch Kinder dann bekommt er dafür auch eine Beihilfe, vorausgesetzt sein Partner verdient nicht mehr als er selber. Liegt dieser Verdienst höher dann ist das Kind über den anderen Partner familienversichert.

Das Geld bekommt ausschließlich der Beihilfeberechtigte auf sein Gehaltskonto überwiesen und nicht der Patient. Der Empfänger der Rechnung ist auch immer der Beihilfeberechtigte. Was der dann mit der Summe macht ist seine Sache, wobei natürlich klar ist dass man dem Sprössling seine Kosten für verauslagte Rezepte oder praktische Anwendungen bei der Physiotherapie erstattet. Auch wenn man selbst nicht alles von der Beihilfe zurück bekommt und somit auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Der Beihilfeanspruch ist also ein Begriff aus dem Beamtenrecht und hier speziell aus dem Teil der die Krankenversicherung betrifft. Daraus folgt dass ausschließlich Kosten beihilfefähig sind die aus notwendigen medizinischen Leistungen und Heilmitteln generiert werden. Es gibt also keinen Zuschuss für die Ferienfahrt mit der Schulklasse oder für einen neuen Schrank. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Richtig ist aber dass Kinder mit Beihilfeanspruch bessere Leistungen bekommen als die Erwachsenen. So muss ich als Privatpatient deutlich mehr für meine Brille bezahlen als wenn ich bei der AOK versichert wäre und ich bekomme nicht einen Cent von der Beihilfe für die Brille zurück. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sieht das großzügiger aus, die bekommen mit Ausnahme des Gestells fast alles zurück.

Klehmchen hat das korrekt aufgeführt, Kinder sind bei der Beihilfe abgesichert so lange sie auch noch Kindergeldanspruch haben und nicht beim Partner mit versichert sind. Allerdings mus ich den Prozentsatz korrigieren, er beträgt generell 80 Prozent. Der Anspruch muss bei volljährigen Kindern jedes Jahr neu nachgewiesen werden durch eine Studienbescheinigung oder ähnliche Dinge und man bekommt dann einen amtlichen Bescheid.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



hooker hat geschrieben:Allerdings mus ich den Prozentsatz korrigieren, er beträgt generell 80 Prozent.

Ja das hatte ich nur so im Hinterkopf von meiner Frau als unsere Kinder kamen. Da hatten wir mal kurz darüber nachgedacht die Kinder bei ihr mitzuversichern, haben sie dann aber bei mir gesetzlich familienversichert. Die 70% die ich da noch im Kopf hatte, waren der persönliche Beihilfesatz, den man als Elterteil bekommen würde, wenn man zwei Kinder mit versichert. Ich dachte der würde für die Kinder gelten.

Ob das mit dem Verdienst aber so pauschal stimmt würde ich noch einmal hinterfragen. Ich verdiene derzeit deutlich mehr als meine Frau. Laut meiner Krankenkasse, hätten wir die Kinder aber auch problemlos über meine Frau privat mit Beihilfe versichern können. Da wir das aber nicht so gemacht haben, weiß ich jetzt nicht ob dem wirklich so ist oder da nur jemand am Telefon saß, der keine richtige Ahnung hatte.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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