Wohnberechtigungsschein nicht in allen Bundesländern?
Wie ich neulich in einem Gespräch mitbekommen habe, gibt es den so genannten Wohnberechtigungsschein nicht in allen Bundesländern. Ich dachte bis dato schon, dass ein Wohnberechtigungsschein in allen Bundesländern erhältlich wäre, um eben auch Personen mit einem geringen Einkommen bei der Wohnungssuche zu unterstützen.
In welchen Bundesländern kommt man ohne Wohnberechtigungsschein aus? Wovon ist es abhängig, ob ein Wohnberechtigungsschein im Bundesland eingeführt wird? Wie gestaltet sich die Wohnungssuche für Personen mit eher geringem Einkommen in Bundesländern ohne diesen Wohnberechtigungsschein?
Wohnberechtigungsschein klingt nach DDR. Ich habe so etwas noch nie gehört und in Österreich gibt es keinen Wohnberechtigungsschein. Ich wüsste auch nicht, wie ein Wohnberechtigungsschein von Nutzen sein sollte. Bei uns können sich arme Leute auf eine Warteliste für Gemeindebauten setzten, die aber keinen guten Ruf haben.
Ob dieser Wohnberechtigungsschein eine gute Idee ist, weiß ich nicht, denn da müsste ich erst im Internet nach den Vorzügen dieses Wohnberechtigungsscheins suchen. Er scheint also für Wohnungen dienen, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Was es überall für Einfälle gibt, ist schon gigantisch.
Das ist nicht abhängig vom Bundesland, sondern wohl auch von der Stadt. In meiner Stadt gibt es in dem Sinne keinen Wohnberechtigungsschein, aber in anderen hessischen Städten gibt es diese.
Um das mal kurz zu erklären, weil ja celles gefragt hat. Ein Wohnberechtigungsschein heißt grob gesagt nur, dass man ein zu niedriges Einkommen hat, um eine hohe Miete zu zahlen. Günstige Wohnungen, die unter anderem eben auch staatlich gefördert werden, werden deshalb an Wohnungssuchende vergeben, die einen Wohnberechtigungsschein haben. So soll vermieden werden, dass Menschen mit einem guten Einkommen in günstigen Wohnungen leben und für Leute mit wenig Einkommen kein bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.
Hauptberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein sind unter anderem Bezieher von Sozialleistungen. Im Bezug von Arbeitslosengeld 2 muss man in der Regel eh eine Einwilligung zum Umzug einholen. Also nur ganz grob. Klar kann jeder leben wo er will, aber staatliche Zuschüsse, wie zum Beispiel Umzugskostenbeihilfe und so weiter, werden eben nur übernommen, wenn man umziehen darf.
In meiner Stadt ist es so, dass man nicht direkt einen Wohnberechtigungsschein bekommt. Das Sozialamt stellt generell einen Schein aus, der unter anderem eben besagt, dass ein Umzug bewilligt werden würde. Damit geht man dann aber auf das Wohnungsamt. Von dort bekommt man einen Antrag, den man ausfüllen muss. Dort wird unter anderem eben nach dem Einkommen gefragt, ob man einen Schwerbehindertenausweis hat und so weiter.
Diesen Antrag füllt man aus und wird dann quasi in die Kartei übernommen. Oft spricht noch ein Sachbearbeiter mit den Wohnungssuchenden. Dort wird dann unter anderem abgeklärt, warum man umziehen möchte oder umziehen muss. Ob es eventuell Einschränkungen gibt, wie eben nur Erdgeschosswohnungen, weil man gehbehindert ist. Und es werden diverse Dinge erklärt.
Wenn man in der Kartei aufgenommen ist, werden die Daten an die Wohnungsbaugesellschaften der Stadt, die sozial geförderte Wohnungen haben, weiter gegeben. Die schreiben die Wohnungssuchenden, für die sie passende Wohnungen haben, dann an und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Dann kann man quasi sagen, man nimmt die Wohnung oder man nimmt sie eben nicht. Dann wird entschieden, ob man die Wohnung bekommt. Lehnt man selbst ab, muss man erklären warum man dort nicht einziehen möchte.
In meiner Stadt werden Sozialwohnungen deshalb eben nicht öffentlich ausgeschrieben. In anderen Städten werden Sozialwohnungen öffentlich ausgeschrieben und man meldet sich dann bei den Vermittlern und legt den Wohnberechtigungsschein vor.
Beides hat sicherlich seine Vor-und Nachteile. Selber schauen können, halte ich für den einfacheren Weg. Allerdings muss man dann eben auch schnell sein. Und Zugang zu den Ausschreibungen haben. Mit der Möglichkeit, die meine Stadt anbietet, hat man aber in einer Notlage eventuell eine bessere Chancen. Denn man kann auch einen Dringlichkeitsantrag stellen. Der muss allerdings begründet sein und dann bewilligt werden.
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