Anerkannte Betriebsausgaben für Selbständige

vom 02.09.2014, 09:50 Uhr

Selbständige haben ja den „Vorteil“ alle möglichen Kosten und Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Nur welche Kosten fallen denn alle in die Kategorie Betriebsausgaben? Sind Betriebsausgaben stets voll und umfänglich steuerlich absetzbar oder gibt es hierfür auch Beispiele von Höchstgrenzen und Beschränkungen? Unterliegen Betriebsausgaben auch einem Prinzip der Verhältnismäßigkeit?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Begriff "steuerlich absetzen" wird von vielen Menschen falsch verstanden. Es heißt nicht, dass man sein ganzes Geld zurück bekommt; man bezahlt lediglich keine Einkommenssteuer auf diesen Teil. Und grundsätzlich gilt: Auch Betriebsausgaben müssen zunächst erwirtschaftet werden. Man kann nur das ausgeben, was man auch einnimmt (oder mit Fremdkapital finanziert). Von daher wird sich jeder Selbstständige zweimal überlegen, bevor er unnötige Ausgaben tätigt.

Grundsätzlich zählen alle Kosten, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, als Betriebsausgaben. Größere Anschaffungen zählen nicht als Kosten, sie müssen entsprechend abgeschrieben werden.

Schwierig wird es dann, wenn Kosten nicht genau dem Betrieb zugeordnet werden können, sondern teilweise auch private Ausgaben sind. Typische Beispiele sind Arbeitszimmer, das Auto oder der Internetzugang. Hier gibt es wohl unterschiedliche Regelungen. Im Zweifelsfall muss man sowieso einen Steuerberater zurate ziehen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Beim Auto, welches auch privat genutzt wird, kann man über Fahrtenbuch nachweisen, was betriebliche Ausgaben sind. Bei mir reicht es zum Beispiel, wenn ich nur die Tage mit den beruflichen Fahrten und deren Kilometer für mich aufliste. Daraus ergeben sich Gesamtkilometer die ich mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen kann. Die Liste ist abgespeichert und könnte bei Bedarf nachgereicht werden. Wurde aber bisher noch nie angefordert.

Bei Telefon und Internet ist es bei mir so, dass ich 80 Prozent der Kosten als betriebliche Ausgaben ansetze. Auch das ist noch nie angezweifelt worden. Wobei das mit Sicherheit auch auf die Branche ankommt, ob das in der Aufteilung anerkannt wird oder nicht. Anteilige Kosten der Miete und Wohnnebenkosten kann ich auch für das Arbeitszimmer ansetzen und eben Bürobedarf.

Bei Handwerkern können da zum Beispiel auch noch Arbeitskleidung geltend gemacht werden und deren Reinigung, was ich wiederum nicht kann. Dafür habe ich aber wieder andere Ausgaben, die betrieblich bedingt sind und daher auch von den Einnahmen abgezogen werden können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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