Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr in Steuererklärung
So habe ich nun Antwort vom Finanzamt auf die gleiche Frage bekommen. @Punktedieb und Juri1877: Es läuft nichts über Vorauszahlungen. Diese brauche ich mir also gar nicht erst holen. Die Betriebskostenabrechnung kann nur mit der Endrechnung geltend gemacht werden. Wenn sie eben verspätet kommt, wird sie in dem Jahr abgesetzt, in dem ich sie bekommen habe, egal ob es eigentlich das Vorjahr war.
Lass es dir unbedingt schriftlich geben, dann muss das Finanzamt auch zu seinem Wort stehen bzw. es steht dann in der Haftung. Meiner Ansicht nach ist diese Gesetzesauslegung extrem zu Gunsten des Steuerpflichtigen, was ich natürlich nicht schlecht finde. So haben wir hoffentlich alle mal wieder etwas dazu gelernt.
@Juri1877: Eine E-Mail sollte auch als schriftliches Formular dienen. Schließlich kann ich diese Aussage dann vorweisen und die E-Mail-Adresse ist ja verbindlich. Anhand ihr kann es nachverfolgt werden, ob sie es gesendet haben. Ich muss sagen, dass ich diese Regelung gut finde, denn vorher kann ich meines Wissens nach die Kosten nicht absetzen, denn die vorherigen Abschläge sind ja nicht immer verbindlich, denn es kann noch eine Nachzahlung gefordert werden oder eben eine Gutschrift entstehen.
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