Potentielle Nachmieter stehen einfach vor der Tür
Herr und Frau M. wohnen mit ihrer 15 Monate alten Tochter in einer Mietwohnung. Ab dem 1. September haben sie eine neue Wohnung gemietet. Die jetzige Wohnung ist zum 31.Oktober gekündigt. Die doppelten Mieten werden Herr und Frau M. gerne tragen.
Momentan sind die beiden Eheleute fleißig am packen und der eigentliche Umzug soll in der ersten Septemberwoche statt finden. Überalls stehen Kartons, wie es eben bei einem Umzug so ist. Am Samstag gegen Nachmittag gönnen die beiden Eltern sich eine Pause. Herr M. fährt zum Baumarkt und Einkaufen. Die 15 Monate alte Tochter macht ihren Mittagsschlaf und Frau M. legt sich auf die Couch, weil sie Kopfschmerzen hat und will ein wenig entspannen.
Frau M. ist gerade eingeschlafen, da klingelt es Sturm. So lange und durchdringend, dass auch die Tochter aus dem Schlaf hoch schreckt und schreit. Als Frau M. an der Haustür ist, stehen dort zwei Personen. Diese sagen, sie wollten die Wohnung besichtigen. Sie hätten in der Zeitung die Wohnungsanzeige gelesen und der Vermieter hätte gesagt, sie könnten jederzeit vorbei schauen und hat ihnen die Adresse gegeben.
Frau M. ist total überrumpelt und auch sauer. Denn der Vermieter hat sie nicht darüber informiert, dass er die Wohnung bereits jetzt annonciert. Die beiden Leute drängelten sich auch einfach in die Wohnung und Frau M. musste sich erst mal um das schreiende Kleinkind kümmern.
Im Laufe des Nachmittags klingelte dann noch mehrfach ihr Handy. Ebenfalls potentielle Nachmieter, die vom Vermieter die Telefonnummer bekommen hatten. Mittlerweile ist auch Herr M. vom Einkaufen zurück, das Handy hat man mittlerweile abgestellt. Der Vermieter, der im selben Haus wohnt, öffnet die Tür nicht. Vielleicht ist er auch gar nicht daheim. Das wissen die Eheleute M. nicht wirklich.
Als sie den Vermieter endlich erwischen meint er, ja er habe die Telefonnummer von Frau M. weiter gegeben, damit sie sich mit den potentiellen Nachmietern absprechen kann. Klar habe er den potentiellen Nachmietern auch die Adresse gegeben und den Namen.
Der Vermieter ist sich keiner Schuld bewusst. Schließlich sei ja sichergestellt, dass Herr oder Frau M. daheim sind, wenn sie selber die Besichtigungstermine mit den potentiellen Nachmietern absprechen. Wenn die Leute einfach vorbei kommen, kann er ja nichts dafür.
Darf der Vermieter einfach die Telefonnummern seiner Noch-Mieter weiter geben? Wie sieht es in dem Fall mit Datenschutz aus? Wie können sich Frau und Herr M. dagegen wehren, wenn einfach Interessenten vor der Tür stehen und die Wohnung sehen wollen? Die Wohnung ist ja noch für zwei Monate gemietet und ihnen wäre es an sich lieber, wenn die potentiellen Nachmieter erst zur Wohnungsbesichtigung kommen, wenn sie bereits ausgezogen sind. Der Vermieter sagt aber, er will so schnell wie möglich einen Vertrag mit einem Nachmieter für November haben.
Ich kann es verstehen, dass der Vermieter so bald wie möglich Sicherheit in dieser Sache und eben den Vertrag mit den neuen Mietern unter Dach und Fach haben möchte. Die zwei Monate, die er nach dem Auszug von Familie M noch hat, reichen ihm vermutlich nicht, weil die Kündigungsfrist für einen potentiellen Nachmieter eben drei Monate beträgt. Soweit verstehe ich es schon, dass der Vermieter sich eben darum kümmert, die Wohnung möglichst übergangslos weiter zu vermieten. Aber so geht es natürlich nicht und eventuelle Besichtigungstermine sind auf jeden Fall mit den Mietern abzusprechen, die die Wohnung noch bewohnen.
Dass der Vermieter die Adresse genannt hat, weil er ja auch selber in dem Haus wohnt, das wundert mich nicht. Außerdem möchten viele Menschen gerne mal das Haus von außen betrachten, ob es für sie überhaupt infrage kommt, dort zu wohnen. Aber es wäre auf jeden Fall dringend angeraten gewesen, die Mieter zu informieren, dass die Anzeige nun in der Zeitung erscheint und dass sich eben Nachmieter melden könnten. Dazu wäre dann die Frage wichtig gewesen, ob die Telefonnummer weiter gegeben werden darf.
Alles das ist ja scheinbar nicht passiert und in einer solchen Situation wäre ich auch sehr sauer. Der Datenschutz wurde ja mal gar nicht beachtet und ich würde nun auch darauf bestehen, dass bei künftigen Interessenten für die Wohnung nicht die Nummer und der Name heraus gegeben werden. Eine Anfrage kann ja auch über den Vermieter laufen. Sicher ist das für diesen mehr Arbeit, die er sich ersparen wollte aber so würde ich es als Mieter eben auch nicht wollen, dass plötzlich die potentiellen Nachmieter vor der Tür stehen, wenn man gerade im Umzugschaos lebt und sich gerade mal hingelegt hat.
Die potentiellen Mieter kann sich der Vermieter erst einmal selbst ansehen, ob er überhaupt mit ihnen einverstanden ist. Wenn sie als Mieter infrage kommen würden, kann er sich mit Herrn und Frau M in Verbindung setzen und einen Besichtigungstermin ausmachen. Aber wie das bisher gelaufen ist, würde ich mir verbitten. Vor allem ist es keine Art und Weise, sich einfach in die Wohnung zu drängen von den Leuten.
Die Handynummer darf der Vermieter auf keinen Fall ohne Zustimmung herausgeben. Ich würde einer Besichtigung auch nur zustimmen, wenn beide zu Hause sind und es ihnen passt. Am besten an ein oder zwei Tagen die Woche zu einer bestimmten Uhrzeit. Wenn Herr und Frau M schon im September ausziehen und bis einschließlich Oktober noch bezahlen müssen, sollen sie den Schlüssel so lange festhalten, vielleicht noch einen unwichtigen Karton in der Wohnung lassen. Denn ich würde nicht einsehen, dass andere Mieter auf meine Kosten die Wohnung schon renovieren. Dann soll der Vermieter ihnen eine Monatsmiete von Oktober erlassen und den Mietvertrag dann ab Oktober für die Nachmieter erstellen.
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