Unterliegen Minijobs der Rentenversicherungspflicht?
Bei Minijobs haben die Arbeitnehmer ja keine Abgaben, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wie sieht das eigentlich bei den Arbeitgebern aus? Müssen diese auch in die Rentenversicherung ihres Angestellten einbezahlen oder ist ein Minijob nicht rentenversicherungspflichtig? Wenn ein Minijob rentenversicherungspflichtig ist, wie viel zahlt der Arbeitgeber dann in die Rentenversicherung?
Für Minijobber bis 450 Euro ist minijob-zentrale.de zuständig und dort kann man alles nachlesen.
Grundsätzlich sind auch Minijobber rentenversicherungspflichtig, können aber problemlos schriftlich auf diese Zwangsversicherung verzichten bzw. sie müssen es sogar schriftlich tun. Ansonsten müssen sie 3,9 oder 13,9 Prozent bei Privathaushalten ihres Lohnes für die Rentenversicherung aufwenden. Der Arbeitgeber zahlt 15 oder 5 Prozent bei Privathaushalten pauschal für die Rentenversicherung und entrichtet dazu noch Pauschalen für die Kranken-, die Pflege- und die Unfallversicherung sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz. Die Lohnsteuer kann auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden oder pauschal mit 2 Prozent versteuert werden.
Nur bei voller Zahlung der Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer auch Leistungen von der Rentenversicherung erwarten. Dabei dürfte Die eigentliche spätere Leistung aus dieser Einzahlung kaum interessant sein. Interessant könnte es allerdings trotzdem werden, wenn man die Mindestversicherungszeit zur Auszahlung der Rente noch erreichen möchte, irgendwann einmal einen Antrag auf Rehabilitation stellen will oder auch die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch nehmen will.
Juri1877 hat es ja im Grunde schon erklärt. Der Arbeitgeber bezahlt bei einen 450 Euro etwa 600 Euro. Aber insgesamt ist für ihn halt ein Minijobber immer noch billiger, als jemand der für 40 Stunden oder wenigstens über 450 Euro arbeitet. Rentenversicherung besteht durchaus. Dies ist auch jeden anzuraten. Ich finde es zumindest sehr wichtig.
Juri1877 hat geschrieben:Für Minijobber bis 450 Euro ist minijob-zentrale.de zuständig und dort kann man alles nachlesen.
Grundsätzlich sind auch Minijobber rentenversicherungspflichtig, können aber problemlos schriftlich auf diese Zwangsversicherung verzichten bzw. sie müssen es sogar schriftlich tun. Ansonsten müssen sie 3,9 oder 13,9 Prozent bei Privathaushalten ihres Lohnes für die Rentenversicherung aufwenden. Der Arbeitgeber zahlt 15 oder 5 Prozent bei Privathaushalten pauschal für die Rentenversicherung und entrichtet dazu noch Pauschalen für die Kranken-, die Pflege- und die Unfallversicherung sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz. Die Lohnsteuer kann auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden oder pauschal mit 2 Prozent versteuert werden.
Nur bei voller Zahlung der Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer auch Leistungen von der Rentenversicherung erwarten. Dabei dürfte Die eigentliche spätere Leistung aus dieser Einzahlung kaum interessant sein. Interessant könnte es allerdings trotzdem werden, wenn man die Mindestversicherungszeit zur Auszahlung der Rente noch erreichen möchte, irgendwann einmal einen Antrag auf Rehabilitation stellen will oder auch die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch nehmen will.
Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen Juri - fast: Wer die allgemeine Wartezeit vor 1984 erfüllt hat und seitdem keine Lücke im Versicherungsverlauf hat, genießt EM-Rentenschutz, auch wenn er die drei Pflichtbeiträge aus fünf Jahren nicht hat. Diese 3,9 % können deshalb Gold wert sein.
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