Beim 'Täter-Opfer-Ausgleich' Versöhnung besser als Strafe

vom 19.08.2014, 14:21 Uhr

Ich habe mal im Internet nach diesem "Täter-Opfer-Ausgleich" geschaut und dort wird oft gesagt, dass eine Versöhnung besser ist als eine Strafe und wenn dieser Täter-Opfer-Ausgleich auch gut klappt, dann kommt ein Täter an einer Strafe vorbei und braucht sich nicht mehr zur Verantwortung ziehen.

Ist das die richtige Methode? Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich angebracht und wann nicht? Denkt ihr, dass es dennoch eine Strafe geben sollte? Muss ein Opfer mit so einer Maßnahme einverstanden sein? Wie sieht so ein Täter-Opfer-Ausgleich genau aus?

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» kleine Schwester » Beiträge: 105 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also so stimmt das nicht ganz. Der Täter-Opfer-Ausgleich ersetzt keine Strafe, sondern ist eine Auflage für die Einstellung der Strafverfolgung bei einem Vergehen.

Ein Vergehen ist gemäß § 12 StGB eine strafbare Handlung, die mit einer Geldstrafe oder einer geringen Freiheitsstrafe bedroht ist (Maximalstrafe ein Jahr). Nur in diesen Fällen steht es dem Staatsanwalt mit Zustimmung des zuständigen (Amts)gerichts offen, gemäß § 153a StPO einen Täter-Opfer-Ausgleich als Auflage für die Einstellung eines Verfahrens anzuregen. Kommt der Beschuldige dem aber nicht nach, so wird gegen ihn entweder ein Strafbefehl erlassen oder es kommt zu einer Hauptverhandlung.

Ich finde gerade im Jugendstrafrecht macht es Sinn, solange es nicht zu schwerkriminellen Handlungen kommt. Kommt es zu einer leichten Körperverletzung, die gegebenenfalls durch jahrelanges Mobbing ausgelöst wurde, so macht ein professioneller Täter-Opfer-Ausgleich gegebenenfalls mehr Sinn, als den Schläger mit Sozialstunden oder sogar vielleicht einen Wochenendarrest zu bestrafen, weil der das Problem nicht löst. Auch kann der Richter dies nach Jugendstrafrecht auch in seinem Urteil als Auflage einbauen, was meines Wissens im Erwachsenenstrafrecht nicht geht.

» HarveySpecter » Beiträge: 9 » Talkpoints: 3,24 »


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