Mit welchen Kosten ist für Schuluntersuchung zu rechnen?

vom 21.08.2014, 18:48 Uhr

Die Enkeltochter meines Arbeitskollegen ist fünf Jahre alt und soll ab dem Schuljahr 2015/2016 die örtliche Schule in Dresden besuchen. Nun haben der Mutter des Enkelkindes andere Eltern erzählt, dass man dafür eine Schuleingangsuntersuchung machen lassen müsste. Diese würde vom Kinderarzt gemacht und die Kosten dafür müssen die Eltern des zukünftigen Schulkindes tragen.

Wir wohnen nicht in Dresden. Hier ist die Schuleingangsuntersuchung kostenlos. Kann es sein, dass in anderen Bundesländern diese Schuluntersuchung kostenpflichtig ist? Mit welchen Kosten müssen die Eltern des Enkelkindes meines Arbeitskollegen dafür rechnen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Schuleingangsuntersuchung wird weder vom Kinderarzt gemacht, noch bringt sie Kosten für die Eltern mit sich. Außer eventuellen Fahrtkosten zum Termin wird die Arbeit des untersuchenden Arztes vom Staat bezahlt. Da es sich dabei um den entsprechenden Amtsarzt handelt, gehe ich davon aus, dass hier die Kommune in der Pflicht steht. Aber der Amtsarzt steht da ja eh auf der Gehaltsliste, da sie fest angestellt sind.

Aber wie gesagt, die Eltern müssen dem Arzt kein Geld bezahlen. Und den Termin bekommt man schriftlich mitgeteilt. Allerdings gehe ich davon aus, dass der frühestens im Herbst kommen wird, um eventuelle Defizite auszugleichen. Wenn man selbst als Eltern meint, dass vielleicht irgendwo etwas aufzuholen ist, kann man schon mal den Kinderarzt konsultieren. Aber auch das ist ohne Kosten, da Kinder eben kostenlos bei den Krankenkassen versichert sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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