Geschenkte Lebensversicherung - Steigt die Steuer?

vom 21.11.2007, 17:23 Uhr

Für alle, die eine Lebensversicherung geschenkt bekommen sollten gibt es jetzt mal keine erfreuliche Nachricht – denn mit der Reform der Erbschaftssteuer, siehe: Erbschaftssteuer - Mehr Geld steuerfrei erben, sollen die Steuern für diese kräftig steigen – darauf einigten sich die Koalitionsparteien CDU und SPD.

Die höhere Steuerbelastung ergibt sich daraus, dass die Finanzämter eine geschenkte oder übertragene Lebensversicherung nicht aufgrund der eingezahlten Beiträge zu bewerten sollen - bisher galten 2/3 der eingezahlten Beiträge als Grundlage – sondern anhand des Rückkaufwertes, der deutlich höher ist, was eine höhere Steuerbelastung zur Folge hätte. Davon sind Risikolebensversicherungen, die an Hinterbliebene ausgezahlt werden, nicht betroffen.

Die FDP sieht darin eine mögliche dreifache Besteuerung, da die Beiträge zu der Versicherung bereits aus einem versteuerten Einkommen stammen und das Finanzamt mit der Schenkungssteuer auf Basis des Rückkaufwertes sowie bei der Auszahlung der Lebensversicherung zuschlagen würde, vor allem da mögliche Entnahmen vor dem 60. Lebensjahr sogar mit dem vollem persönlichen Steuersatz und danach zur Hälfte belegt werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Eine Lebensversicherung verschenken? Geht oder ging das denn überhaupt? Davon höre ich zum ersten Mal und stelle mir das eigentlich sehr kompliziert vor. Was wäre denn, wenn eine Lebensversicherung über ein paar Jahre hinweg permanent weiterverschenkt würde? Da müsste doch auch jedes Mal die Police umgeschrieben werden. Würde schon gern mal wissen wie so etwas funktionieren soll.

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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