Definition einer beschränkten Geschäftsfähigkeit
In Deutschland ist man ja wohl ab 18 Jahren voll Geschäftsfähig. Nur welchem Personenkreis wird denn eine beschränkte Geschäftsfähigkeit zugewiesen? Auf welche Zweige wirkt sich denn eine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit in der Praxis aus? Welchen rechtlichen Bestand haben denn Verträge die mit beschränkter Geschäftsfähigkeit zustande gekommen sind?
Das übliche Beispiel für beschränkte Geschäftsfähigkeit sind die Jugendlichen bis 18 Jahre. Diese können zwar Geschäfte tätigen, jedoch sind diese Geschäfte erst einmal nur gültig, wenn sie ausschließlich vorteilhaft für den Jugendlichen sind. Das heißt, der Jugendliche kann beispielsweise teure Designerkleidung zwar geschenkt bekommen, sie aber nicht rechtsgültig kaufen, weil er dafür Geld ausgeben muss, was für ihn nicht vorteilhaft ist. (Ein Haus wäre an der Stelle kein geeignetes Geschenk, weil er dadurch beispielsweise Steuern zu zahlen hat. Das ist nicht gänzlich positiv für ihn, sondern auch verpflichtend.)
Dieses Rechtsgeschäft -der Kauf der teuren Designerkleidung- ist zunächst schwebend unwirksam. Bedeutet soviel wie der Vertrag ist eigentlich gar nicht zustande gekommen - der Jugendliche hat zwar durch die Übergabe der Kleidung Eigentum daran erworben, da das Ganze aber auf einem unwirksamen Vertrag basierte, hatte der Verkäufer kein Anrecht auf den Kaufpreis und der Jugendliche kein Recht, die Übergabe zu fordern.
Das würde natürlich bedeuten, dass der Jugendliche gar nicht in der Lage wäre, sich rechtswirksam Dinge zu kaufen. Deswegen gibt es eine Ausnahme beim Kauf des Jugendlichen und außerdem eine Möglichkeit, den schwebend unwirksamen Vertrag nachträglich wirksam zu machen:
Der Jugendliche darf sein Taschengeld ausgeben, sofern dies dem Sinne entspricht. In diesem Rahmen kann er auch Rechtsgeschäfte tätigen. Bekommt er also entsprechendes Taschengeld, um sich davon selbst seine Kleidung zu kaufen, kann er das auch tun. Ebenso wie Bücher, Süßigkeiten und anderen Kram, wofür man sein Taschengeld verwenden kann.
Hat der Jugendliche nun teure Designerkleidung gekauft und damit einen schwebend unwirksamen Vertrag ins Leben gerufen, besteht immer noch die Möglichkeit, durch das Einverständnis der Eltern diesen Vertrag wirksam zu machen. Das dürfte die Regel sein. Die Eltern müssen dann nicht zum Verkäufer gehen und das Ganze regeln - meistens wird es die stillschweigende Einverständnis der Eltern sein, wenn der Jugendliche ihnen seine neue Kleidung präsentiert. Sind sie allerdings dann nicht damit einverstanden, dann können sie ohne Weiteres die Kleidung an den Verkäufer zurückgeben und entsprechend das Geld des Jugendlichen zurückverlangen und an diesen zurück geben.
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