Studentenkonto - warum Nachweis nicht immer erforderlich?

vom 19.08.2014, 20:58 Uhr

Ich habe zwei unterschiedliche Girokonten bei zwei unterschiedlichen Banken. Das eine ist mein reguläres Konto, auf dem auch der monatliche Lohn eingeht und solche Sachen wie Krankenversicherung und Miete etc. bezahlt werden. Das zweite Konto dient als finanzielles Polster auf das ich jeden Monat einen bestimmten Sparbetrag einzahle.

Mir ist aufgefallen, dass beide Banken ganz unterschiedliche Verhaltensweisen an den Tag legen, die ich nicht immer so ganz nachvollziehen kann. So will die erste Bank, die Volksbank, von mir jedes Semester eine Studienbescheinigung vorliegen haben. Dabei ist es wichtig, dass diese auch wirklich vor Semesterbeginn eingereicht wird, weil die mir sonst ungefragt irgendwelche Kontoführungsgebühren reindrücken, was ja auch verständlich ist. Wenn keine Studienbescheinigung vorliegt, nehmen die nunmal an, dass ich Arbeit gefunden habe und somit entfällt die Befreiung von den Gebühren als Student. Das Konto ist bis zu meinem 29. Lebensjahr kostenlos, sofern ich bis dahn noch studieren sollte.

Bei der zweiten Bank, der Sparkasse, ist das komplett anders. Hier fragt absolut niemand nach irgendwelchen Studienbescheinigungen oder nach dem Studentenausweis. Ich habe schon seit zwei Jahren mein Konto dort und noch nie wurde nach diesen beiden Unterlagen gefragt und mir wurden auch noch nie irgendwelche Gebühren abgezogen für die Kontoführung. Gestern hatte ich sogar einen Brief in der Post, in dem erfragt wurde, ob ich schon arbeite oder ob ich noch studiere und wie lange ich noch voraussichtlich studieren würde. Es wurde in dem Schreiben betont, dass ausdrücklich kein Nachweis über den Studentenstatus verlangt wird.

Das finde ich ein wenig seltsam. Warum regeln das manche Banken derart unterschiedlich? Wäre da die Missbrauchsrate nicht besonders hoch wenn man keinen Nachweis über den Studentenstatus erbringen muss?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kenne das auch nur so, dass die Studien-Bescheinigung vorliegen muss, damit das Konto kostenlos geführt werden kann. Warum die Sparkasse das nicht macht, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal die Sparkasse ja auch sieht, dass Lohn eingeht und du arbeitest. Es wäre normal, wenn sie eine Studien-Bescheinigung verlangen würden.

Natürlich wird dem Missbrauch so Tür und Tor geöffnet. Aber es ist ja deren Schuld, wenn sie es nicht anders wollen. Dann bekommen sie eben keine Kontoführungsgebühren, wenn sie nicht aufpassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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