Meldepflichtigkeit bei unterlassenen Unterhaltszahlungen
Frau A ist von ihrem Mann B getrennt. Sie verstehen sich noch sehr gut, allerdings zahlt der Vater keinen Unterhalt für seinen Sohn. Nun prahlt der Mann aber damit, dass er einen neuen Job hat und weit mehr verdient als der Wert des Selbstbehalts ist.
Nun weiß Frau A, dass ihr Mann theoretisch selber den Unterhalt finanzieren könnte, den sie aktuell als Vorschuss vom Jugendamt bekommt. Auf die Hinweise von A das sich der Mann einmal beim Jugendamt melden sollte, schweigt der Mann und macht es nicht.
Ist Frau A jetzt selber meldepflichtig? Im Grunde genommen ist es ja auch ihr eigenes Interesse das der Unterhalt vom Vater direkt kommt, aber sie möchte auch die eigentlich gut funktionierende Beziehung nicht zerstören, in dem sie beim Jugendamt anruft und ihn "verpfeift".
Wie sollte Frau A in so einer Situation reagieren? Ist sie meldepflichtig oder ist dies nur der Mann? Erkundigt sich das Jugendamt selber bei dem Mann nach seiner Finanzen?
Schwierige Sache, ich denke er ist auf jeden Fall meldepflichtig und kann enormen Ärger bekommen, wenn er dieser Meldepflicht nicht nachkommt. Wie das bei ihr aussieht weiß ich nicht. Im Prinzip ist es sein Problem, andererseits macht sie sich vielleicht auch "strafbar", da sie Mitwisserin ist. Sie sollte in Erwägung ziehen ihm zu sagen das sie es melden wird, wenn er es nicht macht und ihm ins Gewissen reden.
Das Gewissen von Frau A. sollte hier keine Rolle spielen. Denn wenn der Kindesvater genug verdient um für sein Kind den Unterhalt zu zahlen, dann ist quasi die Pflicht von Frau A. hier im Namen ihres Kindes zu handeln. Ansonsten könnte man ganz schnell zu dem Schluss kommen, dass Frau A. auf den Wert X. an Unterhalt freiwillig verzichtet, was sich dann bis zum Ende der Unterhaltspflicht auswirken wird.
Dazu muss man auch sehen, dass Unterhaltsvorschuss keine Dauerleistung ist. Nach 72 Monaten ist da Schluss oder spätestens wenn das Kind 12 Jahre alt ist. Und wie will Frau A. dann begründen warum sie vorher nichts unternommen hat, dass der Vater seiner Zahlungspflicht nachkommt? Es wäre also sinnvoll, wenn sie den Vater noch mal an seine Pflicht erinnert, aber auch sagt, dass sie dieser nachkommt, wenn er nicht zum Jugendamt geht.
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