Kind öfter beim Vater, finanzielle Nachteile der Mutter

vom 18.08.2014, 20:41 Uhr

Frau A hat mit dem Kindsvater die Regelung, dass der Vater die Kinder jedes Wochenende zu folgenden Zeit abholen und bei sich übernachten lassen kann. Erstes Wochenende ist von Samstag 11 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Das andere Wochenende ist von Samstag 14 Uhr bis Montag 13 Uhr, wobei das ältere Kind am Montag im Kindergarten ist.

Nun beschwert sich der Vater darüber, dass es gesetzlich anders vorgegebenen ist und er seine Kinder an sich nur alle zwei Wochen von Freitag Abend 18 Uhr bis Sonntag Nachmittag 16 Uhr nehmen müsste. Er möchte deswegen den Unterhalt kürzen, weil ihm an den Wochenende doch enorme Kosten entstehen wenn er seine Kinder bei sich hat.

Die Mutter würde ihn gerne unterstützen, da die Kinder aber noch sehr klein sind und sie ein Kind noch zu Hause versorgt, ist es ihr momentan nicht möglich Geld zu zu verdienen und lebt deswegen vom Staat. Zudem kann der Vater nicht den vollen Unterhalt sondern nur die Hälfte der Gelder für die beiden Kinder aufbringen. Soweit wird dem Vater auch alles gestellt, was die Kinder brauchen, er muss ich lediglich über die Verpflegung Gedanken machen, und mit dem Auto eine Strecke von ca. 4 Km zurück legen um seine Kinder abzuholen.

Nun überlegt die Kindsmutter, ob sie dem Vater die Kinder dann eben nur nach gesetzlichen Leitlinien aushändigt, denn das Geld reicht auch so vorne und hinten nicht, da der Kindsvater auch so nichts für die Kinder ausgeben kann und möchte, sie aber selber natürlich Unmengen an Kosten für Kleidung etc. hat. Auf der anderen Seite möchte sie den Kindern aber auch den Vater nicht vorenthalten und findet es an sich auch nicht in Ordnung, dass der Vater wegen den paar Stunden,nun mit einer Kürzung des Unterhalts oder auch des Kindergeldes droht.

Dabei stellt sich der Kindsmutter natürlich auch die Frage, ob der Vater - beruhend auf den vorliegenden Fakten - dies überhaupt machen kann?

» Kleinnightwish85 » Beiträge: 684 » Talkpoints: 33,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nein, der Vater darf nicht einfach den Unterhalt kürzen. Wenn er dies macht, dann sollte Frau A. sich sofort juristische Hilfe holen. Denn es ist dem Vater ja selbst überlassen, ob er das Angebot von Frau A. nutzt und die Kinder jedes Wochenende bei sich hat oder eben nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Wobei es da auch keine unumstößlichen Vorgaben gibt, sondern von Fall zu Fall entschieden wird.

Es ist zwar so, dass man dem Vater ein Umgangsrecht für jedes zweite Wochenende einräumt, aber Gerichte können auch anders entscheiden. Da spielen aber auch viele Faktoren rein, wie die Entfernung zwischen Wohnsitz der Kinder und des Vaters. So ist es bei uns so, dass das Gericht angeraten hatte nur alle drei Wochen oder gar nur einmal im Monat einen Besuch beim Vater einzuräumen.

Und bei den Kosten wird bei großen Entfernungen nur auf die Fahrtkosten geschaut, dass diese zu teilen sind. Alle Kosten die der Versorgung der Kinder dienen, muss der Vater allein tragen. Bei der hier angegebenen räumlichen Nähe hat der Vater also keine Chance irgendwelche Kosten zu Ungunsten der Kinder geltend zu machen. Entweder bringt er das Geld für die Verpflegung an den Wochenenden auf oder er muss auf Umgang verzichten und hat dann eben die Kinder nur alle zwei Wochen bei sich.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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