Probearbeit ablehnen - Sperre von der Agentur für Arbeit?
Herr Y hat sich bei einer Firma beworben und durfte zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Das Vorstellungsgespräch verlief soweit ganz gut. Der potentielle Chef wollte sich bei ihm melden, wann er einmal zur Probearbeit kommen kann. Diese Probearbeit soll über eine Woche gehen. Bezahlt wird Y nicht dafür. Nun hat Herr Y überlegt, dass er dann eine ganze Woche unentgeltlich arbeiten gehen würde. Er hat von einem Mitarbeiter der Firma gehört, dass oft Probearbeiter kommen, die dann auch wieder gehen können ohne eingestellt zu werden.
Was wäre eigentlich, wenn Y einfach die Probearbeit ablehnen würde? Würde er dann eine Sperre von der Agentur für Arbeit bekommen? Muss man eine angebotene Probearbeit annehmen auch wenn sie über mehrere Tage gehen würde? Wie kann man eine Probearbeit über mehrere Tage umgehen, wenn man das Gefühl hat ausgenutzt zu werden?
Ob Herr Y bei Ablehnung der Probearbeit eine Sperre von der Agentur für Arbeit bekommt, ist mir nicht bekannt. Aber wenn Herr Y schon gehört hat, dass die zur Probe arbeitenden Personen kaum eingestellt werden, kann er mit seinem Sachbearbeiter sprechen und ihm sagen, dass dieser Arbeitgeber wahrscheinlich die Engpässe in der Firma mit Probearbeitern ausfüllt. Das ist nicht normal und bestimmt nicht gestattet. Vielleicht zahlt das Arbeitsamt ihm zusätzlich zu dem, was er bekommt, etwas mehr Geld, da er dann ja arbeitet. Ohne Rücksprache mit der Agentur würde ich es nicht ablehnen, sonst steht er vielleicht ganz ohne Geld da.
Hier weiß ich nicht, wie die rechtliche Lage letztlich ist. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man zu unbezahlter Arbeit über die Sanktionen gezwungen werden kann. Immerhin hat man trotz der "Probearbeit" keine Möglichkeit, eine Jobchance wahrzunehmen. Man stelle sich vor, dass die Arbeitsagentur ausgerechnet in dieser Woche ein Angebot zu einem Vorstellungsgespräch hätte. Außerdem spart sich die Arbeitsagentur ja auch nichts durch die Probearbeit. Warum also sollte man die Weigerung hier sanktionieren.
Hinzu kommt die lustige Frage, wie eine solche Arbeit überhaupt gegenüber jemandem zu rechtfertigen wäre. Es ist absolut üblich, eine Probezeit zu vereinbaren, zu der jede Seite ohne Angabe von Gründen kündigen kann! Was für einen Mehrwert kann also ein Arbeitgeber durch so eine unbezahlte Arbeit haben - außer das sie unbezahlt ist? Hier muss die Arbeitsagentur letztlich von einem Ausnutzen einer Zwangssituation ausgehen. Außerdem: wie kann hier im Falle eines Unfalls alles geregelt werden? Ist der Angestellte durch den Arbeitgeber versichert? Was sagt die Berufsgenossenschaft und wie läuft es mit dem Krankengelt, wenn der Probearbeiter sich so schwer verletzt (während der unbezahlten Arbeit), dass er für Monate krankgeschrieben werden muss?
Rechtlich gesehen hat man bei Probearbeit einen Anspruch auf Bezahlung ab dem 1. Tag. Das kann man zum Beispiel hier nachlesen. Herrn Y könnte sogar Schwarzarbeit unterstellt werden, wenn herauskommt, dass er da arbeitet, obwohl er Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht. Grundsätzlich ist Probearbeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt abzustimmen.
Entweder wird das ganze dann über die Arbeitsagentur als Arbeitserprobungsmaßnahme oder so ähnlich deklariert, was den Vorteil hätte, dass man über die Agentur unfallversichert ist, wenn etwas passiert. Oder man muss einen Praktikumsvertrag abschließen. Irgendetwas schriftliches wird die Agentur haben wollen und man sollte es auf jeden Fall abstimmen, da man sonst auch Ärger bekommen könnte, weil man in diesen Tagen keine von der Agentur vergebenen Termine wahrnehmen kann.
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