Jugendamt stockt Unterhalt auf, wenn Vater nicht genug zahlt

vom 14.08.2014, 19:45 Uhr

Frau A ist seit einigen Monaten Alleinerziehende Mutter von zwei Kleinkindern. Der Kindesvater war bis vor einem Monat arbeitsuchend. Aufgrund dessen hat Frau A monatlich für jedes Kind 133 Euro Unterhaltsvorschuss bekommen. Dies macht eine Gesamtsumme von 266 Euro. Nun ist der Kindesvater wieder berufstätig und verdient ca. 1220 Euro netto. Er darf einen Selbstbehalt von 1000 Euro netto besitzen. Somit würden 220 Euro als Kindesunterhalt an die Mutter gehen.

Würde die Differenz von 46 Euro das Jugendamt übernehmen, oder würde sogar mehr bezahlt werden, weil jedem Kind eigentlich ein Betrag von 250 Euro zusteht?

» Kleinnightwish85 » Beiträge: 684 » Talkpoints: 33,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hat denn Frau A mal mit dem Jugendamt gesprochen, denn 133 Euro für jedes Kind ist ja recht wenig. Aber wenn der Vater der Kinder zur Zeit noch weniger zahlen kann aufgrund des geringen Verdienstes. wird bestimmt das Jugendamt dafür sorgen, dass Frau A noch einen Zuschuss bekommt. Denn bei den zwei kleinen Kindern kann Frau A ja nicht arbeiten gehen. Frau A sollte möglichst schnell zum Jugendamt gehen, ich glaube nicht, dass rückwirkend gezahlt wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Frau A kann sich deswegen an das Jugendamt wenden. Aber sie sollte dabei auch bedenken, dass es nach maximal 72 Monaten mit den Zahlungen vorbei ist. Verdient dann der Vater noch immer so wenig oder ist gar wieder ohne Job, dann kann sie Hartz IV beantragen. Zudem wird das Jugendamt immer wieder schauen, ob sie diese Gelder beim Vater wieder einfordern kann. Was im Umkehrschluss heißt, dass er selbst bei einem höheren Verdienst nicht mehr Unterhalt zahlen kann, weil eben das Jugendamt die Hand mit aufhält.

Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn Frau A sich mal mit dem Thema Wohngeld befasst. Das wird, sofern man keine falschen Angaben gemacht hat, nicht zurück gefordert und ist auch nicht auf eine maximale Zahlungsdauer begrenzt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kenne so einen Fall von Herr X und Frau Y, kann aber nur von Österreich ausgehen. Frau Y bekommt für gemeinsames Kind Z nur das mindeste von Herr X, weil das Jugendamt Angst hat, dass Herr X sonst den bereits vorgestreckten Unterhalt nie mehr zurück zahlen kann. Also so einfach ist es beispielsweise bei uns nicht. Frau Y müsste eigentlich von rechts wegen das doppelte des Unterhalts für das Kind von Herr X bzw. dem Jugendamt bekommen, als das was sie jetzt schon seit drei Jahren bekommt.

Herr X war aber bis dato arbeitssuchend und Frau Y ist gespannt, ob sie jetzt mehr bekommt, da Herr X wieder arbeiten geht. Bei uns möchte das Jugendamt auf Nummer sicher gehen und streckt nur genau die Summe vor, die voraussichtlich vom Kindsvater, in unserem Fall, Herr X, auch zurück gezahlt werden kann. Die Tatsache, dass Frau Y arbeiten geht, wenn auch nur Teilzeit, war sehr wahrscheinlich fürs Jugendamt auch ein Grund anzunehmen, dass das, was Herr X leistet, ausreicht.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^