Geplanter Kaiserschnitt und Mutterschutzbeginn dann früher?

vom 14.08.2014, 11:24 Uhr

Laut Gesetz ist ja fest gelegt, dass eine werdende Mutter ab sechs Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin in den Mutterschutz gehen kann. Nun ist Frau Y. schwanger und ihr Frauenarzt hat den Geburtstermin bestimmt. Gründe für ein Berufsverbot oder ähnliches gibt es nicht.

Frau Y. wird allerdings mit einem Kaiserschnitt entbunden werden. Bereits im siebten Monat wird der Termin für den Kaiserschnitt fest gelegt. Somit wird ein geplanter Kaiserschnitt stattfinden. Somit ist auch der Geburtstag des Kindes von Frau Y. klar. Die Geburt wird bereits zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stattfinden.

Nun steht da das Geburtsdatum durch den geplanten Kaiserschnitt bereits fest. Ändert sich somit auch der Mutterschutzbeginn? Immerhin ist ja klar, dass das Kind bereits zwei Wochen früher zur Welt kommen wird.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Mutterschutzbeginn ist nach dem errechneten Geburtstermin sechs Wochen früher. Wird nun aus irgendwelchen Gründen ein Kaiserschnitt gemacht und der ist dann früher, werden die fehlenden Tage bis zu sechs Wochen gut geschrieben und können mit dem Mutterschutz anschließend an den Geburtstermin verrechnet werden, das heiß zusätzlich genommen werden. Die Tage gehen also Frau Y nicht verloren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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