Wer haftet bei beschädigter Ware in Packstation?

vom 07.01.2014, 05:08 Uhr

Wenn man ein Paket versichert versendet, haftet die transportierende Postgesellschaft meines Wissens nicht nur, falls das Paket komplett auf dem Transportweg verschwindet, sondern ebenfalls, wenn es während des Transports zu Schäden kommt. So soll es möglich sein, ein Paket vor der persönlichen Annahme an der Haustür erst einmal zu begutachten, sogar erst einmal zu öffnen, während der Anwesenheit des Paketboten, um zu prüfen, ob alles unbeschädigt angekommen ist. Ich habe da, ehrlich gesagt, einige Skrupel, weil das dem Paketdienst sicherlich so einige Verspätungen verursachen würde, wenn jeder erst einmal das Paket prüft, bevor er seine Unterschrift für die Entgegennahme leistet, aber ich habe einige Freunde, die es so halten. Und die es auch sinnvoll finden, bei gebrechlicher Ware aus Glas erst einmal in Ruhe das Paket auf Beschädigungen zu untersuchen.

Der Sinn ist klar: In diesem Fall sieht man die Schäden sofort und könnte notfalls die Annahme verweigern, oder aber, den Schaden direkt dem Paketboten mitteilen, damit dieser diese Information weiterleiten kann. Wenn das Paket erst einmal angenommen wurde und in Abwesenheit des Paketboten geöffnet wurde, ist es schwierig, nachzuweisen, dass die Ware während des Transports beschädigt wurde, und nicht etwa erst nach dem Auspacken. Ich hatte so ein Ärgernis vor Jahren schon einmal und letztendlich ersetzte der Händler mir aus Kulanz die Ware, nachdem der Paketdienst einen Nachweis dafür forderte, dass die Ware definitiv nicht erst nach dem Öffnen des Pakets ruiniert worden sei. Mal ernsthaft, wie soll man das nachweisen? Man könnte höchstens einen Zeugen bei sich haben, aber auch das ist ja nicht immer gegeben, gerade, wenn man alleine wohnt.

Die Prüfung des Pakets auf Schäden direkt in Anwesenheit des Paketboten scheint also eigentlich ganz sinnvoll zu sein. Aber wie ist das nun, wenn man sich das Paket zu einer Packstation schicken lässt? Dort ist man ja immer alleine, wenn man das Paket aus der Klappe nimmt, es sei denn, man würde sich gezielt jemanden dorthin mitnehmen. Ein beschädigtes Paket abzuweisen oder aber den Schaden sofort zu melden, stelle ich mir auch eher schwer möglich vor. Sobald man die Abhol-Karte an den Scanner hält oder die Abholdaten eintippt und unterschreibt, gilt das Paket ja schon als angenommen. Aber erst dann öffnet sich die Klappe und man kann es überhaupt genauer begutachten. Wer haftet in diesem Fall, falls das Paket beschädigt wurde? Oder was macht man genau in der Situation, damit man auf dem Schaden nicht sitzen bleibt?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde mal meinen, der Versicherungsschutz besteht so oder so. Egal ob du dein Paket in der Packstation oder beim Nachbarn abholst. Einen eventuellen Zeugen benennen zu können, wird dabei bestimmt vorteilhaft sein. Bei Beschädigungen jeglicher Art, kannst jedenfalls dieses Formular benutzen. Einfach ausfüllen und bei deiner nächsten Postfiliale abgeben. Die Bearbeitungszeit einer Reklamation wird dort mit 14 Tagen angegeben.

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» sachsendreier » Beiträge: 154 » Talkpoints: 43,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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