Nochmieter bei Vermieter thematisieren

vom 10.08.2014, 12:12 Uhr

Frau A ist auf Wohnungssuche und hat einige für Frau A in Frage kommende Wohnungen Interesse bekundet. So hat sie vom Vermieter Herrn B auch die Telefonnummer von derzeitigen Mietern bekommen. Frau A also meldet sich voller Vorfreude bei den derzeitigen Bewohnern C und möchte einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Die Mieter jedoch möchten die derzeitige Wohnung so nicht besichtigen lassen, sondern erst einmal die notwendigen Arbeiten durchführen lassen und man wolle sich dann noch einmal binnen einer bestimmten Zeit melden. Es kam und kam jedoch kein Anruf, sodass sich Frau A erneut bei C's meldet. Aber erneut wird ein Besichtigungstermin verwehrt und vertröstet.

Inzwischen hat Frau A jedoch einen anderen Mietvertrag unterzeichnet und sich bei Herrn B per Mail geäußert, dass die Besichtigung nicht habe stattfinden können. C wurden darin gar nicht vermehrt. Jedoch meldet sich Herr B bei Frau A telefonisch und fragt nach. Frau A hat die Sachlage geschildert und damit auch C im Grunde verpetzt.

Sollte sich Frau A mit solchen Schilderungen dem Vermieter gegenüber eher zurückhalten oder ist Frau A da eher im Recht, wenn sie die Sachlage realistisch darstellt?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich kenne es so, dass die Mieter einen eventuellen Nachmieter in die Wohnung lassen müssen, wenn dieser sich die Wohnung ansehen will. Nur so kann es doch auch gewährleistet werden, dass die Wohnung ohne langen Leerstand bald wieder vermietet wird. Darum finde ich es genau richtig, wie Frau A gehandelt hat. In der Mail hat sie ja erst mal nicht mitgeteilt, was passiert ist und als dann der Anruf kam, hat sie erst den momentanen Mieter quasi verpetzt. Es ist ja klar, dass es den Vermieter interessiert, warum die Besichtigung nicht zustande kam, weil das Problem ja auch weitere Interessenten betreffen kann.

Darum finde ich nicht, dass Frau A sich hätte zurückhalten sollen. Sie hat ja nichts erfunden, sondern dem Vermieter einfach mitgeteilt, was ihr von seinen momentanen Mietern gesagt wurde, warum die Besichtigung nie zu den gewünschten Terminen stattfinden konnte. Wenn andere Interessenten an der Wohnung ähnliches äußern, hat der Vermieter durch die Schilderung von Frau A doch die Möglichkeit, eher zu reagieren, bevor ihm wieder potentielle Mieter abspringen, weil einfach keine Besichtigung zustande kommt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ich denke nicht, dass Frau A den Mieter verletzt hat. Es ist immerhin noch seine Wohnung und wenn diese in einem, für ihn, nichtvorzeigbaren Zustand befindet, ist es sein gutes Recht einen Besichtigungstour zu verweigern. Der Vermieter kann ihn hierfür nicht zur Rechenschaft ziehen und Frau A muss sich keine Gedanken über mögliche Probleme machen. Ich finde sowieso, dass es nicht erlaubt sein sollte eine Wohnung vor dem Auszug des Mieters zu besichtigen. Mir ist klar das dies dem Vermieter mögliche Kunden und somit Geld vorenthalten kann, aber diese Besichtigungstouren sind in meinen ein Eingriff in die Privatsphäre.

» xZombieKitten » Beiträge: 538 » Talkpoints: 13,88 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich bin der Meinung, dass A sich schon eher hätte an den Vermieter wenden sollen. Wenn diese ihr die Telefonnummer der Mieter gibt, dann geht er schließlich davon aus, dass die Mieter A dann auch eine Besichtigung der Wohnung ermöglichen. Ob es mit dem Mieter abgesprochen ist oder ob der Vermieter den Mieter darum gebeten hat, eine Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen, das ist gar nicht mein Problem in erster Linie. Ich würde nur eben gerne die Wohnung besichtigen wollen und wenn die Mieter mir dies nicht ermöglichen würden, dann würde ich das dem Vermieter berichten, damit dieser nach einer Lösung für dieses Problem suchen kann. Und wenn das bedeutet, dass ich erst in einigen Wochen die Wohnung besichtigen kann, dann wäre das für mich auch in Ordnung. Mit verpetzen hat das in meiner Sicht ganz und gar nichts zu tun.

Persönlich kann ich das aber voll und ganz verstehen. Als wir unseren Mietvertrag gekündigt haben gab es sehr schnell eine Nachmieterin. Die hat ihren Mietvertrag quasi unterzeichnet, ohne die Wohnung besichtigt zu haben. Sie kannte sie wohl noch aus ihrer Kindheit so weit ich weiß, denn vor uns haben dort Bekannte der Familie gewohnt. Das ist nun aber auch über zwanzig Jahre her gewesen. Jedenfalls rief diese Frau bei uns an und fragte, ob sie sich die Wohnung ansehen könnte. Das haben wir auch nicht gewollt, denn zum einen wollten wir mit diesen Leuten nichts zu tun haben, zum anderen haben wir auch keine Lust darauf gehabt, dass fremde Leute unsere eingerichtete und noch bewohnte Wohnung überall begutachten, sich unsere Schlafzimmer und die Büros anschauen und ausmessen und sich am Besten auch noch in unserer Garage umschauen, die sich nicht abschließen ließ.

Wir haben das dann unserer Vermieterin direkt nach diesem Telefonat so mitgeteilt und das war dann auch in Ordnung, zumal in unserem Falle die Nachmieterin sich selber unsere Telefonnummer besorgt hat. Ansonsten hätten wir wohl noch mit der Vermieterin verhandeln müssen, ob und wann eine Besichtigung möglich gemacht werden müsste.

Benutzeravatar

» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Über die Privatsphäre kann man bei Wohnungsbesichtigungen immer wieder diskutieren und ich kann auch verstehen, wenn C hierbei diese erwähnt hätte. Kann aber auch sein, dass C andere Gründe hatte, die Wohnung nicht besichtigen zu lassen. Aber in dem Fall hätte C dies ja auch dem Vermieter sagen können und dann wäre es auch gar nicht zu dem Vorfall kommen können. Aber die Nummer hatte der Vermieter herausgegeben und wurde nicht von Seiten der Interessentin irgendwie herausgesucht.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^