Luxuswagen nicht mehr als Firmenwagen absetzbar

vom 09.08.2014, 23:48 Uhr

Jetzt gibt es ein Urteil, welches sich auf die steuerliche Berücksichtigung von Luxuswagen bezieht. Bislang war es wohl nicht unüblich, dass z.B. Selbständige ihren Erfolg auch nach außen zeigen (was nicht verwerflich ist) und dafür z.B. sehr teure Luxuswagen fahren.

Interessant wird die Sache dann, wenn diese Luxuswagen z.B. geleast werden und als Firmenfahrzeug angemeldet werden. Jetzt ist es nämlich so, dass das Finanzamt die Ausgaben für das Leasing als geschäftlich bedingte Ausgabe steuerlich berücksichtigen muss.

Im vorliegenden Fall hatte ein Selbständiger einen Ferrari als Firmenfahrzeug steuerlich absetzen lassen wollen (die Leasing-Raten dafür). Und hier hat das Finanzamt aber auf Grund des Kosten/Nutzenverhältnisses für ein beruflich genutztes Fahrzeug als Unverhältnismäßig bewertet und hat Pauschal nur 1 Euro pro gefahrenem Kilometer geltend machen lassen, wogegen der Selbständige geklagt hat.

Und das hier zuständige Finanzgericht hat dem Unternehmer nun eine Pauschale von zwei Euro pro Km zugesprochen, ansonsten aber der Begründung des Finanzamts stattgegeben (siehe hier).

Ist so ein Vorgehen jetzt legitim oder aber sollten die Richter hier ihre Ermessensspielräume eben nicht ausspielen und den Ferrari so wie einen Golf V behandeln?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich finde das richtig so. Immerhin kann man sich ja als normaler Mensch auch nicht unbedingt so ein Auto leisten und nur weil man so eine Firma hat sollte man so ein Auto nicht vergünstigt bekommen, was es ja ist, wenn man davon einen großen Teil absetzen kann. Entweder man kann es sich leisten oder nicht. Die Frage ist nur was ein Luxusauto ist und wie es definiert wird, ab welcher Höhe sprechen wir von Luxus.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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