Ebay: Zu wenig Gewinn - Verkäufer will zurücktreten
A ist neu bei Ebay und hat dort zum ersten Mal einen Artikel zum Ersteigern eingestellt, und zwar eine neuwertige Tischtennisplatte. A hat sich erhofft, noch einiges für die Platte zu bekommen, aber ein Käufer hat sie Tischtennisplatte gerade mal für acht Euro ersteigert.
Da die Platte mit 200 Euro einmal sehr teuer war und kaum damit gespielt wurde, möchte A die Tischtennisplatte für so wenig Geld nicht hergeben. Kann er von diesem Kaufvertrag noch zurück treten, oder ist er nun gezwungen, seine Tischtennisplatte buchstäblich zu verschenken?
Wie ärgerlich. Rein rechtlich ist A. dazu verpflichtet, die Tischtennisplatte für diesen niedrigen Preis abzugeben. Aber um ehrlich zu sein wird sich wahrscheinlich auch nichts weiter ergeben, wenn er es nicht macht. Ich nehme mal an, jetzt wäre es an der Zeit einen Termin zu vereinbaren, wann der Käufer die Tischtennisplatte abholt. Wenn sich A. auf diese Anfragen einfach nicht meldet, wird das wahrscheinlich im Sande verlaufen.
Der Käufer wird es zwar Ebay melden, aber die werden bei dieser Art von Kauf nichts machen. Es ist ja noch nicht mal Geld geflossen. Wenn der Käufer A. meldet, ist es die erste Beschwerde gegen A. Er wird erst Probleme bekommen, Ebay weiter zu nutzen, wenn es drei Beschwerden gibt.
Der Käufer könnte natürlich auch den Rechtsweg einleiten. Aber zum einen bezweifle ich das bei der geringen Summe. Und zum anderen kann man dann immer noch nachgeben und ihm die Tischtennisplatte übergeben.
Aber, um das klarzustellen, A. ist rechtlich und moralisch verpflichtet, den Kauf durchzuführen. Es war sein Fehler, keinen Mindestpreis festzulegen. Er hätte die Auktion nicht bei einem Euro starten lassen sollen, sondern bei einem Preis, den er verkraften könnte. Sicherlich ist er Anfänger auf Ebay, aber dann muss man erst recht zwei Mal darüber nachdenken, was man da tut.
Von A habe ich gehört, dass der Bieter der Tischtennisplatte auf jeden Fall auf sein Recht pochen will, um die Platte für den niedrigen Preis zu bekommen. A hat mittlerweile etliche Mails bekommen, was ihn regelrecht fertig macht. Er will seine teure Tischtennisplatte aber nicht verschenken, da er selbst keinen guten Verdienst hat.
Er sieht zwar ein, dass es ein Fehler war, die Platte mit einem Startgebot von 1,00 € einzusetzen, aber als Neuling hat er da keine Erfahrung. Das hat er dem Käufer und Ebay mittlerweile auch mitgeteilt und drauf hingewiesen, dass die Tischtennisplatte fast neu und der Preis somit vollkommen unrealistisch ist. Der Käufer will aber nicht nachgeben und die Platte für die acht Euro haben. Was kann A noch tun?
Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Und die Strafe hier ist eben das Lehrgeld, was A nun zahlen muss. Wobei es hier der finanzielle Verlust ist, den A verkraften muss. Ob der Käufer nun aufgibt, kann man nicht wissen. Aber ich würde mich darauf auch nicht verlassen. Ebay selbst wird da nichts weiter unternehmen, außer das A in seinem Account intern einen Vermerk haben wird. Dazu auch gleich bei der ersten Transaktion eine negative Bewertung.
Sicherlich könnte A nun mit diversen Tricks agieren, um die Tischtennisplatte nicht für den Preis behalten zu verkaufen zu müssen. Aber die sind halt auch nicht wirklich erlaubt und könnten auch nach hinten losgehen.
Was könnte denn der Käufer machen, um sein Recht einzufordern? A hat kein Problem mit einer negativen Bewertung, denn nach dieser Erfahrung will er eh nichts mehr über Ebay machen. Was ihn beunruhigt ist, dass der Käufer wohl seine Adresse bekommen hat und richtig Ärger machen will, wie er bereits angekündigt hat. A will aber auch nicht nachgeben und das Lehrgeld zahlen, weil der finanzielle Verlust zu groß ist. Er hat dem Käufer auch schon das Angebot gemacht, ihm die Platte für 150 Euro zu überlassen, was immer noch ein günstiger Preis für eine neue Platte ist. Der Käufer will aber nur die acht Euro zahlen. Verzichten will er aber auch nicht.
Also soweit ich das von einem Käufer weiß, bekommen die nicht die Adresse des Verkäufers. Zumindest war das im letzten Jahr so, als ein Käufer von mir aus dem selben Wohnort wie ich kam. Aber es kann natürlich auch sein, dass es mittlerweile geändert wurde. Allerdings kann der Käufer auf zivilrechtlichem Wege versuchen seinen Anspruch anmelden. Und in dem Fall muss Ebay spätestens die Adresse von A. an berechtigte Personen, wie eben das zuständige Gericht, geben.
Ob es sich dann lohnt hier einen Gerichtsstreit in Kauf zu nehmen, den mit großer Wahrscheinlichkeit der Käufer gewinnen wird, sollte man sich vorher überlegen. Denn immerhin kämen da auch noch weitere Kosten dazu, als jetzt nur der finanzielle Verlust.
Ich hatte auch gerade ein bisschen Ärger wegen eines Ebay-Artikels. Wir haben ein Dachfenster ersteigert und als wir es abholen wollten, haben mehrere Teile gefehlt. Die gute Frau hatte einfach keine Ahnung von Fenstern und hat einen Fehler gemacht. Ich kann das so akzeptieren, auch wenn ein neues Fenster schön gewesen wäre.
Ein Freund, der Jura studiert, hat allerdings gesagt, dass wir einfach ein anderes, gleichwertiges Fenster kaufen und dieser Frau in Rechnung stellen könnten. Sie ist mit uns einen Vertrag eingegangen und hat diesen nicht erfüllt. Da hilft auch das ganze Geschreibsel von wegen Privatverkauf und dass man keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme macht. Man kann sich nicht von seinen gesetzlichen Pflichten lossagen.
Es gab wohl mal einen Mann, der einen Mähdrescher oder ähnliches verkaufen wollte. So eine riesige landwirtschaftliche Maschine, die normalerweise 20.000 Euro kostet. Dafür war Ebay wohl die falsche Plattform oder er hat einen Rechtschreibfehler drin gehabt oder irgendwas. Jedenfalls hat jemand einen Euro geboten und das Ding ersteigert. Der Verkäufer hat sich natürlich geweigert, auf 19.999 Euro zu verzichten. Aber ein Gericht hat dem Käufer Recht gegeben. Er könnte sich einen Mähdrescher kaufen und vom Verkäufer 20.000 Euro verlangen oder der Verkäufer muss den Mähdrescher für einen Euro rausgeben. Vertrag ist Vertrag.
Also wenn der Käufer der Tischtennisplatte wirklich sauer ist, wäre ich vorsichtig. Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat oder ein bisschen Ahnung von seinen Rechten, kann es gut sein, dass er ein paar Schritte einzuleitet.
Wenn jemand ein Artikel für ein Euro im eBay anbietet, dann muss derjenige auch damit rechnen das der Artikel im Worst Case Fall für ein Euro verkauft werden kann.
An seiner stelle hätte ich mit einen höheren Startpreis für die Tischtennisplatte reingelegt. Zum Beispiel für 49 Euro oder 79 Euro. Oder aber auch 129 Euro Sofortkaufpreis.
Das hilft jetzt alles nicht weiter. Dem Käufer kann er nicht nach der Auktion sagen das er mehr haben möchte oder will. Von irgendwelchen Tricks Rate ich Grundsätzlich ab.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder beisst er in den sauren Apfel und verkauft die Tischtennisplatte für acht Euro, oder er sucht sich eine Rechtsberatung wie er Rechtskonform aus dieser Situation wieder rauskommt. Wenn er kein Anwalt hat, dann empfehle ich Portale für Jura. es gibt genug Internetseiten wo man einfache juristische Fragen stellen kann und diese von freundlichen Anwälten beantwortet wird.
Rein rechtlich kommt A aus der Sache nicht mehr raus, denn er hat mit dem Käufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Selbst eine nachträgliche Einigung bedarf der Zustimmung des Käufers. Und wenn dieser nur die in der Auktion angegebenen 8 Euro zahlen möchte, dann kann der Verkäufer hier nichts mehr ändern.
Grundsätzlich haben aber auch Neulinge die Chance, mit ein bisschen Wissen Auktionen bei eBay nicht so enden lassen zu müssen. Als Verkäufer hat man selbst noch kurz vor Schluss die Möglichkeit, jede Auktion zu beenden, wenn man merkt, dass die Gebote nicht den Wert erreichen, den man sich erhofft hat. Einfach einen Grund angeben, dann ist die Auktion auch schon beendet. eBay selbst fragt dann auch nicht weiter nach.
Nach Ende einer Auktion werden die Daten des Verkäufers und des Käufers ausgetauscht. Damit der Verkäufer weiß, wo er die Ware hinschicken muss, falls Versand gewünscht ist. Und damit der Käufer weiß, an wen er das Geld überweisen muss, falls Überweisung als Zahlungsart ausgewählt wurde. Dies ist schon seit Jahren so.
Nur weil A als Neuling bei seiner ersten eBay Auktion wohl oder übel in den sauren Apfel beißen muss, würde ich an seiner Stelle nicht gleich die Flinte in das Korn werfen. eBay ist an und für sich eine super Plattform, um Dinge, die sich angesammelt haben, noch für vernünftiges Geld loszuwerden. Und wenn sich A in Zukunft an das hält, was ich oben beschrieben habe, sollte es in Zukunft zu vernünftigen Erträgen kommen .
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