Private Zinsaufwendungen steuerlich absetzbar?
A hat sich in diesem Jahr Möbel und ein Auto gekauft und beides per Teilzahlung geregelt. Könnte A diese Zinsaufwendungen, die er zahlt steuerlich absetzen? Oder geht das bei einem Auto nur, wenn man dies auch geschäftlich nutzt und selbstständig ist? A ist nicht selbstständig. Es sind also private Zinsaufwendungen. Ein Bekannter von A sagte ihm, dass er diese Zinsaufwendungen im nächsten Jahr steuerlich absetzen kann. A hat das noch nie gemacht und kann sich das nicht vorstellen.
Zinsaufwendungen kann man nur dann von der Steuer absetzen, wenn die Investition dazu dient Einnahmen zu erzielen. Kauft sich A also Möbel für die eigene Wohnung, dann kann man diese Zinsen selbstverständlich nicht von der Steuer absetzen. Warum sollte auch der Staat für das private Vergnügen aufkommen?
Das Auto kann bedingt steuerlich abgesetzt werden. Es muss dazu dienen Einnahmen zu erzielen. Das ist aber oft schwierig nachzuweisen. Einfach ist es wenn es sich um selbstständige oder Außendienstmitarbeiter handelt, die das Auto wirklich nur für die Arbeit nutzen. Die können dann die gesamten Zinsen ansetzen, sobald eine private Nutzung dazu kommt, muss man schon ein Fahrtenbuch führen und aufzeigen wie hoch der Anteil der beruflichen Nutzung ist.
Für den Privatmann ist es dabei im Prinzip kaum möglich solche Zinsen abzusetzen.
Private Zinsaufwendungen sind Kosten der Lebensführung und somit nach § 12 EStG nicht absetzbar. Ein Auto muss unbedingt im Betriebsvermögen sein, damit man die Zinsen absetzen kann und ein Möbelstück muss entweder im Betriebsvermögen sein oder im Arbeitszimmer stehen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeiten zur Absetzung der Zinsaufwendungen.
Private Zinsaufwendungen sind genau das, was die Beschreibung aussagt: privat. Daher nicht steuerlich zu berücksichtigen. Wenn das möglich wäre, dürfte man sich die Frage stellen, wieso nicht auch die Dispo-Zinsen absetzbar wären. Oder auch der Mietzins, welchen man Monat für Monat bezahlt. Oder ganz direkt: alle getätigten Ausgaben.
Dein Bekannter hat sich hier mindestens geirrt oder im besten Fall ein paar Dinge verwechselt. Jedenfalls können private Anschaffungen welche Finanziert werden, in keinem Fall steuerlich geltend gemacht werden. Was nicht heißt, dass man es nicht doch bei den Werbungskosten angeben kann. Das geht nämlich - aber das Finanzamt dürfte auf so einen Posten "allergisch" reagieren und zum einen den Posten schlicht streichen und bei allen anderen Punkten sehr genau hinschauen.
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