Für Vermieter andere Kündigungsfristen als für Mieter

vom 07.08.2014, 13:22 Uhr

Wir suchen schon seit geraumer Zeit eine neue Wohnung, weil mit unserem Vermieter nicht das beste Auskommen ist. Wenn man Mängel auflistet und man ihn darauf aufmerksam macht kommt nur ein "Ihr könnt ja ausziehen, wenn es euch nicht passt" oder ein "Ich kann mich von meiner Frau trennen und schon brauche ich eure Wohnung als Eigenbedarf". Man sitzt also sozusagen auf dem Pulverfass.

Nun meinte eine Bekannte, dass für den Vermieter andere Kündigungszeiten gelten, wenn man schon lange in der Wohnung wohnt. Sie meint, dass nach 5 Jahren der Vermieter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hat und nach 8 Jahren 8 Monate und nach 10 Jahren sogar 12 Monate. Wir wohnen jetzt 7 Jahre hier und sie meint, dass wir dann immer noch 6 Monate Zeit hätten auszuziehen, wenn er überhaupt damit durchkommen würde.

Ich habe vorher eigentlich noch nichts über die anderen Kündigungszeiten gehört, was den Vermieter angeht. Stimmt es, dass dieser nach langen Jahren des Mietverhältnisses andere Kündigungszeiten als der Mieter hat? Im Mietvertrag steht da gar nichts drin. Meine Bekannte meinte, dass sie das vom Mieterbund hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das stimmt, dass sich die Kündigungsfristen für den Vermieter verlängern, je länger man eine Wohnung schon bewohnt. Allerdings stimmen die Zahlen deiner Bekannten nicht ganz. Denn ab acht Jahre Mietdauer hat der Vermieter neun Monate als Kündigungsfrist einzuhalten. Nachlesen kannst du das zum Beispiel auf dieser Seite.

Für den Mieter gelten aber immer die drei Monate der Kündigungsfrist. Also so schnell kann euch euer Vermieter auch nicht vor die Tür setzen beziehungsweise muss er sich eben an die Fristen halten, so dass ihr entsprechende Zeit hättet, eine andere Wohnung zu suchen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Kündigungsfristen für Vermieter sind anders als die der Mieter. Das ist richtig und soll ein wenig das in Ungleichgewicht stehende Machtverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ausgleichen. Wenigstens an der Stelle ist es so, dass in Abhängigkeit der Mietdauer eben die Kündigungsfrist für den Vermieter wächst, wohingegen der Mieter eben nicht im Zweifel schon ein Jahr vor einen Auszugstermin kündigen muss. Es spiegelt letztlich auch ein wenig die Lebenswirklichkeit wieder. Man darf ja nicht vergessen, dass unterstellt werden kann, dass der Vermieter eher Planungssicherheit hat, als der Mieter. Wenn also der Vermieter kündigt, dann hat das andere Folgen, als wenn der Mieter kündigt!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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