Vermieter verzögert eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung

vom 30.07.2014, 21:28 Uhr

Familie A hat eine Wohnung in Aussicht gehabt. Sie wollten mit den Kindern in eine größere Wohnung ziehen und die Wohnung wäre perfekt gewesen. Nun wollten die potentiellen neuen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung des aktuellen Vermieters haben. Familie A hat den Vordruck dafür direkt zum Vermieter gegeben, der sie ausfüllen wollte. Nun versucht Familie A seit 2 Wochen diese Bescheinigung zu bekommen. Der Vermieter verzögert diese aber und meint, dass er dazu noch nicht gekommen ist.

Durch diese Verzögerung hat Familie A die Wohnung nun nicht bekommen. Der neue Vermieter meinte, dass das Voraussetzung ist. Was kann man eigentlich machen, wenn der Vermieter so eine Bescheinigung einfach nicht ausfüllen will und Familie A nun ständig hinterher rennen muss? Wie alt muss so eine Bescheinigung sein bzw. wie alt darf sie sein, damit der nächste Vermieter diese anerkennen kann. Familie A will nun versuchen die Bescheinigung so schnell es geht zu bekommen um diese dann in den Papieren zu haben um sie dann vorzeigen zu können.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ist denn Familie A nicht in einem Mieterschutzbund oder hat eine Rechtsschutzversicherung, die Mietrechtsschutz mit einschließt? Wenn nicht, soll Familie A zur Verbraucherberatung gehen und um Hilfe bitten. Die haben einen Rechtsanwalt, der einen entsprechendes Schreiben an den Vermieter aufsetzt. So wie ich weiß, sind die Kosten sehr gering. Dieser Vermieter weiß doch genau, worum es geht und stellt sich jetzt natürlich quer. Das finde ich nun sehr unverschämt. Vielleicht will er nicht, dass Familie A auszieht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Das ist sicher eine blöde Situation. Aber der neue Vermieter kann ja nach Belieben verlangen, was er will und jeweils nach seinen eigenen Kriterien die Wohnung dann vergeben oder auch nicht. Und der alte Vermieter ist definitiv nicht verpflichtet, so eine Auskunft zu geben. Wer sollte ihn auch auf welcher Rechtsgrundlage dazu zwingen können, so eine Bestätigung auszufüllen?

Hier hat Familie A definitiv sowohl mit dem alten Vermieter als auch mit dem neuen Vermieter Pech und sollte schlicht weiter suchen. Denn es ist nicht unbedingt ein Zeichen von Vertrauen, wenn der Vermieter am Ende die Zusage ausschließlich an so einer beliebigen Zusicherung einer ihm unbekannten Person festmacht. Auf der anderen Seite würde ich - wenn es denn sein muss - einfach ein zweites Formular nehmen und dem Vermieter vorhalten und fragen, ob er es jetzt sofort unterschreibt oder eben gar nicht. Es gibt hier auf Grund der einfachen Fragestellung ja keine Notwendigkeit, groß zu überlegen, ob unterschrieben wird oder nicht.

Cid hat geschrieben:Die haben einen Rechtsanwalt, der einen entsprechendes Schreiben an den Vermieter aufsetzt.

Ob ein Rechtsanwalt, die besten Freunde der Familie A oder aber nur ein Nachbar schreibt: der Vermieter muss dieser Bitte schlicht nicht nachkommen. Es muss auch nicht bestätigen, dass seine Ex-Mieter besonders leise und sauber waren. Ebenso muss er nicht bestätigen, dass die Miete regelmäßig pünktlich überwiesen wurde. Was er muss ist bloß das Unterlassen von falschen Behauptungen. Aber das wäre ein anderes Thema.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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