Zwangsversteigerung von Immobilien auch online?
Herr X möchte sich ein Haus kaufen und überlegt an einer Zwangsversteigerung mit zu machen. Nun hat Herr X sich gefragt, ob man so etwas auch online machen kann oder ob man dafür wirklich ins Rathaus muss, wo diese Zwangsversteigerungen in seiner Gemeinde stattfinden. Er würde eigentlich nicht gerne, dass alle sehen, wenn er für eine bestimmte Immobilie bietet und dachte sich, dass man da doch auch bestimmt in der heutigen Zeit auch online bieten kann.
Ist es möglich bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie auch online mitzumachen? Gibt es überhaupt Seiten, wo man ein Haus ersteigern kann?
Eine Zwangsversteigerung ist eine öffentliche Veranstaltung und es ist nicht denkbar, hier anonym handeln zu können. Selbst wenn ein Stellvertreter mit einer entsprechenden Vollmacht kommt, wird zumindest beim ersten Gebot auch genannt, wer hier mitbietet (wobei in aller Regel der Name nach jedem neuen Gebot auch noch genannt wird - so jedenfalls kenne ich das Vorgehen).
Hinzu kommt ja auch, dass die Personalien überprüft werden müssen - und das auch die Sicherheitsleistung erbracht werden kann bzw. erbracht wurde. Das sind dann mindestens 10% vom Verkehrswert, welcher bei der Versteigerung festgesetzt wird.
Zusätzlich schwierig wird es ja auch dadurch, dass bei einer ersten Zwangsversteigerung die Immobilie nicht verkauft werden muss, wenn 70% des Verkehrswertes nicht erlöst wurden. Auch darüber werden die Interessenten (vor und nach der Auktion) belehrt - und auch hier ist Anwesenheit erforderlich. Eine Immobilie ist nun mal kein Auto oder ein sonstiger einfacher Haushaltsgegenstand. Hier sind gewisse Formen notwendig, so dass alle Beteiligten am Ende wirklich wissen sollten, worauf sie sich einlassen.
Online kann sich Herr X höchstens zeigen lassen, welche Objekte zur Auswahl stehen. Wobei es sich sowieso lustig anhört, wenn jemand ein Haus ersteigern will, welches er nicht gesehen hat und welches er nicht mal beschrieben haben will. Bei der Zwangsversteigerung wird nämlich auch berichtet, ob der Gutachter das Anwesen hat betreten dürfen und inwieweit die aktuellen Bewohner einem Auszug "zustimmen".
derpunkt hat geschrieben:...und das auch die Sicherheitsleistung erbracht werden kann bzw. erbracht wurde. Das sind dann mindestens 10% vom Verkehrswert, welcher bei der Versteigerung festgesetzt wird.
Bei der Zwangsversteigerung wird nämlich auch berichtet, ob der Gutachter das Anwesen hat betreten dürfen und inwieweit die aktuellen Bewohner einem Auszug "zustimmen".
Das ist so nicht richtig. Man kann lange vor dem Termin der Versteigerung das Gutachten einsehen und der Verkehrswert steht mit Erstellen des Gutachtens auch fest. Diese Fakten hat man also vor der Versteigerung schon in der Hand. Sonst müsste man sich ja während der Versteigerung innerhalb kürzester Zeit entscheiden, ob man die zur Versteigerung stehende Immobilie nun kaufen will oder nicht.
Nun hat Herr X sich gefragt, ob man so etwas auch online machen kann oder ob man dafür wirklich ins Rathaus muss, wo diese Zwangsversteigerungen in seiner Gemeinde stattfinden.
Zwangsversteigerungen finden immer in Amtsgerichten statt. Also je nachdem in welchem Kreis der Ort liegt, in dem das Haus steht, findet die Zwangsversteigerung im Amtsgericht in der Kreisstadt dieses Kreises statt. Nicht im Rathaus der Gemeinde.
Und zur eigentlichen Frage: Gebote müssen beim Versteigerungstermin mündlich abgegeben werden. Man kann einen notariell bevollmächtigten Dritten schicken, aber auch der muss natürlich den Namen nennen, für wen er denn bietet. Die Frage ist nur, ob man das laut für alle im Saal Anwesenden vernehmlich machen muss oder ob man das leise mit dem Richter besprechen kann.
Aber ich verstehe sowieso nicht, warum es ein Geheimnis sein soll, wenn A. diese Immobilie ersteigert. Dass er sie besitzt, werden die Nachbarn dann schon merken.
@Bienenkönigin: Natürlich hast du Recht und der festgelegte Verkehrswert wird praktisch schon dann festgelegt, wenn der Beschluss zur Versteigerung ergeht. Und dieser Verkehrswert ist dann auch vorher zu erfahren. Ebenso ist das Gutachten veröffentlicht. Aber in den Gutachten steht dann drin, dass der Gutachter das Gebäude zur Beurteilung nicht betreten konnte. Und höchstens, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens das Haus bzw. das Objekt bewohnt ist. Mehr nicht! Bei Gericht im Zuge der Versteigerung wird dann aber auch noch mitgeteilt, was sich seither getan hat und ob mittlerweile die Bewohner ausgezogen sind bzw. ob mit massivem Widerstand bei der Räumung zu rechnen ist. Denn das bedeutet für den Käufer (!) weitere Kosten. Das sind einfach Informationen, ohne die ein Kauf wirklich ein massives Risiko wäre. Wer keine Nerven hat, evtl. eine Familie mit zwei Kindern vor die Tür zu setzen (oder auch ein älteres Ehepaar oder auch eine alleinstehende ältere Person), der sollte die Finger dann davon lassen.
Und natürlich kann man die persönlichen Daten bzw. die Prüfung der Identität "still" machen. Aber spätestens beim Bieten wird zumindest der Name des Bieters öffentlich - ebenso wird öffentlich festgestellt, dass die Sicherheitsleistung erbracht wurde. Heute über einen Bundesbankscheck oder eine vorherige Überweisung ans Amtsgereicht - früher war es auch möglich, das Geld in Bar mit zur Versteigerung zu nehmen (was noch mal Zeit gekostet hat, um den Betrag zu zählen!).
Letztlich ist es eine öffentliche Versteigerung und daher ist es auch im öffentlichen Interesse, wer hier mitbietet. Alle, die es interessiert, können so einer Zwangsversteigerung letztlich beiwohnen. Unschön ist eben auch, dass alle Positionen der Gläubiger gegenüber dem Schuldner auch aufgezählt werden, so dass hier auch öffentlich eine Existenz "vernichtet" wird. Wenigstens kenne ich keine Zwangsversteigerung, bei der auch der Schuldner anwesend war.
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