Wann ist die Wohnungskündigung noch fristgerecht?
A will seine Wohnung zum 31.10. kündigen. Den neuen Mietvertrag wird A wahrscheinlich ab er erst am 31.07. unterschreiben können. Wenn der jetzige Vermieter dann nicht mehr zu erreichen ist, bleibt nur die Möglichkeit für den 1. August oder den 4. August.
A hat nun gehört, dass die Kündigung bis spätestens 3 Werktage nach dem letzten eines Monats da sein muss, damit sie noch anerkannt wird. Das wäre dann ja sogar der 5. August. Aber stimmt das wirklich? Gibt es irgendwo einen Gesetzestext darüber, damit der jetzige Vermieter sich nicht sträuben kann die Kündigung zu akzeptieren?
Das mit dem dritten Tag ist richtig und an sich unumstritten. Problematisch ist hier wohl bloß der Samstag (was ja unstrittig ein Werktag ist). Wenn nämlich der 3te Werktag ein Samstag ist, dann verlängert sich die Frist nicht wirklich bis zum Montag. Näheres kann man z.B. auf der Seite des Hamburger Mietervereins hier sehen.
Diese Frist stand bei meinem Freund auch im Mietvertrag. Wenn er bis zum dritten Werktag eines Monats kündigt, kann er im übernächsten Monat zum Monatsende aus der Wohnung. Rechnerisch gesehen hat man die Werktage Zeit, aber ich bin da äußert komisch und sehe es sogar als drei Tage nur an, damit ich auf der sicheren Seite bin. Auch wenn ein Sonntag dazwischen liegt, interessiert es mich nicht.
Sind die zwei Wohnungen denn so weit auseinander oder warum ist nicht möglich, dass am gleichen Tag der Unterzeichnung auch der Brief in den Briefkasten des Vermieters gelegt werden kann? Ich kann ja deine Sorge verstehen, dass der Vermieter ein Drache sein soll und dass er es aus diesem Grund nicht bekommen hat. Dies ist ihm aber nur unterstellt wurden. Schnappe dir einfach einen Zeugen und schmeiß es am gleichen Tag ein.
iggiz18 hat geschrieben:Sind die zwei Wohnungen denn so weit auseinander oder warum ist nicht möglich, dass am gleichen Tag der Unterzeichnung auch der Brief in den Briefkasten des Vermieters gelegt werden kann? Ich kann ja deine Sorge verstehen, dass der Vermieter ein Drache sein soll und dass er es aus diesem Grund nicht bekommen hat. Dies ist ihm aber nur unterstellt wurden. Schnappe dir einfach einen Zeugen und schmeiß es am gleichen Tag ein.
Das nicht, aber wahrscheinlich wird die Unterzeichnung abends sein, weil mein Mann arbeiten muss und da ist dann auch bei unserem Vermieter keiner mehr da, weil es eine Firma ist. Die Privatadresse steht nicht bei uns im Mietvertrag und eine Kündigung muss an die Adresse geschickt werden, die im Mietvertrag steht. Und einfach so in den Briefkasten stecken ist zu riskant. Da helfen auch Zeugen nichts. Nur weil es bei dir geklappt hat, ist es juristisch nicht nachweisbar, dass man gekündigt hat.
Wieso sollte es juristisch nicht anerkannt werden, wenn ein Zeuge dabei ist? Bei Kündigungen von Arbeitsverträgen hat es doch auch vor Gericht bestand, wenn zwei andere Mitarbeiter die Kündigung zusammen in den Briefkasten stecken. Aber wenn man den Brief per Einschreiben am 01. August verschickt, sollte doch bis zum Montag, was ja der dritte Arbeitstag ist, auch beim Vermieter ankommen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man per Fax die Kündigung schickt, mit dem Verweis, dass sie auch auf dem postalischen Weg nochmal zugestellt wird. Aber das Fax dürfte auch anerkannt werden. Und da der Vermieter scheinbar nicht so weit weg ist, dass man nicht mit einem Zeugen die Kündigung dort im Briefkasten hinterlegen kann, sollte es auch kein Problem sein, wenn sie persönlich hinbringt und sich den Empfang gleich bestätigen lässt.
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