Wer zahlt Maklergebühr - Vermieter/Mieter erteilen Auftrag?

vom 24.07.2014, 17:11 Uhr

Es geht um die Maklergebühr. Vor geraumer Zeit hatte ich im Fernsehen mal mitbekommen, dass derjenige, der den Makler einschaltet, auch die Maklergebühren übernehmen muss. Das sollte neu geregelt werden oder ist schon. Wenn der Vermieter für eine Wohnung einem Makler den Auftrag erteilt, passende Mieter zu suchen, müsste er demnach die Maklergebühren bezahlen. Die Frage ist, ob er das auch macht?

Wendet sich ein Wohnungssuchender an den Makler, müsste er demnach bezahlen. Aber wie ist es, wenn der Makler dem Wohnungssuchenden eine Wohnung vermitteln kann, die ihm der Vermieter der Wohnung in Auftrag gegeben hat. Wer bezahlt dann die Maklergebühr?Kommt es da darauf an, wie der Makler das handhabt? Oder wird die Maklergebühr unter Mieter und Vermieter geteilt? Kann es auch sein, dass der Makler von beiden die ihm zustehende Gebühr bekommt?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Noch ist es so, dass der Mieter die Maklergebühr bezahlt. Beim Kauf können die Parteien, also Verkäufer und Käufer sich einigen. Aber zur Zeit ist es bei der Miete noch so, dass die Maklergebühr auf jeden Fall der Mieter bezahlt.

Eventuell soll es ab Januar 2015 so sein, dass derjenige, der den Makler beauftragt auch bezahlt. Also wenn ich zum Beispiel eine Wohnung im Netz finde, die ein Makler anbietet, zahlt der Vermieter, weil dieser ihn ja beauftragt hat. Wenn ich aber zu einem Makler hingehe und eine Wohnung will, dann zahle ich. Da ist es dann wohl auch eher so, dass man sich diese Gebühr teilt, weil meist dann der Makler einem eine Wohnung anbietet, die er schon im Auftrag hat.

Zur Zeit ist es allerdings leider noch so, dass sich keiner das teilt und die Gebühr direkt bei der Unterschrift zum Mietvertrag auch fällig wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Cid hat geschrieben:Vor geraumer Zeit hatte ich im Fernsehen mal mitbekommen, dass derjenige, der den Makler einschaltet, auch die Maklergebühren übernehmen muss.

Das ist eine populistische Forderung, welche noch nicht mal im Ansatz durchdacht oder ausformuliert wurde. Leider verschließt die Politik hier die Augen vor der Wirklichkeit und jede gute Maklerin und jeder gute Makler wird sich hier zu helfen wissen. Außerdem ist es ja nicht mal klar, dass Gerichte hier nicht doch auch so urteilen, dass der Wohnungssuchende den Makler "beauftragt", wenn Suchende sich auf die Makleranzeige hin meldet. Der Auftrag wäre ja dann der, die freie Wohnung zu zeigen und den Vertrag mit dem Vermieter zu ermöglichen.

Ansonsten regelt dies wohl der Markt (auch wenn der Markt auf dem Wohnungsmarkt als gescheitert gilt). Denn da, wo der Vermieter händeringend nach Mietern sucht, wird sich kaum ein Vermieter trauen, die Maklergebühren vom potentiellen Interessenten bezahlen zu lassen. Gibt es hingegen unheimlich viele Mietinteressenten, ist es doch klar, dass der Vermieter seine Marktmacht nutzt, um sich Kosten zu ersparen. Und der Maklerin kann es egal sein, wer sie bezahlt.

Cid hat geschrieben:Kann es auch sein, dass der Makler von beiden die ihm zustehende Gebühr bekommt?

Nachdem die maximal zulässige Höhe für die Bezahlung solcher Geschäfte durch den Gesetzgeber genau geregelt ist, wäre es für den Makler gefährlich, hier zu versuchen, doppelt zu kassieren. Ob die Kosten dann geteilt werden, ist ja dann eine Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter (auch heute könnte man ja darüber verhandeln). Die Frage ist aber, ob es verboten sein kann, wenn der Mieter "freiwillig" anbietet, die Provision zu übernehmen. Oder wie die Sachlage geregelt werden kann, wenn der Vermieter bei zwei potentiellen Mietern nachfragt, wer denn bereit wäre, die Provision zu bezahlen? Gerne auch weniger direkt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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