Knöllchen, obwohl Baum Totalschaden durch Sturm verursacht

vom 04.07.2014, 15:51 Uhr

Sind die Ordnungshüter teils blind, wenn sie Knöllchen verteilen? Ein Autofahrer in Düsseldorf fand an seinem abgestellten Toyota einen Zettel vom Ordnungsamt, dass er den Wagen entfernen solle, der an einer öffentlichen Straße abgestellt war. Ihm wurde eine kostenpflichtige Sicherstellung angedroht.

Durch den Sturmschaden an Pfingstmontag wurde der Wagen von einem großen Baum erschlagen und es blieb nur Totalschaden. Klar dass er abgemeldet wurde,hier.

Die Sturmschäden wurden noch nicht überall beseitigt und eben auch hier nicht. Das Ordnungsamt hat dann nach Rückfrage den Zettel wieder beseitigt, ist aber der Meinung, dass kein Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Zettel dahin geklebt hatte. In solchen Angelegenheiten würde man normal den Halter selbst ansprechen. Aber dort hat sich niemand gemeldet. Eigenartig ist auch, dass alle beschädigten Bäume in der Straße beseitigt wurden, nur den Baum auf dem Auto haben sie nicht entfernt. Wie soll man das alles verstehen? Ist es Unfähigkeit der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu denken?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Das erinnert mich an einen Unfall bei Glatteis, den mein Partner mal zusammen mit mir hatte. Damals sind wir nur noch bergab gerutscht und konnten nichts mehr machen. Das Auto ist dann gegen eine Laterne geschlittert. Die erste Frage als die Polizei dann kam war nicht ob es uns gut ginge, sondern ob das Licht der Laterne schon aus war. Wochen später gab es dann einen Brief, weil die Laterne kontrolliert werden musste.

Das Ordnungsamt hat hier in meinen Augen falsch gehandelt und einen Fehler gemacht. Ich meine der Mann kann sein Auto ja nicht wegstellen. Auf der anderen Seite stand er dann ja auch vorher schon im Halteverbot, auch wenn es da noch nicht aufgefallen war, wenn er im Halteverbot stand.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ramones hat geschrieben:. Auf der anderen Seite stand er dann ja auch vorher schon im Halteverbot, auch wenn es da noch nicht aufgefallen war, wenn er im Halteverbot stand.

Hier geht es doch nicht um Halteverbot, sondern dass ein Auto, welches nicht angemeldet ist, nicht im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden darf. Der Autobesitzer hätte sich bei den Behörden um den Abtransport des Baumes kümmern müssen ehe er das Auto abmeldet. Er hätte halt immer wieder nachhaken müssen, wann der Baum abgeholt wird. Aber er hätte den Wagen nicht abmelden dürfen. Denn das ist verboten. Was wäre, wenn jemand durch das Auto verletzt werden würde oder jemand auf das Auto drauf fährt? Dann ist das Auto nicht mehr versichert dadurch, dass er eben abgemeldet wurde,.

Vielleicht hätte der Mann sich erst einmal erkundigen sollen, was er machen soll und wer für den Unterhalt des Autos aufkommt. Denn wie erwähnt ist es nicht gestattet ein unangemeldetes Auto einfach auf der Straße stehen zu lassen. Ob das nun moralisch ok ist, dass man ihm damit droht, dass das Auto kostenpflichtig abgestellt wird ist die Frage. Aber zur Sicherheit, darf ein unangemeldetes KFZ nicht abgestellt sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Von Halteverbot habe ich nichts gelesen. Der alleinige Grund wird wohl die Abmeldung sein. Nur, was sollte mit dem abgemeldeten Wagen denn passieren, Diamante? Wie kann der Wagen, der unter einem umgestürzten Baum steht, jemanden verletzen? Und warum sollte da jemand drauffahren?

Er hat den Wagen wohl erst abgemeldet, nachdem er durch den Baum einen Totalschaden hatte. Denn wer bezahlt dem Autofahrer die Versicherung, wenn der Abtransport des Baumes noch lange dauert? Um den Abtransport muss sich die Stadt kümmern. Es ist nicht Aufgabe des Mannes, da dauernd anzumahnen. Dass abgemeldete Autos nicht auf der Straße stehen dürfen, ist klar. Aber hier trifft dass durch besondere Umstände bedingt nicht zu und ist auch nicht von jetzt auf gleich machbar.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Nun weiß ich natürlich nicht wie der genaue Sachverhalt ist. Liegt der Baum noch auf dem Auto ist es natürlich schon etwas Fragwürdig an das Auto ein Knöllchen zu kleben beziehungsweise damit zu drohen. Wenn allerdings nur das Auto da stand und der Baum mittlerweile daneben lag oder schon ganz weg war, kann ich dies durchaus nachvollziehen.

Aber selbst bei ersterem weiß ich nicht ob man da gleich von Unfähigkeit sprechen kann. Vielleicht hatte derjenige beim Ordnungsamt gerade einen schlechten Tag und hat daher nicht so genau geschaut. Fehler machen alle mal, ist natürlich unangenehm wenn dieser gleich breit getreten wird. Der Zettel wurde schließlich entfernt, also sollte alles gut sein.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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