Dem Wohnungsmakler bei Abschluss ein Geschenk mit bringen

vom 23.07.2014, 09:59 Uhr

Ich war heute etwas erstaunt, als ich einer Bekannten erzählte, dass wir eine neue Wohnung in Aussicht haben. Ich erzählte, dass die Maklerin uns ziemliche Hoffnung gemacht hat und sie auch ein gutes Wort beim Vermieter einlegen will. Darauf meint sie, dass sie dann der Maklerin aber ein Geschenk mitbringen würde, wenn wir tatsächlich den Zuschlag bekommen. Dieses Geschenk würde sie aber erst nach Abschluss des Mietvertrages geben, weil es sonst nach Bestechung aussehen könnte.

Für mich ist dieser Gedanke ziemlich absurd. Die Maklerin macht ihren Job und im Grunde ist ihr egal, wer die Wohnung nimmt. Ein gutes Wort ist ja vielleicht auch nett. Aber wir müssten eine Maklergebühr von fast 1000 Euro zahlen. Ich persönlich finde das mehr als genug und da muss man nicht noch Blumen oder eine Flasche Wein mitbringen, wenn es wirklich klappen sollte.

Ich habe bisher noch keine Wohnung über einen Makler bekommen. Aber heutzutage ist es echt schwer privat eine Wohnung zu finden und deswegen war uns das erstmal egal. Aber dennoch sehe ich nicht ein, dass man da noch ein Geschenkt bringt. Ist das denn so üblich, wenn man sich über einen Zuschlag für eine Wohnung freut? Würdet ihr der Maklerin was mitbringen, wenn sie wirklich beim Vermieter vermittelt und uns die Wohnung gibt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, ich würde auch nicht auf die Idee kommen, ihr neben der wirklich hohen Maklergebühr noch ein Geschenk mitzubringen. Sie hat ihren Job gemacht und wird dafür auch stattlich entlohnt. Das sollte reichen. Dass sie ein gutes Wort eingelegt hat, gehört doch auch dazu. Und das ist auch gar nicht uneigennützig. Nur, wenn sie zufriedene Kunden hat, werden diese anstandslos zahlen und sie vor allem auch weiterempfehlen. Und davon lebt sie.

Ihr könnt ihr ja diese Weiterempfehlung versichern. Dann hat sie für euch ein gutes Wort eingelegt und ihr werdet für sie ein gutes Wort einlegen, wenn ihr jemanden kennt, der einen Makler sucht. Dann seid ihr quitt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Dieses Geschenk würde sie aber erst nach Abschluss des Mietvertrages geben, weil es sonst nach Bestechung aussehen könnte.

Da musst du diese Bekannte mal fragen, was für ein Problem sie damit hätte? Und was für ein Problem hätte sie damit, wenn sie ganz klar sagt, dass sie das Geschenk von zusätzlichen 1000 Euro gibt, wenn die Vermittlung klappt? Ich wüsste jetzt keinen Grund, welcher in so einem Fall gegen "Bestechung" sprechen würde. Bevor man sich blind gegen so ein Vorgehen ausspricht, sollte man sich die Gründe überlegen, warum in vielen Fällen Bestechung zu verurteilen ist. Diese Gründe sind in dem vorliegenden Fall eben nicht gegeben! Ob der Makler sich letztlich auf so was einlässt, bleibt ihm überlassen. Ebenso, ob der Makler genug Einfluss auf den Vermieter nehmen kann. Das aber sind andere Themen.

Diamante hat geschrieben: Die Maklerin macht ihren Job und im Grunde ist ihr egal, wer die Wohnung nimmt.

Wenn der Maklerin ihre Reputation wichtig ist und sie auch auf Folgeaufträge dieser Vermieter hoffen will, dann sollte sie aber schon bei der Vermittlung das Glück haben, dass die vermittelten Mieter dem Vermieter keine Probleme machen. Ein ganz bisschen was an Verantwortung kann der Maklerin also schon zugedacht werden. Aber grundsätzlich hast du Recht und die Maklerin macht bloß ihren Job (und für den wird sie sowieso bezahlt!). Wobei man anmerken kann, dass es z.B. auch nicht unüblich ist, dem Postboten zu Weihnachten ein Geschenk zu übergeben (oder dem Zeitungsboten) - obwohl auch die nur ihrem Job nachkommen und dafür entlohnt werden.

Diamante hat geschrieben:Ist das denn so üblich, wenn man sich über einen Zuschlag für eine Wohnung freut?

Ich sehe das weder als "üblich" an, noch würde ich das machen. Aber ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass bei einem besonderen Verhältnis zum Makler bzw. in besonderen Fällen solche Belohnungen angebracht sind. Es mag die seltene Ausnahme sein - aber wenn ein Makler oder eine Maklerin sich bei besonders schwierigen Fällen engagiert und auch tatsächlich dem Vermieter mehr beeinflusst als notwendig oder der Vermieter auch offen gesteht, nur auf Grund der Bitte des Maklers den Zuschlag gegeben zu haben, dann kann man sich auch erkenntlich zeigen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Zu meiner Vertragsunterzeichnung gab es Champagner und zu meinem Einzug gab es Wein. Beides kam nicht von mir sondern von meinem Maklerbüro. Ich kenne es auch wirklich nur so, dass man als Kunde, der gerade viel Geld ausgegeben hat, eine kleine Aufmerksamkeit bekommt, das war bei meinem letzten Autokauf auch der Fall.

Das Maklerbüro, mit dem ich zusammen gearbeitet hat, hat sich wirklich sehr bemüht meine Wünsche zu erfüllen und eine passende Immobilie für mich zu finden. Die Maklerin, die mit mir die ganzen Besichtigungen gemacht hat, war mir auch direkt sehr sympathisch und wenn ich sie heute zufällig sehe unterhalten wir uns immer noch. Trotzdem wäre ich nie auf die Idee gekommen ihr irgendwas zu schenken.

Ich habe eine Dienstleistung in Auftrag gegeben, sie wurde zu meiner Zufriedenheit erfüllt, ich habe die Rechnung bekommen und diese bezahlt. Wenn ich in so einem Fall immer ein Geschenk machen müsste hätte ich viel zu tun. Diese Woche müsste ich dann für den Schornsteinfeger und für den KFZ-Kundendienst Blumen und Wein kaufen und nächste Woche ist der Schuster dran, die Reinigung und vielleicht der ein oder andere Verkäufer, der mich gut beraten hat.

Ich finde auch, dass der Höflichkeit Genüge getan ist, wenn man sich für die gute Zusammenarbeit bedankt und verspricht, das Maklerbüro weiter zu empfehlen. Von einer Weiterempfehlung und einem guten Ruf hat ein Makler auch wesentlich mehr als von einer Flasche Wein.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Es wäre eine doch sehr übertriebene Geste, wie ich finde. Immerhin zahlt man wirklich hohe Maklergebühren und auch wenn Makler auch Termine haben, bei denen sich nichts ergibt, sind es doch ganz ordentliche Summen, die sie bei Abschluss bekommen und da muss man meiner Meinung nach kein Geschenk machen. Man könnte vielleicht eine Flasche Sekt gemeinsam aufmachen und die trinken, aber das bringen die Makler teilweise auch mit.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Freu dich, wenn du die Wohnung bekommst, aber lass dich nicht von Bekannten unsicher machen, was zu tun ist und was nicht. Die Maklerin macht ihren Job, genau wie jemand der einen Bus fährt. Wenn du fast 1.000 Euro Maklergebühr zahlen musst, ist das sehr viel Geld. Da hat sie für wenig Arbeit viel verdient. Da noch zusätzlich ein Geschenk oben drauf legen, das ist wirklich zu viel.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich käme nicht auf die Idee, der Maklerin ein Geschenk zu machen. Gehen wir mal davon aus, ihr bekommt die Wohnung, dann wisst ihr ja gar nicht, ob sie tatsächlich ein gutes Wort für euch eingelegt hat. Und wenn man bei der Maklerin anfängt, müsste man bei allen anderen weiter machen, die einem etwas gutes getan oder geholfen haben.

Meiner Meinung nach macht die Maklerin ihren Job und letztendlich sucht sie einen Mieter für eine Wohnung, weil sie damit beauftragt wurde. Wenn sie seriös ist, wird sie Leute empfehlen, die tatsächlich in Ordnung sind und erhofft sich dadurch auch keinen weiteren Ertrag. Zumal sie ja weitere Aufträge bekommt, wenn sie eine Wohnung tatsächlich an gute Mieter vermittelt hat.

Ich würde sie lediglich fragen, falls ihr die Wohnung bekommt, ob ihr es ihren Worten zu verdanken habt. Und wenn dem so ist, würde ich mich bei ihr nochmals dafür bedanken. Allerdings ohne ihr dafür ein Geschenk zu überreichen. Wie du schon selbst sagtest, erhält die Maklerin für ihre Arbeit eine Menge, das genügt vollkommen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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