Wartungskosten vom Auto steuerlich absetzbar?

vom 20.07.2014, 13:30 Uhr

A behauptet, dass man die Wartungskosten, die man für ein Auto ausgeben muss, damit man sicher zur Arbeit kommt, auch von der Steuer absetzen kann. Ich kann das nicht glauben, weil man ja das Auto nicht nur für die Arbeit nutzt und es wahrscheinlich auch schwer nachweisen kann, dass man es nur für die Arbeit genutzt hat.

A meint, dass er das schon gemacht hat und es anerkannt wurde. Könnt ihr euch das vorstellen? Wie kann ich mir das denn vorstellen? Könnte ich hingehen und die Inspektionskosten bei der Steuererklärung eintragen und eine Kopie der Quittung dabei legen? Oder ist das völlig absurd? Habt ihr das schon gemacht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich sehe dies eher als Unsinn an. Ich habe mal vor etlichen Jahren versucht, die Kilometerpauschale zu nutzen und gleichzeitig auch die KFZ-Versicherung. Da wurde mir gesagt, dass nur eins abgesetzt werden kann. Deswegen erscheint es mir so, als ob es nicht der Wahrheit entspricht.

Wenn man logisch ran geht, handelt es sich ja nicht nur um Reparaturkosten, die wegen der Arbeit getan werden müssen. Auch privat fährt man mal im Urlaub, zum Arzt, zum Einkaufscenter oder wo auch immer man selbst hin möchte oder auch muss. Aus diesem Grund kann ich mir nicht vorstellen, dass man diese Kosten als Werbungskosten auflegen könnte.

Ich denke einfach, dass hier eine Kleinigkeit verschwiegen wird. Vielleicht kannst du ja Einblick in dessen Steuererklärung erhalten, damit du dir selbst die Gewissheit machen kannst. Und wenn es so sein sollte, bitte sofort Bescheid geben, weil dann möchten es bestimmt ein paar mehr Menschen machen, die davon noch nichts wussten. Eine Idee von mir wäre auch noch, dass man formell beim Finanzamt nachfragt. Sie müssen eine Auskunft darüber geben.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Für Arbeitnehmer gilt: Die Wartungskosten sind nicht extra absetzbar. Dafür ist die Pauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer da. Reparaturkosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg kann man allerdings gesondert ausweisen und die Kfz-Haftpflicht gehört zu den Sonderausgaben. Unternehmer, deren Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, können alles absetzen. Allerdings müssen sie die Privatnutzung als Einnahmen versteuern.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 20.07.2014, 19:46, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Dass das Auto nicht nur für den Arbeitsweg genutzt wird, ist sicher kein ausreichendes Argument dafür, dass die Wartung nicht steuerlich geltend zu machen ist. Schließlich kannst du ja auch den privaten PC oder auch die Telefonrechnung steuerlich geltend machen und hier dann einfach die verlangte Kürzung vornehmen (z.B. 30% des PC weil eben auch eine private Nutzung stattfindet).

Im Fall hier hat aber Juri1877 schon alles Zugehörige geschrieben: ein Absetzen der Wartungskosten ist nicht möglich, weil diese Wartungskosten schon in der KM-Pauschale enthalten sind. Einzige Ausnahme: wenn es zu einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit kommt, können die entstandenen Kosten tatsächlich bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ansonsten nicht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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