Äpfel vom Apfelbaum des Nachbarn ernten?

vom 15.09.2012, 14:25 Uhr

A und B sind Nachbarn. Im Garten von A steht ein großer Apfelbaum, dessen Äste teilweise auf das Grundstück von B reichen. Darf B nun die Äpfel von den Ästen, die sich auf seinem Grundstück befinden, ernten? Gehört der Teil des Baumes, der sich auf dem Grundstück von B befindet, automatisch ihm oder sind die Äpfel immer noch das Eigentum von A, weil dieser den Baum gepflanzt hat und der Stamm des Baumes auf seiner Seite steht?

Muss B seinen Nachbarn A um Erlaubnis bitten oder darf er die Äpfel einfach vom Baum nehmen? Und wie sieht es aus, wenn B seinen Nachbarn A schon mehrmals ermahnt hat die Äste, die auf sein Grundstück reichen, abzusägen, A dieser Pflicht jedoch nie nachgekommen ist? Darf sich B in diesem Fall bedenkenlos an den Äpfeln bedienen bzw. darf er auch selbst mit der Säge ans Werk gehen?

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» Pointer » Beiträge: 1772 » Talkpoints: 20,77 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Solche Fragen habe ich schon oft gehört und auch öfters mitbekommen. Oft sieht man so etwas im Fernsehen und da wird das Thema dann immer, aus meiner Sicht, lächerlich dargestellt.

Wir haben ein Sommerhaus und da hatten wir auch das Problem, dass ein Teil des Baums über den Zaun zum Nachbar hing. Das fanden wir von Anfang an nicht gut, konnten es aber leider nicht verhindern. Es war dann so, dass der Nachbar sich immer bedient hat und einfach geerntet hat. Mein Großvater ist dann leider so einer, der so etwas sehr ernst nimmt und hat sich sofort bei einem Anwalt informiert, da es schon öfters zum Streit gekommen ist.

Der Anwalt ist dann vorbei gekommen und hat sich die ganze Situation näher angeguckt. Er hat uns dann erklärt, dass die Wurzel des Baums auf unserem Grundstück ist und deswegen gehört der ganze Baum uns. Also wir dürfen entscheiden was mit den Früchten gemacht wird und der Nachbar habe nicht ein Recht auf die Früchte. Das wussten wir am Anfang auch nicht, allerdings lernt man ja immer dazu.

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» CandyBoy » Beiträge: 130 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


A. hat alle Rechte am Baum, weil der Baum auf diesem Grundstück steht. B. muss also fragen, wenn er die Äpfel abnehmen will. Wenn A. der Meinung ist, dass der Zweig zum Nachbarn weggemacht werden soll, ist das seine Entscheidung über sein Eigentum und dann sollte das A auch selber machen. Immerhin ist es ja der Baum von A. Wenn er nicht dran kommt, kann er ja auch B. dazu verpflichten.

Meiner Meinung nach sollte man sich aber außerhalb der Gesetzgebung irgendwie einig werden. Wenn A aber der Meinung ist, dass der Nachbar nichts davon haben soll, dann hat B. Pech gehabt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



B darf nicht einfach die Äpfel ernten oder gar am Baum herum sägen und ihn stutzen. Ich habe das auch mal im Fernsehen in einer Sendung gesehen. Da müsste sich dann B mit A einigen, da dieser rechtmäßiger Besitzer des Baumes ist und eben die Entscheidungsgewalt über diesen hat.

Ich würde B daher raten, dass er einfach den Nachbarn fragt, ob er die Äpfel pflücken darf, die zu ihm in den Garten herüber hängen. Eine ähnliche Situation gibt es bei meiner Oma auch. Auf ihr Grundstück hängen auch mehrere Äste von Apfelbäumen herüber und die Nachbarn haben ihr dann gesagt, dass sie sich die Äpfel ruhigen nehmen sollte, die eben auf ihre Seite hinab hängen oder herunter fallen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Die Äpfel darf B nicht einfach vom Ast abernten. Allerdings gehören B die Äpfel, welche von allein runtergefallen sind und auf seinem Grundstück liegen. Wenn B direkt vom Baum ernten möchte, muss er sich das Einverständnis von A vorher holen.

Anders sieht es wieder aus, wenn B der ganze Ast stört. Dann muss er A darauf hinweisen, dass dieser zu entfernen ist. Dazu kann B auch eine Frist setzen. Reagiert A innerhalb dieser Frist nicht, dann darf B selbst zur Säge greifen. Allerdings muss man dabei auch beachten, dass man zum Beispiel nicht mitten im Sommer stutzt. Denn der Ast ist da auch nicht erst kurz vorher gewachsen und man sollte so handeln, dass es dem Baum insgesamt nicht schadet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Fakt ist, dass der Apfelbaum der Person A gehört und somit alle Rechte auf diesen Baum besitzt. Es ist dabei völlig irrelevant, ob die Äste mit den Äpfeln über das Grundstück ragen und zum Nachbarn B ins Grundstück dringen. Dies gibt Person B keine Rechte und Ansprüche auf dem am Ast hängenden Apfel.

Person B muss zwangsläufig Person A fragen, wenn es um die Äpfel geht. Wenn der Ast stört, könnten beide ein Abkommen finden und die Äpfel, die an dem Asthängen, der das Grundstück überschreitet, der Person B schenken, als Entschädigung. Ansonsten einfach kürzen lassen! Das sind die einzigen Möglichkeiten die Person A sowie B haben! Person B darf jedoch in keinem Fall einfach die Äpfel klauen, denn das zählt zu Diebstahl!

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Grundsätzlich gehört der Baum und damit alles "Zubehör" demjenigen Nachbarn, bei dem der Baum steht.Wenn nun Fallobst bei B landet, ist er dafür zuständig, jedoch sollte er vor pflücken A fragen, da es sonst zu Streitigkeiten kommt, bei denen A im Recht ist.

Wenn B nun ein Ast stört, sollte er dies mit A klären, da der Baum zwar A gehört, B aber der Ast stört und da es sein Grundstück ist, muss A darauf Rücksicht nehmen und Maßnahmen ergreifen (es ist immerhin nicht sein Grundstück, welches dann betroffen ist und somit liegt die Entscheidungsgewalt bei B ob der Ast dran bleibt, oder ab soll).

» Brettina » Beiträge: 4 » Talkpoints: 1,14 »



Anders sieht es wieder aus, wenn B der ganze Ast stört. Dann muss er A darauf hinweisen, dass dieser zu entfernen ist. Dazu kann B auch eine Frist setzen. Reagiert A innerhalb dieser Frist nicht, dann darf B selbst zur Säge greifen.

Das gilt aber nur dann, wenn der Ast den Nachbarn behindert und relativ niedrig hängt – ich glaube unterhalb von drei Metern. Ansonsten ist der Nachbar auch bei Aufforderung zu nichts verpflichtet. Ich finde es aber wirklich schlimm, wenn man sich über sowas streitet. Es ist nun einmal Natur und da wächst eben auch mal etwas zum Nachbarn.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 15.09.2012, 20:00, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

@Zitronengras: Im § 910 BGB steht, dass man die Äste nicht entfernen darf, wenn sie einen nicht beeinträchtigen. Wie die Beeinträchtigung definiert ist, steht nach meinen Kenntnissen in der jeweiligen Nachbarschaftsverordnung des Bundeslandes. Allerdings kann man eben einfach bis zur Grundstücksgrenze zurück schneiden, wenn der Baumbesitzer die gesetzte Frist verstreichen lässt. Das gilt übrigens nicht nur für Äste und Zweige, sondern auch für Wurzeln.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


In Österreich kann alles geerntet werden, was auf das Grundstück ragt. Auch kann der Nachbar die Äste schneiden, wenn sie ihn stören. Dabei sollte man aber fachgerecht vorgehen und dies nicht so machen, dass der Baum dabei eingehen könnte. In Deutschland scheint das anders zu sein, aber ich denke, dass man hier mit dem Nachbarn sicher Absprachen treffen kann.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


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