Bekommt man für einen solchen Unfall Schmerzensgeld?
Frau A ist heute mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gekommen, denn sie ist beim Treppen laufen umgeknickt, und hat sich eine Sprunggelenksfraktur zugezogen. Meine Frage ist jetzt an euch, ob man das einfach der Unfallversicherung melden sollte. Denn eigentlich sollte Frau A dafür ja Schmerzensgeld bekommen.
Frau A wird jetzt mehrere Wochen krank sein, kann also nicht arbeiten gehen, und hat natürlich Probleme selber den Haushalt zu führen. So wie ich das weiß, wird Schmerzensgeld nach verschiedenen Faktoren berechnet. Zum Beispiel auch nach Arbeitsunfähigkeitszeiten, meine Frage dazu ist nur, bezahlt die normale Krankenkasse nicht die Ausfallstage, oder bekommt man das auch nochmal zusätzlich von der Unfallkasse berechnet. Außerdem bekommt man glaube ich auch Schmerzensgeld für Krankenhausaufenthalte, Röntgenuntersuchungen, Operationen, und vielleicht auch noch andere Faktoren.
Hat von euch denn schon mal jemand einen solchen Unfall gemeldet, und wie hat sich das Schmerzensgeld berechnet. Habt ihr trotzdem zusätzlich, auch Geld vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse erhalten. Denn in den ersten sechs Wochen, wird einem ja noch das normale Gehalt bezahlt. Nach den sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ja meistens den Ausfall, deshalb frage ich mich ob man überhaupt Schmerzensgeld beantragen sollte? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Bei Schmerzensgeld muss es einen Schuldigen geben. Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Sache und wird vom Gericht festgesetzt. Wer ist denn Schuld an dem Unfall und könnte haftbar gemacht werden? Welcher Unfallversicherung möchte Frau A. das melden? War das ein Arbeitsunfall? Hat sie selber eine Unfallversicherung? Wenn es das sogenannte "Schmerzensgeld" der Unfallversicherung ist, muss Frau A. in ihren Unterlagen nachschauen. Das ist bei jeder Versicherung anders geregelt.
Frau A ist selber gestolpert. Es gibt also keinen anderen Schuldigen dafür. Aber ich weiß, dass andere Menschen, die auch schon mal gefallen sind, auch Schmerzensgeld erhalten haben. Dabei handelt es sich um eine private Unfallversicherung. Aber vielen Dank für den Tipp, wir werden den Unterlagen nachsehen, ob solche Unfälle auch versichert sind.
Du hast eigentlich zwei Möglichkeiten. Wenn Frau A einen Wegeunfall hatte, dann ist die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers zu informieren, denn diese hat dann tätig zu werden. Dazu muss Frau A aber auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gewesen sein. Oder aber Frau A hat wie schon erwähnt selbst eine private Unfallversicherung. Da muss man dann halt gucken, was diese alles umfasst.
Kann es sein, dass hier das Schmerzensgeld mit dem Krankenhaustagegeld einer Unfallversicherung verwechselt wird? Denn ein Schmerzensgeld kann man eigentlich nur auf zivilrechtlichem Wege einklagen, wenn eine dritte Person die Schuld an dem Unfall trägt. Ansonsten gibt es halt nur die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber und eben Krankengeld, wenn Frau A länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein sollte.
Von einer privaten Unfallversicherung gibt es dann nur noch das Krankenhaustagegeld, wenn Frau A wegen des Unfalls im Krankenhaus stationär behandelt wird. Auch wenn es sich um einen Wegeunfall handelt, der über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, gibt es kein Schmerzensgeld.
Punktedieb hat geschrieben:Kann es sein, dass hier das Schmerzensgeld mit dem Krankenhaustagegeld einer Unfallversicherung verwechselt wird?
Ich glaube hier wird im Grunde überhaupt erstmal die private Unfallversicherung falsch verstanden. Auch das Krankenhaustagegeld ist kein Kernmerkmal der privaten Unfallversicherung, sondern nur eine zusätzliche Leistung, die mit versichert werden kann, aber keinesfalls muss.
Grundsätzlich ist die private Unfallversicherung dafür da, für dauerhafte Beeinträchtigungen, die durch einen Unfall entstehen, einen finanziellen Ausgleich zu bieten. Dabei zahlt die Unfallversicherung, wenn sie denn leistungspflichtig wird, für jeden Unfall, egal wie und wo der passiert. Dafür braucht man dann auch keinen Schuldigen. Tritt der Versicherungsfall ein gibt es die Möglichkeit einer Rentenzahlung oder Einmalzahlung.
Alles andere kann mit abgedeckt werden, muss dann aber im Rahmen des Versicherungsvertrages vereinbart worden sein. So kann es zum Beispiel sein, dass im Falle der komplikationslosen Heilung um dem zeitgen Wiedereintreten ins Erwerbsleben hier gar keine Leistung fällig wird. Dennoch würde ich einfach bei der Unfallversicherung anrufen, den Unfall melden und fragen ob nun irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Genau wie Klehmchen es bereits erklärt hat, ist es hier mit der Unfallversicherung. Ich würde definitiv der Versicherung den Schaden über das Sprunggelenk in Kenntnis setzen. Dadurch ist sie auf der sicheren Seite. Sie könnte durchaus, glaube ich zumindest, beide Formen erhalten. Die Unfallversicherung zahlt das Schmerzensgeld aus, wenn die Bedingungen erfüllt sind und gleichfalls Schmerzensgeld über das Gericht einfordern, wenn es denn einen Schuldigen geben würde. Da sie hier aber nur von der Treppe gefallen ist, kann sie dies ja nicht doppelt machen.
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