Schadensregulierung bei zerbrochener Toilettenbrille

vom 12.07.2014, 21:20 Uhr

Wenn man, wie mein Freund, die Toilettenbrille zerstört hat, kann man dann wirklich die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, auch wenn man die eigentliche Toilettenbrille nicht mehr besitzt, weil man sich schon längst eine neue besorgt hat? Ich denke, dass es wegen einen solchen kleinen Schadens nicht der Fall sein wird, oder? Würdet ihr wegen einer zerbrochenen Toilettenbrille die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Natürlich kannst du bzw. dein Freund das bei seiner Haftpflichtversicherung melden. Schäden an Mietsachen sind meist abgedeckt. Schau mal in die Police. Aber du musst dann eine Quittung vorlegen. Ob ich für ein paar Euro aber die Versicherung in Anspruch nehmen würde, weiß ich nicht. Ich denke, dass ich einen günstigen Deckel kaufen würde und gut ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Selbstverständlich kann die Haftpflichtversicherung hier angeschrieben und der Schaden geltend gemacht werden. Genau für solche Fälle wäre eine Versicherung gedacht. Was oft aber übersehen wird, ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, Schäden unverzüglich zu melden. Wenn dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird, kann die Versicherung die Regulierung eben auch verweigern.

Geht es also um einen Schaden, der vor Monaten entstanden ist und aber jetzt erst "behoben" werden soll, dann muss man in der Schadensmeldung lügen was die Zeiten angeht (was einem Betrug nahe kommt), wenn man einen Ersatz haben will. Hat man aber damals schon einen Ersatz beschafft, dann steht auf der Quittung ja auch schon das Datum. Ein "Lügen" wäre in so einem Fall natürlich dumm. Nicht nur, weil die Regulierung abgelehnt wird - sondern weil dann auch ein Strafverfahren droht. Hier machen Versicherungen auch bei kleinsten Schäden keine Spielchen mit. Wobei die Fristen für eine Meldung hier unterschiedlich sind - aber ich denke, 2-4 Wochen sollten ausreichen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Selbstverständlich kann die Haftpflichtversicherung hier angeschrieben und der Schaden geltend gemacht werden.

Nein, das kann er nicht. Die Haftpflichtversicherung existierte zu diesem Zeitpunkt nicht und der Schaden wurde vor ein oder zwei Jahren schon begangen. Somit ist die Regulierung nicht möglich und wir würden keineswegs wegen dieser doch sehr lächerlichen Sache die Versicherung anschreiben.

Ich ärgere mich gerade ein wenig selbst. In der Wohnungsvorabnahme haben wir es nicht angesprochen. Eine Antwort, ob dies vielleicht der Vermieter übernimmt, haben wir dadurch eben nicht. Aber zum Beispiel hat er auch nicht bemängelt, dass an der Toilette der Silikonstrich abgenutzt hat und man dies offensichtlich sieht. Er hätte es bestimmt toleriert, aber ich will ihn das jetzt nicht unterstellen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



iggiz18 hat geschrieben:Die Haftpflichtversicherung existierte zu diesem Zeitpunkt nicht und der Schaden wurde vor ein oder zwei Jahren schon begangen.

Sorry, mein Fehler. Hätte wissen müssen, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorhanden war. Weil aber explizit gefragt wurde, ob "man dann wirklich die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen" kann, hatte ich ganz naiv angenommen, dass ein solcher Versicherungsschutz selbstverständlich bestanden hat. Aber selbst wenn doch, sind zwei Jahre natürlich nicht hinnehmbar und keine Versicherung hätte unter diesen Umständen den Schaden reguliert.

Das mit dem "Silikonstrich" hat aber nichts mit der Toilettenbrille zu tun und kann auch nicht "bemängelt" werden, weil dies Teil der Instandhaltung ist, die dem Vermieter obliegt. Anders eben die kaputte Toilettenbrille - aber nachdem die ja schon lange selbst bezahlt wurde, verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht. Und auch, was dich hier verärgert erschließt sich nicht so einfach - sollte nämlich wirklich so was wie das Silikon bemängelt werden, dann kann dich das kalt lassen. Wie geschrieben: Instandhaltung ist Sache des Vermieters!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Was hat denn die Silikonfuge mit dem Toilettendeckel zu tun? Dass das Silikon auch mal erneuert werden muss, ist nicht ungewöhnlich und das ist dann eindeutig Vermietersache. Es sei denn, man kann dem Mieter nachweisen, dass er ständig an der Fuge rumspielt und sie deswegen erneuert werden muss. Aber ansonsten sind solche Arbeiten vom Vermieter zu veranlassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Toilettenbrille ist nicht bezahlt, ich werde mir noch eine besorgen müssen. In der Werbung gibt es nun aber im Sconto einen absenkbaren Toilettendeckel für nur 5 Euro. Ich hätte es nie über die Haftpflichtversicherung absetzen lassen, auch wenn dies nun passiert wäre. Ich war nur neugierig, ob dies auch geht. Hier wurden mir die Worte auch wieder verdreht. Es tut mir Leid, dass ich im Ausgangsthread es nicht benannt habe, dass seine Haftpflichtversicherung zu dem Zeitpunkt des Schadens noch nicht existiert hat. Es ging ja auch nur um den Fall an sich.

Ich kam auf das Silikon, weil es mit der Toilette zusammen hängt. Ich kann mir halt wirklich nicht vorstellen, dass man das nicht vergleichen kann. Aber scheinbar wohl nicht. Entschuldigung meinerseits.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke, dass die Frage beantwortet wurde. Daher kann nichts mehr beigetragen werden, was hier weiter helfen könnte. Trotzdem will ich noch auf eines reagieren.

iggiz18 hat geschrieben:Hier wurden mir die Worte auch wieder verdreht.

Ich verstehe nicht, wie du das, was du schreibst, glauben kannst. In welcher Form wurden dir die Worte verdreht? Du hast die klare Frage gestellt, ob ein solcher Schaden wirklich von der Haftpflichtversicherung getragen werden würde. Da kam als klare und unzweideutige Antwort, dass der Schaden selbstverständlich von der Haftpflichtversicherung getragen werden würde. Einschränkend ist auch erwähnt worden, dass das "längst" eine Rolle spielt, weil der Schaden zeitnah zu melden ist! Aber anschließend machst du klar, dass das eben nicht geht, weil keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. :x

Ich wäre aufrichtig dankbar, wenn du hier den Kommunikationsfehler aufzeigst und welcher Teil von dir in welcher Weise "verdreht" wurde. :?:

Und so was hilft auch nicht wirklich bei der Beantwortung von Fragen:

iggiz18 hat geschrieben:weil man sich schon längst eine neue besorgt hat?

- dann -

iggiz18 hat geschrieben:Die Toilettenbrille ist nicht bezahlt, ich werde mir noch eine besorgen müssen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Wenn man es nicht verstehen will. Die eigentliche Toilettenbrille ist kaputt gegangen. Sie war nicht mehr tragbar und wurde vor ein oder zwei Jahren durch eine Toilettenbrille aus einer Haushaltsauflösung ausgetauscht. Somit wurde die "neue" angeschraubt und die alte entsorgt. Somit ist klar, dass die "neue" Toilettenbrille ein wenig gehalten hat.

Nun ist es aber so, dass diese kaputt ist. Es muss also wieder eine neue her. Also wurde eine neue gekauft, die man nun aber so nicht weiter geben kann und deswegen muss noch eine neue aus dem Sconto geholt werden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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