Kann Vermieter Kautionsbürgschaft von der Bank ablehnen?
Bei unserer vorletzten Wohnung haben wir eine Kautionsbürgschaft bei der Sparkasse gemacht. Wir haben monatlich ein paar Euro gezahlt und die Kaution lief dann über die Sparkasse. Da ja ein Vermieter die Kaution sowieso nicht anrühren darf und er durch die Bürgschaft ja auch abgesichert ist, frage ich mich, ob ein Vermieter so eine Bürgschaft auf jeden Fall akzeptieren müsste oder ob er auf Bargeld bzw. Überweisung der Summe bestehen kann.
Habt ihr die Kaution per Bankbürgschaft oder bar bezahlt? Hat der Vermieter bei der Bankbürgschaft sofort akzeptiert? Vorteil einer Bankbürgschaft ist ja bei der Kaution, dass man nicht gleich so viel Geld hinlegen muss.
Das halte ich für eine eher theoretische Frage. Denn wenn vereinbart wird, dass die Kaution dem Vermieter in bar zu geben ist, dann kann er dies auch verlangen. Lehnt er eine Bürgschaft ab, so muss dies nicht direkt passieren. Vielmehr kann er ja auch einfach auf eine Vermietung verzichten, wenn die geforderte Kaution eben nicht in bar bezahlt wird. Es wäre schon kurios, wenn der potentielle Mieter den Vermieter vor Gericht zwingt, weil der die Kaution in der vom Vermieter gewünschten Form akzeptieren soll.
Ich habe schon Vermieter kennenlernen dürfen, welche Makler nur zwischenschalten, weil sie die Bezahlung des Maklers auch als "Bonitätsprüfung" sehen und glauben, dass ein Mieter eher die Wohnung will und auch pflegt, wenn er dafür bezahlt hat. So kann der Vermieter auch im Entrichten der Kaution eine Art "Prüfung" sehen.
Bisher hat jeder Vemieter die Kaution in bar gefordert. Ich glaube nicht, dass er sich dann auf die Bürgschaft der Sparkasse einlassen würde. Man muss sich dazu aber auch nur näher mit den Vermieter unterhalten. Es gibt bestimmt ein paar, die diesen Vorschlag auch entgegen nehmen würden und auf die Barzahlung verzichten würden.
Laut Mieterbund darf die Mietkaution nicht in bar gefordert werden, wenn eine Bank so eine Bürgschaft gibt. Denn da der Vermieter mit dem Geld sowieso nichts anfangen kann und es anlegen muss sagt der Mieterbund, dass eine Bankbürgschaft auch reicht. Denn keiner würde diese Kautionsbürgschaft von der Bank bekommen, der nicht auch kreditwürdig ist und eine "reine Weste" hat, was die Finanzen angeht. Denn es ist ja quasi ein Kredit, den die Bank da vergibt. Ich habe die Kaution noch nie bar gegeben, weil ich das nicht einsehe, wenn es auch anders geht. Auch wenn manche Vermieter dumm geschaut haben, weil sie es noch gar nicht kannten.
Man kann also, wenn man dem Mieterbund glauben kann jederzeit eine Kautionsbürgschaft bei der Bank machen und die Vermieter müssen sich darauf einlassen. Und dass mit der Kautionsbürgschaft von der Bank braucht man erst zu sagen, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist. Mit einer Barforderung kommt kein Vermieter durch. Man kann die Kautionsbürgschaft direkt nach der Unterschrift vorlegen und gut ist.
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