Deutschland Fahne auf die Scheibe bekommen - wer zahlt?
A fuhr auf der Autobahn, als sich plötzlich die angebrachte Deutschland-Fahne eines vor ihm fahrenden PKW`s löste und ihm auf die Windschutzscheibe flog. So seltsam es klingen mag, hat seine Scheibe davon gleich einen "Steinschlag" davon getragen. Wer kommt in diesem Fall für die Eigenbeteiligung der Kosten auf? Was kann A tun, denn als Geringverdiener möchte er vermeiden, die Eigenbeteiligung selbst zu tragen, zumal diese Fahnen auf der Autobahn verboten sind.
Wenn A die Autonummer hat, dann sollte sie eine Anzeige machen. Wenn nicht, dann sofort zu Carglass ehe die Scheibe reißt. Dann braucht A auch keine Selbstbeteiligung. A soll sich mal bei der Versicherung erkundigen. Wenn A die Autonummer hat, dann muss der Verursacher zahlen. Denn ohne Autonummer kann man ihn kaum ausfindig machen.
Für Schäden durch ungesicherte Teile oder Ladung muss immer der Fahrzeugführer haften, der es verloren hat. Ob das Kies auf LKW´s ist, der geflogen kommt oder eben die Fahne vom Fahrzeug vor einem. Allerdings ist das Problem, dass man selten das Kennzeichen des Fahrzeuges hat, was den Schaden verursacht hat. Hast du dies aber, dann musst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Ansonsten läuft die Regulierung über deine Teilkaskoversicherung, falls du eine hast.
Die Eigenbeteiligung müsste A laut dem Namen nach allein tragen. Heißt ja Eigenbeteiligung. Wenn nun aber der Schaden nicht durch die eigene Person erfolgt ist oder man daran Schuld war, kann man die Versicherung in Anspruch nehmen, wenn man denn das Nummernzeichen des anderen Fahrers hat. Da es auf der Autobahn passiert ist, gehe ich davon aus, dass A sich es nicht merken konnte, weil es einfach mal viel zu schnell ging.
Es bezahlt der Verursacher - sofern der zu ermitteln ist - oder aber der, der die Reparatur in Auftrag gibt. Wieso aber der Geringverdiener ein Fahrzeug fährt, welches eine Kaskoversicherung hat, ist sicher ein anderes Thema. Denn wenn man sich hier bzgl. der Eigenbeteiligung Gedanken macht, hat man mehr Ersparnis, wenn dieser Versicherungsposten gestrichen wird.
Hier kann man aber darauf setzen, dass die Versicherung den Eigenanteil nicht einfordern wird - denn die Alternative zur Reparatur kann nur der Austausch sein, was schlicht viel teurer kommt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Reparatur keine Zahlung vom Kunden verlangt wird (von der Versicherung).
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