Verjährung von Darlehen

vom 01.07.2009, 20:43 Uhr

Vor ein paar Jahren habe ich meinem Bruder mal Geld geliehen und ich wollte ihn nie drängen wegen der Raten weil er lange Arbeitslos war und kein Geld hatte. Aber nun meint meine Frau ich sollte mal sehen dass es da nicht zu einer Verjährung beim Darlehen kommt.

Ich kenne mich da überhaupt nicht aus und würde das gern irgendwo nachlesen. Aber nicht in einem Gesetz denn das kann ja keiner verstehen das ist so kompliziert geschrieben dass das nur Anwälte lesen können. Wo wird das so erklärt dass es auch jemand wie ich der ohne Abitur ist verstehen kann oder weiß einer von euch wie das aussieht?

» Sajajin2 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Unter Brüdern sollte das ja nicht unbedingt ein Thema sein, aber ansonsten sollte man sich da schon vielleicht etwas sputen. Früher betrug die Verjährungsfrist mal 30 Jahre, jedoch durch eine Schuldrechtsreform wurde diese meines Wissens wohl auf drei Jahre abgesenkt. Zu finden ist die ganze Thematik jedenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), da kann man sämtliche Regelungen und Fristen zu Darlehen nachlesen.

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» diskutant » Beiträge: 239 » Talkpoints: 51,94 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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