Wie wird man über ein Erbe informiert? Wie ausschlagen?

vom 08.07.2014, 19:01 Uhr

Sagen wir mal A hatte eine Wohnung, für die er Miete zahlte, aber hauptsächlich hat er bei seiner Freundin gelebt. Nun ist A verstorben und darüber wurde die ehemalige Vermieterin von dem Bruder B und dessen Frau informiert. Sie haben aber auch gleich gesagt, dass A noch 2 Kinder hatte und diese wenn sie das Erbe annehmen würden, die Wohnung leeren müssen. B und Vater des Toten C wollten das Erbe ausschlagen, weil damit wohl auch Schulden verbunden wären und sie wollten die Wohnung auch nicht ausräumen, weil die Kinder ja durchaus noch Interesse an den Sachen haben könnten.

Nun bekamen B und C einen Brief von der Anwältin der Vermieterin und diese wollte, dass die Wohnung geräumt wird. Es ist schon verständlich, aber die Kinder des Verstorbenen sind wohl nicht mehr auffindbar, da auch kein Kontakt da war. Wer kümmert sich denn darum, dass die Erben informiert werden? Würdet ihr die Wohnung ausräumen oder warten bis die Kinder etwas dazu sagen? Wie schlägt man so ein Erbe dann aus? Muss man sich an irgendjemanden wenden? Mich würden hierzu wirklich eure Erfahrungen interessieren, da ich mich damit nicht auskenne.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Erben werden nicht informiert. Sollten die Kinder davon nichts wissen, müssten sie schon nach sechs Wochen ein Schreiben über das Erbe erhalten. Dann kann man auch nicht mehr damit kommen, dass man davon nichts wusste. Als weitere Erben, Bruder etc., würde ich also schon vorher zum Gericht. Dort kann man das Erbe ausschlagen. Der Vermieter kann somit nicht die Erben auffordern, die Wohnung zu räumen, so lange kein Erbe bestimmt ist.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Leider kann ich dir nur was zum Thema : Erbe ausschlagen: schreiben, da es in meinem Bekanntenkreis vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall gab. Um das Erbe auszuschlagen, muss man nicht bis zur Testamentseröffnung warten. Das macht man bei einem Notar. Meistens empfiehlt der Notar, bis zur Testamentseröffnung zu warten, sollte an diesem Zeitpunkt klar sein, dass die Erben, Schulden vererbt bekommen, sollten sie das Erbe in diesem Moment ausschlagen, sonst könnten eventuelle Folgekosten (Krankenhausrechnungen, etc.) entstehen.

Ist den Erben nichts über die finanzielle Lage bekannt, abwägen, im Zweifelsfall bis zur Testamentseröffnung warten und dann ggf. ausschlagen. Man kann das Erbe ohne Angabe von Gründen ablehnen, die ganze Prozedur dauert ca 15 Minuten. Vorausgesetzt, es gibt ein Testament. Ohne Testament geht es nach der Erbfolge innerhalb der Familie, aber die 6 Wochen bis zur Eröffnung, bzw. Offenlegung bleiben, auch dann kann man das Erbe ausschlagen.

» Kathatataaa » Beiträge: 10 » Talkpoints: 4,25 »



Bruder B und Vater C sind in dem Fall ja gar keine Erben, da eben die beiden Kinder in der gesetzlichen Erbfolge an erster Stelle stehen. Hier sollte die Frage doch eher heißen, wer zuständig ist, um die Kinder ausfindig zu machen. Da sollte wohl die Vermieterin zum Nachlassgericht gehen und die Situation schildern. Dazu kann sie auch einen richterlichen Beschluss beantragen, der ihre das Recht gibt, die Wohnung zu räumen und die Sachen von Mieter A einzulagern.

Bleiben die Kinder unauffindbar kommt dann Vater C ins Spiel als Erbe und danach erst Bruder B. Aber bis dahin geht es sie eigentlich gar nichts an, was mit der Wohnung und deren Inhalt passiert. Die Frist von sechs Wochen, ob man ein Erbe antritt oder nicht, beginnt bei den Kindern dann auch erst wenn sie Kenntnis von der Tatsache erlangen. Ansonsten würden ja viele Leute gar nichts erben, wenn es teilweise Jahre dauert bis man sie gefunden hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^