Sitzerhöhung für Kinder auch auf dem Vordersitz erlaubt?

vom 28.10.2011, 13:23 Uhr

Ich weiß, dass damals, als meine Kinder in dem Alter waren und nur noch eine Sitzerhöhung brauchten, es immer hieß, dass man damit die Kinder nicht auf den Vordersitz setzen darf. Wie das bei dem Kindersitz ist wurde ja hier schon diskutiert. Aber wie ist es mit dieser Sitzerhöhung? Damals hieß es, dass die Kinder damit nicht sicher genug auf dem Beifahrersitz sitzen. Weiß da jemand mehr drüber?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diese Frage hat sich mein Onkel letzten Monat auch gestellt. Er hatte die Rückbank komplett ausgebaut, weil er Möbel abholen wollte. Als er dann am nächsten Tag sein Patenkind abgeholt hat (dieser ist 8 Jahre alt und hat diese typische Sitzerhöhung), musste er den Kleinen auch auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Er hatte sich aber vorher darüber im Internet informiert, dass man das darf. Ich war übrigens der Meinung, dass das nicht erlaubt ist und das Kind auf die Rückbank gehört, aber anscheinend habe ich mich da auch getäuscht.

Ich habe dann natürlich auch mal recherchiert, weil ich es interessant fand. Habe dann ebenfalls die Information gefunden, dass Kinder bis 12 Jahren bzw. bis 150 cm Körpergröße immer eine Sitzerhöhung bzw. einen Sitz benutzen müssen. Ob dieser dann auf dem Beifahrersitz oder eben auf der Rückbank befestigt wird, ist unerheblich. Das hat mich wirklich sehr überrascht, denn ich durfte damals auch nie mit meiner Sitzerhöhung vorne sitzen, sondern musste immer nach hinten, auch wenn ich schon 11 Jahre alt war. Ich würde mein Kind aber trotzdem lieber auf der Rückbank mitnehmen, weil ich das einfach als sicherer empfinde. Vom Gesetz her scheint es aber anscheinend erlaubt zu sein. Die Babyschale durfte man ja auch auf dem Beifahrersitz befestigen (allerdings musste man da auf alle Fälle den Airbag ausschalten!), aber bei Sitzerhöhungen finde ich es trotzdem irgendwie ungewöhnlich, wenn ich ehrlich bin.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Eine Sitzerhöhung darf durchaus auch auf dem Beifahrersitz genutzt werden. Das ist überhaupt kein Problem. Allerdings wird immer wieder empfohlen, Kinder doch lieber auf dem Rücksitz des Autos sitzen zu lassen. Denn immerhin ist im Falle eines Falles die Verletzungsgefahr auf dem Beifahrersitz recht groß.

Ich muss aber sagen, dass ich mit einem Kind dieses dann immer auf dem Beifahrersitz platziere obwohl beide noch eine Sitzerhöhung brauchen. Denn ich habe "nur" einen Dreitürer und da ist es einfacher, wenn das Kind nur die Tür öffnen muss und ich nicht noch einmal um das Auto gehen muss, weil das betreffende Kind es nicht packt, den Vordersitz umzuklappen. Wenn sie zu zweit sind, dann landen sie beide hinten, schon aus dem Grund, weil es sonst eh nur Streit darum gibt, wer dran ist mit dem Sitzen auf dem Beifahrersitz.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:es immer hieß, dass man damit die Kinder nicht auf den Vordersitz setzen darf.

An so eine "Regel" kann ich mich nicht erinnern. Auch wenn natürlich besonders vorsichtige dann die Kinder auch wirklich immer hinten haben sitzen lassen. Und natürlich, dafür gibt es Statistiken, ist der Bereich wohl auch geschützter, als eben der Platz an der Seite des Fahrers oder der Fahrerin. Von einem Verbot konnte aber nie die Rede sein.

Sitzerhöhungen können also auch vorne eingesetzt werden. Und wenn das Kind ein entsprechendes Alter hat, müssen diese sogar verwendet werden. Jedenfalls ist nur durch eben diese Erhöhung gewährleistet, dass das Kind ordnungsgemäß gesichert ist. Egal, ob vorne oder hinten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe auch noch nie gehört, dass Kinder nicht auf dem Beifahrersitz sitzen dürfen, sofern sie eine Sitzerhöhung benutzen. Ich selbst musste als Kind zwar auch immer auf der Rückbank sitzen, allerdings hatten wir auch einen Viertürer mit fünf Sitzen. Wenn ich ein Kind hätte, müsste dieses auf dem Beifahrersitz sitzen, da ich einen Zweisitzer habe. Ich sehe auch ab und zu Kinder, die in Roadstern mitfahren und dort natürlich auch auf dem Beifahrersitz untergebracht sind. Gäbe es eine Regelung, dass Kinder nicht auf dem Beifahrersitz sitzen dürfen, wäre es ja verboten, ein Kind in einem Zweisitzer mitzunehmen. Das wäre doch ein ziemlich großer Unsinn. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, das Kind auf die Rückbank zu setzen, sofern man eine hat. Dieser Platz gilt als sicherer, wobei es natürlich auch die Art des Unfalls ankommt, sofern man einen hat.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also eine Sitzerhöhung ist vom Gesetz her doch auch ein Kindersitz deshalb ist es erlaubt. Meinen Tochter 11, sitze mit ihrer Sitzerhöhung auch immer vorne auch wenn andere Erwachsene im Auto sind und meine andere Tochter 7, sitze eigentlich mit Sitzerhöhung hinten(Nur auf längeren Strecken muss sie in den Kindersitz) darf aber wenn die große nicht da ist nach vorne. Vorne sitzen darf meine große schon seit sie 4 ist damals noch mit Kindersitz und seit 6 dann mit Sitzerhöhung ich weiß gar nicht ob ich sie dazu bringen könnte hinten zu sitzen denn sie sitzt wie gesagt seit sie 4 ist immer vorne :P und meine jüngere darf seit sie 7 ist mit Sitzerhöhung vorne sitzen.

» bb1899 » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,75 »


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