Einarmiger Radfahrer hat Handbremse links - Verwarnung?

vom 01.07.2014, 20:58 Uhr

Die Polizei verwarnte in Köln einen einarmigen Radfahrer. Am rechten Lenker fehlte die Handbremse, das missfiel dem Polizisten. Die Erklärung, dass die Handbremse auf die linke Seite eingebaut sei, wurde nicht akzeptiert. Dem Radfahrer fehlte der rechte Arm und ohne diesen kann er natürlich nicht rechts bremsen. Er fühlte sich diskriminiert. Quelle

Nachdem der Artikel in der Zeitung erschien, erklärte sich die Polizei bereit, dem Radfahrer das Verwarngeld von 25 Euro zurückzuzahlen. Sie entschuldigte sich für die Unannehmlichkeit, worüber der Radfahrer froh ist. Er bekam viele Anfragen und selbst Rückmeldungen aus den Niederlanden von Menschen, die es in der Zeitung gelesen hatten. Meint ihr, dass dieser Gesetzeshüter etwas zu eilig mit der Verwarnung war? Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, sich in seinem Revier zu erkundigen, ob eine Handbremse in einem solchen Fall auch an der linken Seite in Ordnung sei, oder?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Zunächst dachte ich, der einarmige Radfahrer könnte die normale Handbremse seines Fahrrades nicht erreichen und wurde deshalb verwarnt. Das hätte ich dem Polizisten verziehen. Aber er wurde verwarnt, weil die Handbremse standardmäßig rechts sein muss und er sie sich aber auf die linke Seite gebaut hat, um sie trotz seiner Einarmigkeit zur Verfügung zu haben. Da hat der Polizist wirklich Mist gebaut.

Letztlich ist es so einem Polizisten doch wirklich möglich, jederzeit ein Auge zuzudrücken. Diesen Fahrradfahrer nicht zu verwarnen, würde rein theoretisch gegen die Vorschriften verstoßen. Aber der gesunde Menschenverstand sollte einem da schon sagen, dass es Quatsch wäre.

Andererseits ist ein Polizist auch nur ein Mensch. Und er hat sich eben sklavisch an die Gesetze gehalten. Wahrscheinlich aus Unsicherheit heraus. Das ist doch auch verständlich. Ein Anruf im Revier hätte womöglich auch keine Klarheit geschaffen oder ihn zum Lacher des Abends gemacht. Man hat doch immer das Recht, gegen ein Bußgeld Beschwerde einzureichen. Das hat der Fahrradfahrer gemacht. Der Polizist hat sich sogar entschuldigt. Was will man mehr? So haben alle aus der Geschichte noch was gelernt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde, dass man generell zu viel Druck dahinter hat Geld einzutreiben. Es wäre sicherlich manchmal sinnvoller einfach nur mal jemanden darauf anzusprechen und es dann nicht weiter schlimmer zu machen. Man kann und sollte miteinander reden. Wenn mir dann ein behinderter Mensch aber erklärt, dass er das benötigt, sollte man es sich zeigen lassen und es dann auch so hinnehmen. Es ist schade, dass das Personal nicht dahingehend geschult wird, aber wenn man es schon erklärt bekommt muss man es so hinnehmen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich finde schon, dass der Polizist mit seiner Verwarnung etwas zu schnell bei der Hand war. Immerhin war die Erklärung doch völlig logisch, warum der Mann nur mit einer Handbremse auf der linken Seite etwas anfangen kann. Er hat sich einfach strikt an das Gesetz gehalten, das es wohl vorschreibt, dass auf der rechten Seite des Lenkers eine Handbremse sein muss. Aber die Erklärung, warum keine rechte Handbremse benutzt werden kann, die hat er doch bekommen und sie ist doch sehr einleuchtend.

Darum denke ich schon, dass eine andere Reaktion angebracht gewesen wäre. Er hätte ja die Personalien des Radfahrers aufnehmen und die Sache mit seinem Vorgesetzten besprechen können. Aber jetzt hat der Radfahrer es wenigstens schriftlich, dass die umgebaute Handbremse in dem Fall rechtens ist und einem weiteren Polizisten braucht er nur das Schreiben der Polizei mit der Entschuldigung oder einen Zeitungsbericht zu zeigen. So wird er deshalb sicher kein Problem mehr mit einem Bußgeld bekommen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich frage mich hier gerade, wie dieser Radfahrer sich die Vorschriften halten will. Gerade wenn es darum geht einen Abbiegevorgang anzuzeigen. Immerhin darf man ja nicht freihändig mit Fahrrad fahren. Nach links zeigen wäre dann auch nicht so das Problem, aber wenn er rechts abbiegen will, wird es ja mehr oder weniger unmöglich sein, das ordentlich anzuzeigen. Da ich selbst kein Fahrrad habe, weiß ich jetzt auch nicht, ob es irgendwelche Vorschriften gibt, wo die Handbremse zu sein hat.

Wenn dem aber so ist, dann ist hier die Polizei doch im Recht, wenn eine Verwarnung ausgesprochen wird. Habe ich beim Auto etwas angebaut, was einer Sondergenehmigung bedarf, dann muss ich das doch auch eintragen lassen, um keine Probleme zu bekommen. Ähnlich sehe ich das bei einem Fahrrad, wenn es da entsprechende Vorschriften geben sollte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Wenn dem aber so ist, dann ist hier die Polizei doch im Recht, wenn eine Verwarnung ausgesprochen wird.

Sehe ich im Grunde nicht so, weil so das Wesen und der Grund für Regeln in den Hintergrund gedrängt werden und das dazu führt, dass sich irgendwann Regeln nur halten "weil es immer schon so war" ohne den Sinn zu verstehen. Das mag für z.B. Polizeistaaten in Ordnung gehen. Hier aber halte ich so ein Vorgehen für "unsensibel" bis "dumm". Zumal unbestreitbar (auch für einen Polizisten) der Radfahrer keine Chance hat, sein Verhalten zu ändern und in Zukunft mit der rechten Hand zu bremsen. Dann kommt hinzu, dass die Verwarnung ja dafür gedacht ist, dass das "Fehlverhalten" abgestellt wird. Der Polizist hat aber wissen können, dass das nicht der Fall sein wird und hätte - der Regel folgend - wegen "beharrlichem Fehlverhalten" ganz andere Maßnahmen ergreifen können.

Aber deine Frage bzgl. der Vorschriften finde ich schon auch interessant: ist tatsächlich definiert, auf welcher Seite die Bremse angebracht sein muss? Das wäre ja interessant zu wissen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Aber deine Frage bzgl. der Vorschriften finde ich schon auch interessant: ist tatsächlich definiert, auf welcher Seite die Bremse angebracht sein muss? Das wäre ja interessant zu wissen.

Also laut Paragraf 65 der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrräder nur zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen haben. Von der Seite steht dort nichts. Demnach hat der Polizist ja richtig versagt und hätte wirklich gar keinen Grund gehabt, irgendetwas zu beanstanden.

Habe ich beim Auto etwas angebaut, was einer Sondergenehmigung bedarf, dann muss ich das doch auch eintragen lassen, um keine Probleme zu bekommen. Ähnlich sehe ich das bei einem Fahrrad, wenn es da entsprechende Vorschriften geben sollte.

Zum Fahrrad gehören aber kein Papiere, in die das eingetragen werden könnte. Ein Fahrrad muss ja auch nicht zum TÜV.

Nach links zeigen wäre dann auch nicht so das Problem, aber wenn er rechts abbiegen will, wird es ja mehr oder weniger unmöglich sein, das ordentlich anzuzeigen.

Das ist aber doch kein Grund, warum er ganz auf´s Fahrradfahren verzichten sollte. Vielleicht steigt er immer ab. Er könnte sich auch einen Lichtblinker am Fahrrad anbringen. Auf jeden Fall muss er so fahren, dass er sich und andere nicht gefährdet. Aber das muss doch jeder. Ein fehlender Arm sollte kein Grund sein, warum man nicht am Verkehr teilnehmen kann.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



So einfach wie das hingestellt wurde, hat die Polizei das Verwarngeld nicht wieder auszahlen wollen. Ein Polizeibeamter hatte angeboten, ihm 5 Euro Verwarngeld für die doch vorhandene Bremse zurückzuzahlen und den Rest von 20 Euro zu verrechnen. Angeblich sollte die Beleuchtung auch mangelhaft gewesen sein, was aber nicht beanstandet wurde. Das Rad hat einen funktionierenden Dynamo und zwei Lampen, was richtig ist.

Ich finde es schon dreist, eine solche Verrechnung vornehmen zu wollen, obwohl auch diese Beanstandung – die es niemals gegeben hat – falsch gewesen wäre. Hier.

Wenn man solche Fälle liest könnte man meinen, dass die Polizisten angehalten werden, Knöllchen zu verteilen, egal wie, Hauptsache ist, dass der Rubel rollt. Täuscht mich mein Gefühl oder kann es so sein?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Cid hat geschrieben:So einfach wie das hingestellt wurde, hat die Polizei das Verwarngeld nicht wieder auszahlen wollen. Ein Polizeibeamter hatte angeboten, ihm 5 Euro Verwarngeld für die doch vorhandene Bremse zurückzuzahlen und den Rest von 20 Euro zu verrechnen. Angeblich sollte die Beleuchtung auch mangelhaft gewesen sein, was aber nicht beanstandet wurde. Das Rad hat einen funktionierenden Dynamo und zwei Lampen, was richtig ist.

Da hat wohl jemand versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Es wäre ja gar nicht nur um die Bremse und damit um die heikle Angelenheit mit der Einarmigkeit gegangen, sondern auch um einen Fehler, den man bei jedem Fahrradfahrer beanstanden müsste. Das ist sicherlich nicht die feine Art, aber eine natürliche Reaktion, wenn von allen Seiten Kritik hagelt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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