Bis wann / bis zu welchem Lebensjahr Halbwaisenrente?
A`s Vater liegt im Sterben und wird wohl nur noch ein paar Tage leben. A ist 16 und geht noch zur Schule. A möchte gerne studieren und so wie es ausschaut möchte er Medizin studieren. So ein Medizinstudium geht ja sehr lange und nun fragt sich A, ob er die gesamte Studienzeit auch Halbwaisenrente bekommt. Bis zu welchem Lebensjahr bekommt ein Halbwaise Halbwaisenrente oder bekommt man nur bis zur Volljährigkeit diese Halbwaisenrente?
Das ist relativ ähnlich gereget, wie auch mit dem Kindergeld. Bis zum 18. Geburtstag steht einem die Halbwaisenrente auf jeden Fall zu und danach eben weiterhin, wenn sich der Empfänger in Ausbildung befindet oder studiert. Altersgrenze sind 27 Jahre, wobei sich der Anspruch bei einer Unterbrechung des Studiums durch Wehr- oder Zivildienst um den entsprechenden Zeitraum verlängern würde.
Man darf den Bezug von Halbwaisenrente nur nicht unterbrechen. Nehmen wir an A ist nun über 18 Jahre und fertig mit der Schule will aber nicht gleich mit der schulischen Ausbildung (Studium/ Ausbildung) weitermachen, sondern fängt zum Beispiel einen Aushilfsjob in einer Bäckerei an, so bekommt er zu der Zeit keine Halbwaisenrente mehr. Wird sie aber auch nicht mehr bekommen wenn er wieder mit einer Ausbildung anfängt. Das ist nicht so ganz wie beim Kindergeld. So war es zumindest bei mir damals.
Solange man sich noch in der Ausbildung (also auch im Studium) befindet, bekommt man maximal bis zum 27ten Lebensjahr Halbwaisenrente. Selbst wenn man einen Aushilfsjob annimmt (sofern es ein Minijob ist) bekommt man die Rente noch monatlich. Auch wenn man das Beziehen der Halbwaisenrente unterbricht, durch einen "richtigen" Job und dann wieder eine Ausbildung beginnt, bekommt man die Halbwaisenrente wieder. Ob das früher mal anders war weiß ich nicht, eine Kollegin von mir beginnt nun allerdings eine Ausbildung und bezieht auch wieder Halbwaisenrente.
Dies wurde nun schon seit einer ganzen Weile umgestellt. Es ist nur noch bis zum 25 Lebensjahr möglich, eine Waisenrente zu beantragen. Danach erhält man diese gesetzliche Absicherung nicht mehr. Ich finde es aber auch gerechtfertigt. Mit 25 Jahren sollte man doch schon auf eigenen Füßen stehen und seine Ausbildung beendet haben, um sein eigenes Geld zu verdienen. Bis dahin dient es natürlich als Unterstützung des anderen Partners, der nun für die volle Unterhaltszahlung an sein Kind zuständig ist.
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